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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31327
BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23 (https://dejure.org/2024,31327)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2024 - V ZR 261/23 (https://dejure.org/2024,31327)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 (https://dejure.org/2024,31327)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fehlen einer einfachen Signatur auf Klageschrift; Fristlauf für Behebung eines Mangels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103a Abs 3 ZPO, § 103a Abs 4 ZPO, § 45 S 1 WoEigG
    Fehlen einer einfachen Signatur auf Klageschrift; Fristlauf für Behebung eines Mangels

  • IWW
  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 130a Abs. 3, Abs. 4; WEG § 45 Satz 1
    Nach Fristablauf erfolgte Mangelbehebung einer unwirksamen Prozesshandlung nicht mehr fristwahrend

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 130a Abs. 3, 4, WEG § 45 Satz 1
    Verfristete Anfechtungsklage wegen fehlender einfacher Signatur und mangels Möglichkeit fristwahrender Heilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahmsweise Unschädlichkeit des Fehlens der erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift; Vorliegen einer der einfachen Signatur vergleichbaren zweifelsfreien Gewähr für die Übernahme ...

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen einer einfachen Signatur auf Klageschrift; Fristlauf für Behebung eines Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist das Fehlen einer erforderlichen einfachen Signatur ausnahmsweise unschädlich?

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf sicherem Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einfache Signatur fehlt: Klageerhebung wirksam? (IBR 2025, 46)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 83
  • NZM 2025, 48
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (32)

  • BGH, 07.09.2022 - XII ZB 215/22

    Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe …

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Es genügt die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, etwa als maschinenschriftlicher Namenszug oder eingescannte und entzifferbare Unterschrift (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. November 2023 - III ZB 4/23, NJW-RR 2024, 331 Rn. 10; Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 10;… BAGE 172, 186 Rn. 14 f.;… BSG, NJW 2022, 1334 Rn. 9).

    Denn der Schriftsatz lässt sich keiner bestimmten Person zuordnen, die Verantwortung für seinen Inhalt übernommen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2024 - IX ZB 30/23, NJW 2024, 1660 Rn. 10; Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 11;… BAGE 172, 186 Rn. 16).

    Mit dieser Bezeichnung allein lässt sich der Schriftsatz keiner bestimmten verantwortenden Person zuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 12;… BAGE 172, 186 Rn. 17).

    Die einfache Signatur muss gewährleisten, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 11; Tiedemann, jurisPR-ArbR 2/2023 Anm. 3).

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 28/22

    Wohnungseigentumsrecht: Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungklage

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Bei der einmonatigen Anfechtungsfrist handelt es sich nicht um eine besondere Verfahrensvoraussetzung, sondern um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, so dass die Versäumung der Frist - vorbehaltlich des Durchgreifens vorgetragener Nichtigkeitsgründe - zur Abweisung der Klage als unbegründet führt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2023 - V ZR 28/22, ZWE 2023, 463 Rn. 7;… Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230 Rn. 7; Beschluss vom 17. September 1998 - V ZB 14/98, BGHZ 139, 305, 306).

    Gewahrt wird die Frist durch die Vornahme einer Prozesshandlung innerhalb der in § 45 Satz 1 WEG bestimmten Frist, nämlich die wirksame Klageerhebung (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2023 - V ZR 28/22, aaO).

    Die Klageschrift hat prozessrechtlich den Charakter eines bestimmenden Schriftsatzes (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2023 - V ZR 28/22, aaO) und muss über die Verweisung in § 253 Abs. 4 ZPO zu ihrer Wirksamkeit der Formvorschrift des § 130a ZPO entsprechen (vgl. BT-Drucks. 17/12634 S. 25).

    Das gilt auch für die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 45 Satz 1 WEG (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2023 - V ZR 28/22, ZWE 2023, 463 Rn. 18 zur Begründungsfrist nach § 45 Satz 1 WEG).

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Es genügt die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, etwa als maschinenschriftlicher Namenszug oder eingescannte und entzifferbare Unterschrift (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. November 2023 - III ZB 4/23, NJW-RR 2024, 331 Rn. 10;… Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 10; BAGE 172, 186 Rn. 14 f.;… BSG, NJW 2022, 1334 Rn. 9).

    Denn der Schriftsatz lässt sich keiner bestimmten Person zuordnen, die Verantwortung für seinen Inhalt übernommen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2024 - IX ZB 30/23, NJW 2024, 1660 Rn. 10;… Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 11; BAGE 172, 186 Rn. 16).

    Mit dieser Bezeichnung allein lässt sich der Schriftsatz keiner bestimmten verantwortenden Person zuordnen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 12; BAGE 172, 186 Rn. 17).

    Das Fehlen der nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift kann daher nur dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der einfachen Signatur vergleichbare zweifelsfreie Gewähr dafür ergibt, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22, NJW 2023, 1587 Rn. 11; BAGE 172, 186 Rn. 19).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Ausgangspunkt der Auslegung ist der protokollierte Wortlaut des Beschlusses; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll oder aus in Bezug genommenen Dokumenten ergeben (vgl. Senat…, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 104/15, ZWE 2016, 325 Rn. 9;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20;… Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292).

    Jedenfalls dann, wenn der Beschluss eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt, die Unbestimmtheit also nicht auf inhaltlicher Widersprüchlichkeit beruht, führen die Mängel nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 298 f.).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 458/02

    Einhaltung der Klagefrist durch nicht unterschriebene Klage

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Rn. 17 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Mangel der fehlenden Unterschrift des Rechtsanwalts unter der Klageschrift nicht nur durch deren Nachholung, sondern auch dadurch behoben werden, dass sich auf andere, jeden vernünftigen Zweifel ausschließende Weise feststellen lässt, der nicht unterschriebene Schriftsatz sei nicht etwa ein Entwurf, sondern von dem postulationsfähigen Anwalt verantwortet und mit seinem Wissen und Wollen als Klageschrift bei dem Gericht eingereicht worden (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - IV ZR 458/02, NJW-RR 2004, 755; Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 342/83, BGHZ 92, 251, 256).

    Eine unwirksame Prozesshandlung wird erst von ihrer Heilung an wirksam; eine - wie hier - nach Fristablauf erfolgte Behebung des Mangels ist nicht mehr fristwahrend (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - IV ZR 458/02, NJW-RR 2004, 755 mwN).

  • BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22

    Anforderungen an die Signatur bei Übermittlung einer Berufungsschrift über das …

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Sie soll - ebenso wie die eigene Unterschrift oder die einfache elektronische Signatur - die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Verfahrenshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22, NJW 2023, 1587 Rn. 10 mwN).

    Das Fehlen der nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift kann daher nur dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der einfachen Signatur vergleichbare zweifelsfreie Gewähr dafür ergibt, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22, NJW 2023, 1587 Rn. 11;… BAGE 172, 186 Rn. 19).

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Ausgangspunkt der Auslegung ist der protokollierte Wortlaut des Beschlusses; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll oder aus in Bezug genommenen Dokumenten ergeben (vgl. Senat…, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 104/15, ZWE 2016, 325 Rn. 9;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Ausgangspunkt der Auslegung ist der protokollierte Wortlaut des Beschlusses; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll oder aus in Bezug genommenen Dokumenten ergeben (vgl. Senat…, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 104/15, ZWE 2016, 325 Rn. 9; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20;… Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls …

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Ausgangspunkt der Auslegung ist der protokollierte Wortlaut des Beschlusses; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll oder aus in Bezug genommenen Dokumenten ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 104/15, ZWE 2016, 325 Rn. 9;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20;… Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292).
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem …

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
    Der Senat kann aber eine abschließende Entscheidung treffen, wenn das Berufungsurteil einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und bei Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 19/16, NJW-RR 2018, 719 Rn. 43, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 216, 83, zu der Begründetheit einer als unzulässig abgewiesenen Klage).
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …

  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung: Voraussetzungen einer …

  • BGH, 20.09.2019 - V ZR 258/18

    Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur …

  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein …

  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20

    Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von …

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

  • BGH, 28.02.2024 - IX ZB 30/23

    Zulässigkeit der Signierung eines Schriftsatzes für Mitglied der Sozietät und …

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) …

  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Elektronischer Rechtsverkehr und Gewährleistung beim Kauf: Ersatzeinreichung bei …

  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21

    Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht …

  • BSG, 16.02.2022 - B 5 R 198/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - sicherer …

  • BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23

    Wiedereinsetzung: Fristversäumnis bei einem per beA übersandten Schriftsatz …

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer …

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21

    Rechtsfolgen fehlender Signatur unter Beschwerdeschrift

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

  • BAG, 25.08.2022 - 2 AZN 234/22

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einreichung von Beschwerde- und …

  • OLG Braunschweig, 09.06.2023 - 1 ORbs 22/23

    Einfache Signatur; elektronischer Rechtsverkehr; Einzelanwalt

  • OLG Hamm, 28.04.2022 - 30 U 32/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist …

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 13 ME 23/23

    Erfordernis der Wiedergabe des Namens der verantwortenden Person am Ende des …

  • OVG Hamburg, 12.08.2022 - 6 Bs 57/22

    Eine einfache Signatur i.S.v. § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert die Wiedergabe …

  • OLG Celle, 08.04.2024 - 6 U 28/23

    Ansprüche auf Zahlung von Werklohn und Mietzins für überlassenes …

  • BGH, 14.02.2025 - V ZR 128/23

    Zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der …

    Die Formulierung "bestimmte Arten von Kosten" in § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG hebt lediglich das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23, juris Rn. 37 mwN) hervor und begründet keine darüber hinausgehenden Anforderungen.
  • BGH, 25.09.2026 - V ZR 165/25

    Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

    Damit ist eine durchführbare Regelung getroffen, die keine inneren Widersprüche aufweist (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23, NZM 2025, 48 Rn. 40;… Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 25 jeweils mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2025 - 19 Sa 16/25

    Einfache Signatur - Namenswiedergabe - Lesbarkeit

    Möglich ist hierzu ein maschinenschriftlicher Namenszug oder eine eingescannte Unterschrift (…BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 15; BGH 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 13;… 7. September 2022 - XII ZB 215/22 - Rn. 10).

    Rn. 13 b) Welche Anforderungen an die einfache Signatur zu stellen sind, ergibt sich aus deren Funktion (Müller RDi 2025, 167, 169).

    Darüber hinaus soll mit der Signatur dokumentiert werden, dass die vom sicheren Übermittlungsweg als Absender ausgewiesene Person mit der das elektronische Dokument verantwortenden Person identisch ist (BT-Drs. 17/12634 S. 25;… BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 16;… BSG 16. Februar 2022 - B 5 R 198/21 B - Rn. 9;… BGH 7. September 2022 - XII ZB 215/22 - Rn. 11; 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 13).

    Diese Funktion kann nur erfüllt werden, wenn die Namenswiedergabe so entzifferbar ist, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (vgl. BGH 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 14;… 28. Februar 2024 - IX ZB 30/23 - Rn. 10;… 7. September 2022 - XII ZB 215/22 Rn. 11;… BeckOK ArbR/Hamacher, 75. Ed. ArbGG § 46c Rn. 8a; Müller RDi 2025, 167, 169).

    Der den Schriftsatz abschließende maschinenschriftliche Zusatz "Rechtsanwalt" genügt nicht, denn damit allein lässt sich der Schriftsatz keiner bestimmten Person zuordnen (…vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 17;… BGH 11. März 2025 - VI ZB 5/24 - Rn. 7; 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 15;… 7. September 2022 - XII ZB 215/22 - Rn. 12;… Musielak/Voit/Stadler, 22. Aufl. ZPO § 130a Rn. 6;… Zöller/Greger ZPO 35. Auflage § 130a ZPO Rn. 12).

    Rn. 18 (1) Wenn die einfache Signatur gewährleisten soll, dass die von dem Übermittlungsweg beA maschinenschriftlich und damit regelmäßig allgemein lesbar ausgewiesene Person mit der Person identisch ist, welche mit der wiedergegebenen Unterschrift die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernimmt, kann die Unterschrift diese Funktion nur dann erfüllen, wenn sie lesbar ist (vgl. BGH 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 14;… 28. Februar 2024 - IX ZB 30/23 - Rn. 10;… 7. September 2022 - XII ZB 215/22 Rn. 11;… BSG 16. Februar 2022 - B 5 R 198/21 B - Rn. 9;… BeckOK ArbR/Hamacher 75. Ed. ArbGG § 46c Rn. 8a; Bader NZA 2023, 403, 405; Müller RDi 2025, 167, 169).

    Rn. 20 dd) Es liegen keine sonstigen Umstände vor (…vgl. hierzu BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 19; BGH 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 15), die eine zweifelsfreie Gewähr dafür bieten, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat.

    Davon abgesehen lässt die Übertragung eines Schriftsatzes als solche auch in der Sache keine zweifelsfreien Rückschlüsse darauf zu, wer als Urheber Verantwortung für den Schriftsatz übernehmen will (vgl. BGH 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 24;… OVG Lüneburg 31. Januar 2023 - 13 ME 23/23 - Rn. 8).

    Das Gericht vermag sich aber der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (…BAG 25. August 2022 - 2 AZN 234/22 - Rn. 2) nicht anzuschließen, dass daraus ohne weiteres erkennbar wäre, dass der Kanzleiinhaber Urheber der schriftlichen Prozesshandlung sei und die inhaltliche Verantwortung für das betreffende Dokument übernehme (ebenfalls dagegen BGH 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 22;… 7. September 2022 - XII ZB 215/22 - Rn. 12;… OLG Braunschweig 9. Juni 2023 - 1 ORbs 22/23 - Rn. 8;… OLG Karlsruhe 6. September 2021 - 17 W 13/21 - Rn. 24 ;… OVG Lüneburg 31. Januar 2023 - 13 ME 23/23 - Rn. 9;… Zöller/Greger ZPO 35. Auflage § 130a ZPO Rn. 12).

  • BGH, 24.06.2025 - VI ZB 91/23

    Unleserliche Unterschrift (ohne Namenszusatz) reicht nicht!

    Ebenso wenig genügt die Angabe "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ohne weitere Namensangabe am Ende eines Schriftsatzes, weil sich allein mit dieser Bezeichnung der Schriftsatz keiner bestimmten Person zuordnen lässt, die Verantwortung für seinen Inhalt übernimmt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23, MDR 2024, 1601 Rn. 20-22;… Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 10-12, jeweils mwN;… aA für den Fall eines Einzelanwalts BAG, NJW 2022, 3028 Rn. 2).

    Rn. 13 Fehlt es an einer entzifferbaren Signatur, kann dies entsprechend allenfalls dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der einfachen Signatur vergleichbare zweifelsfreie Gewähr dafür ergibt, dass der Rechtsanwalt, der den Schriftsatz übermittelt hat, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen und ihn willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23, MDR 2024, 1601 Rn. 18 mwN;… siehe auch Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2019 - VI ZB 22/19, NJW-RR 2020, 309 Rn. 12 mwN im Fall einer fehlenden Unterschrift unter einer Rechtsmittelbegründung).

  • BAG, 25.06.2026 - 6 AZR 7/26

    Massenentlassung - unschädliche Fehler

    Beide Schriftsätze enthalten die erforderliche - hier maschinenschriftliche - entzifferbare Namenswiedergabe des Prozessbevollmächtigten des Klägers (…vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 15, BAGE 172, 186; BGH 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - Rn. 13;… 7. September 2022 - XII ZB 215/22 - Rn. 10, jeweils noch zu § 130a Abs. 3 ZPO).
  • BGH, 04.07.2025 - V ZR 225/24

    Wer darf Mitglied des Verwaltungsbeirats sein?

    Ausgangspunkt der Auslegung ist der protokollierte Wortlaut des Beschlusses; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll oder aus in Bezug genommenen Dokumenten ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23, NJW-RR 2025, 83 Rn. 37;… Urteil vom 20. September 2024 - V ZR 195/23, NJW-RR 2024, 1270 Rn. 11;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20).
  • BGH, 09.04.2025 - XII ZB 599/23

    "Rechtsanwältin" ist keine Signatur!

    Dass im Briefbogen der Kanzlei nur ein Rechtsanwalt genannt ist, schließt daher nicht aus, dass ein dort nicht aufgeführter Rechtsanwalt die Verantwortung für den Schriftsatz übernommen hat (BGH Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23 - NJW-RR 2025, 83 Rn. 22;… vgl. auch BSG Beschluss vom 15. Mai 2024 - B 8 SO 3/22 R - juris Rn. 7).
  • BFH, 21.02.2025 - XI B 53/24

    Einreichung der Klageschrift; Anforderung an die Wirksamkeit bei fehlender …

    Rn. 11 Soweit der Mangel der Einreichung nach Ablauf der Klagefrist dadurch geheilt worden sein könnte, dass G die Verantwortung für die Klageschrift des H (mit) übernommen hat, wirkt dies nicht zurück (vgl. BGH-Urteil vom 11.10.2024 - V ZR 261/23, NJW-RR 2025, 83, Rz 26 ff.).
  • BFH, 10.02.2026 - IX R 33/24

    Einreichung von einfach signierten Dokumenten über ein fremdes besonderes …

    Endet ein Dokument mit einer allgemeinen Berufsbezeichnung, zum Beispiel "Rechtsanwalt" ohne weitere Namensangabe, reicht das nicht aus (vgl. BGH-Urteil vom 11.10.2024 - V ZR 261/23, Rz 15).
  • LG München I, 18.03.2026 - 1 S 11382/25

    Kostenverteilung, Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum, Dachsanierung, …

    Solange ein Beschluss dabei eine durchführbare Regelung erkennen lässt und nicht in sich widersprüchlich ist, führt dabei auch eine etwaige Unbestimmtheit nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit (vgl. BGH, Urteil v. 11.10.2024, V ZR 261/23, Rn. 37, 40, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2026 - 5 UF 146/25

    Zeitraum für Weiterleitung der Rechtsmittelschrift durch unzuständiges Gericht …

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.07.2025 - 980b C 38/24

    Ungenauer Beschluss über Anbringung von Balkonkraftwerken ist nur anfechtbar

  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2026 - 13 S 22/25

    Eigentümer hat Anspruch auf Abstellung einer zweckwidrigen Nutzung durch die WEG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2025 - 5 A 1399/22

    Einreichen eines elektronischen Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen …

  • AG Hamburg-St. Georg, 10.04.2025 - 980b C 16/24

    Aufstellen einer Kinderwagen-Garage auf dem Gemeinschaftseigentum?

  • LG München I, 18.12.2024 - 1 S 13549/23

    Kreis der Kostenschuldner ändert sich: Neuer Verteilungsschlüssel dennoch …

  • AG Hamburg-St. Georg, 13.06.2025 - 980a C 40/24

    Der Beschluss, einen Anwalt zu beauftragen, ist kein "mehrstufiger …

  • FG München, 15.10.2025 - 1 K 854/23

    Einreichung einer einfach signierten Klage beim Finanzgericht bei nicht …

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