Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1989 - V ZR 278/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB a.F. § 477 Abs. 1 Satz 1, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2
Verjährungsfrist für Kaufpreisminderungsanspruch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 477 Abs. 1 S. 1, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2
Beginn der Verjährungsfrist bei vertraglich vereinbarter Übergabe der Kaufsache - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kaufvertrag - Verjährungsfrist - Übergabemodalitäten
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 629
- MDR 1989, 622
- DNotZ 1989, 769
- WM 1989, 826
- BB 1989, 654
- DB 1989, 1669
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71
Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht
Auszug aus BGH, 03.02.1989 - V ZR 278/87
Es kommt mithin allein darauf an, ob die gesetzliche Regelung (hier § 477 Abs. 1 BGB ) den Fristbeginn an ein bestimmtes Ereignis oder an einen in den Lauf eines Tages fallenden Zeitpunkt knüpft oder ob sie den Fristbeginn in anderer Weise regelt (BGHZ 59, 396, 398).
- BGH, 13.01.2005 - IX ZR 33/04
Beginn der Verjährung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Übergabe eines Grundstücks selbst dann als ein Ereignis im Sinne des § 187 Abs. 1 BGB angesehen, wenn auf die Übertragung lediglich des mittelbaren Besitzes durch Abtretung des Herausgabeanspruchs abzustellen war, und dieses Ereignis zufällig auf den Beginn des Tages fiel (BGH, Urt. v. 3. Februar 1989 - V ZR 278/87, WM 1989, 826, 827). - BGH, 14.11.2013 - IX ZB 101/11
Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Beginn der Frist für die …
Das entspricht ständiger Rechtsprechung (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Juli 1972 - GmS-OGB 2/71, BGHZ 59, 396, 397 f; BGH, Urteil vom 3. Februar 1989 - V ZR 278/87, WM 1989, 826, 827; vom 13. Januar 2005 - IX ZR 33/04, ZIP 2005, 310). - BGH, 24.11.1995 - V ZR 234/94
Begriff der Übergabe
Der Senat hat sie in einem vergleichbaren Fall offengelassen (vgl. Urt. v. 3. Februar 1989, V ZR 278/87, WM 1989, 826 f). - FG Sachsen, 21.08.2025 - 8 K 870/23
Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts wegen Formfehler
Rn. 17 In der erneuten mündlichen Verhandlung am 14.07.2025 hat der Senat auf das BGH-Urteil vom 3. Februar 1989 - V ZR 278/87 hingewiesen, wonach sich die Fristberechnung auch dann nach § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 Fall 1 BGB richtet, wenn ein für den Fristbeginn maßgebendes Ereignis, wie im Streitfall die Bekanntgabe, auf den Beginn eines Tages fallen sollte.Das bedeutet, dass für den Fristbeginn der Tag nicht mitgerechnet wird, in den das Ereignis fällt, und zwar auch dann nicht, wenn das für den Fristbeginn maßgebende Ereignis auf den Beginn des Tages fallen sollte (vgl. BGH-Urteil vom 03.02.1989 - V ZR 278/87).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".