Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1955 - V ZR 38/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 18, 168
- NJW 1955, 1633
- MDR 1956, 349
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51
Mietvorauszahlung. Wirkung im Konkurs
Auszug aus BGH, 14.07.1955 - V ZR 38/55
Dem Landgericht Hannover ist durchaus zuzustimmen, wenn es zur Ermittlung des Rechnungsmaßstabes des § 8 ZPO und § 10 Abs. 1 GKG auf den bürgerlichrechtlichen Begriff des Miet- oder Pachtzinses als des gesamten Entgeltes für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache einschließlich etwaiger Nebenleistungen verweist (…vgl. BGB RGRK, 10. Aufl., § 535 Anm. III, 1;… Palandt, 14. Aufl, § 535 Anm. 3;… Staudinger, 10. Aufl, § 535 Anm. 92; Erman, § 535 Anm. 7;… Oertmann, 5. Aufl., § 535 Anm. 3; vgl. hierzu auch BGHZ 6, 202 und BGH in NJW 1954, 673). - BGH, 20.02.1953 - V ZR 102/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.1955 - V ZR 38/55
Denn diese Kosten und Abgaben haben in den meisten Fällen eine solche Erhöhung erfahren, daß sie wirtschaftlich kaum noch als "Nebenleistungen" angesehen werden können und ihre Tragung mitunter das alleinige Entgelt des Mieters oder Pächters darstellt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1953 - V ZR 102/51 -, LM Nachschlagewerk Nr. 3 zu BGB § 133 (B) bzw. Nr. 4 zu SHG § 23 = BB 1953, 302). - BGH, 10.02.1954 - VI ZR 236/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.1955 - V ZR 38/55
Dem Landgericht Hannover ist durchaus zuzustimmen, wenn es zur Ermittlung des Rechnungsmaßstabes des § 8 ZPO und § 10 Abs. 1 GKG auf den bürgerlichrechtlichen Begriff des Miet- oder Pachtzinses als des gesamten Entgeltes für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache einschließlich etwaiger Nebenleistungen verweist (…vgl. BGB RGRK, 10. Aufl., § 535 Anm. III, 1;… Palandt, 14. Aufl, § 535 Anm. 3;… Staudinger, 10. Aufl, § 535 Anm. 92; Erman, § 535 Anm. 7;… Oertmann, 5. Aufl., § 535 Anm. 3; vgl. hierzu auch BGHZ 6, 202 und BGH in NJW 1954, 673).
- LG Rostock, 23.08.2002 - 2 T 147/02
Berücksichtigung der Betriebskostenpauschale bzw. Nebenkostenpauschale bei …
Dabei ist es in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob sich die Jahresmiete nach der jährlich nach dem Vertrage zu entrichtenden Nettokaltmiete (OLG Oldenburg WuM 1991, 286 [OLG Oldenburg 19.11.1990 - 1 W 120/90] = ZMR 1991, 142; OLG Rostock MDR 1994, 628 [OLG Rostock 04.01.1994 - 4 W 43/93] ; OLG Köln ZMR 1998, 697; OLG Bochum WuM 1995, 548; LG Leipzig WuM 1996, 234 [LG Leipzig 14.12.1995 - 12 T 7836/95]; LG Münster ZMR 1997, 146 = WuM 1998, 43; LG Flensburg WuM 1998, 44 [LG Flensburg 20.01.1997 - 1 T 65/96] ; LG Frankenthal ZMR 1993, 378; LG Kleve JurBüro 1985, 423;… Mietprax/Fritz, Fach 10 Rn. 87), der Bruttowarmmiete (KG NZM 2001, 590; OLG Hamm ZMR 1995, 359; OLG Düsseldorf ZMR 1992, 812; ZMR 1998, 692; OLG München NZM 1999, 304 = GE 1999, 44; LG Kiel WuM 1991, 50 [LG Kiel 31.10.1990 - 1 T 165/90] ; WuM 1998, 45; LG Köln WuM 1987, 61 [LG Köln 24.04.1986 - 1 T 143/86]; LG Berlin GE 1993, 861; GE 1993, 1041; GE 1998, 358;… Kinne-Schach, Miet- und Mietprozessrecht, 3. Aufl. II Rn. 288 f.) oder der Bruttokaltmiete - ohne verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkosten - (BGHZ 18, 169 [BGH 14.07.1955 - V ZR 38/55] = NJW 1955, 1633; nunmehr offen gelassen in NZM 1999, 794; LG Neuruppin NZM 1999, 304; LG Hamburg WuM 1992, 495 [LG Hamburg 29.04.1992 - 311 T 68/92] ; LG Saarbrücken MDR 1994, 316 [LG Saarbrücken 05.01.1993 - 5 T 711/92] ; LG Dresden WuM 1994, 70 [LG Dresden 05.11.1993 - 2 T 691/93]; LG Frankfurt/Main WuM 1993, 470; AG Hamburg-Bergedorf NJW-RR 2002, 948) berechnet (…Zum Streitstand mit jeweils weiteren Nachweisen auch Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 3083 ff.;… Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 16 GKG Rn. 20 ff.;… Kinne-Schach, a.a.O.) Die Kammer hat sich in ihrer ständigen Rechtsprechung der ersten Ansicht angeschlossen und sieht keinen Anlass, hiervon abzuweichen. - BGH, 11.12.2008 - III ZB 53/08
Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Räumungsklagen nach …
Vielmehr gehören dazu nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1955 auch vertragliche verbrauchsunabhängige Gegenleistungen anderer Art, wie etwa die Übernahme von öffentlichen Abgaben und sonstigen Lasten mit Ausnahme solcher Leistungen, insbesondere nebensächlicher Art, die im Verkehr nicht als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung angesehen werden (BGHZ 18, 168, 172 f ;… Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 142/91 - BGHR ZPO § 8 Jagdpacht 1;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Stichwort "Mietstreitigkeiten", Rn. 3488 f m.w.N.;… Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 8 Rn. 13 m.w.N.). - OLG Köln, 09.02.1996 - 19 W 1/96
Streitwert für Räumungsklage
Nur so werden möglichst einfache, klare und übersichtliche Bewertungsgrundsätze erreicht, wie sie für die Streitwertfestsetzung erstrebenswert sind (vgl. BGHZ 18, 168, 172; OLG Rostock, DRsp-ROM Nr. 1995/1969 = RAnB 1994, 10; OLG Düsseldorf, DRsp-ROM Nr. 1995/1496 = JurBüro 1992, 114 = DWW 1992, 80 = OLGR Düsseldorf 1992, 94;… Schneider aaO., Rn. 3085).Dies war auch Stand der Rechtsprechung insbesondere des Reichsgerichts und der Literatur bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.7.1955 (BGHZ 18, 168; dort auch eine eingehende Darstellung der bisherigen Rechtsprechung).
Andererseits enthalten die vertraglich ausgewiesenen Nebenkosten vielfach, so auch hier in § 3 Nr. 6 des Vertrages, unterschiedslos sowohl verbrauchsabhängige Posten, die nach verbreiteter Meinung im Anschluß an BGHZ 18, 168 nicht zu berücksichtigen sind, als auch verbrauchsunabhängige, die nach dieser Meinung berücksichtigt werden sollen.
- BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99
Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages
Insoweit bedarf es jedoch keiner Entscheidung, ob - nicht zuletzt im Interesse möglichst einfacher, klarer und übersichtlicher Bewertungsgrundsätze - der Auffassung des Berufungsgerichts zu folgen ist, der Wertberechnung nach § 8 ZPO sei lediglich der Nettomietzins ohne Nebenkosten zugrunde zu legen (vgl. zur Streitwertberechnung nach § 16 GKG auch OLG Köln MDR 1996, 859 f.), oder ob nach wie vor an der Entscheidung BGHZ 18, 168 festzuhalten ist, nach der bestimmte, nicht verbrauchsabhängige Gegenleistungen des Mieters ebenfalls als Teil des "Zinses" im Sinne des § 8 ZPO anzusehen sind. - BGH, 31.03.1993 - XII ZR 265/91
Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken
Hinzuzurechnen sind aber vertragliche Gegenleistungen anderer Art (z.B.: die Übernahme von öffentlichen Abgaben und sonstigen Lasten, von Gebäudeversicherungsprämien, die Zahlung von Baukostenzuschüssen und die Übernahme von Instandsetzungskosten), soweit diese im Verkehr als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung angesehen werden (BGHZ 18, 168, 171;… Zöller/Schneider aaO § 8 Rdn. 6 m.N.). - BGH, 20.11.2025 - LwZR 1/25 Rn. 9 b) Soweit die Beschwerde sich darauf beruft, dass die Klägerin als Pächterin auch verpflichtet sein sollte, die wiederkehrenden Grundstückslasten (Grundsteuer, Wasserverbandgebühren und Berufsgenossenschaftsbeiträge) zu tragen, könnte dieser Umstand zwar zur Erhöhung der Beschwer führen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, NJW-RR 2009, 775, Rn. 10; Beschluss vom 14. Juli 1955 - V ZR 38/55, BGHZ 18, 168, 172 f.).
- BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 50/60 Bei der Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes, für den nach § 12 GKG der einjährige Pachtzins maßgebend ist, sind außer der in dem Vertrage als Pachtzins bezeichneten Leistung indes auch die sonstigen von der Beklagten übernommenen Verpflichtungen zu berücksichtigen, die sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Entgelt für die pachtweise Überlassung des Betriebes darstellen (vgl. BGHZ 18, 168).
- OLG Düsseldorf, 14.10.1999 - 10 W 107/99
Streitwert bei Nebenkostenpauschale
Die Erwägungen des angefochtenen Beschlusses entsprechen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 18, 168, 172, 173) und des Senats (vgl. MDR 1992, 812 = JurBüro 1992, 114 = ZMR 1993, 223), wonach bei der Streitwertberechnung nach § 16 GKG bestimmte, nicht verbrauchsabhängige Gegenleistungen des Mieters als Teile des "Zinses" im Sinne des § 8 ZPO anzusehen sind und eine Nebenkostenpauschale insgesamt in die Streitwertberechnung einzubeziehen ist, wenn sie von den Mietvertragsparteien zur Abgeltung aller Betriebskosten vereinbart worden ist, ohne daß diese im einzelnen wertmäßig aufgegliedert und beziffert wurden. - BGH, 27.02.1992 - III ZR 142/91
Bemessung der Beschwer nach dem Betrag des auf die gesamte streitige Zeit …
"Zins" i. S. des § 8 ZPO ist nicht nur der in Geld zu entrichtende Jagdpachtzins; vielmehr gehören dazu auch vertragliche Gegenleistungen anderer Art mit Ausnahme solcher Leistungen - insbesondere nebensächlicher Art -, die im Verkehr nicht als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung angesehen werden (BGHZ 18, 168). - OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 5 W 45/02
Gebührenstreitwert der Räumungsklage bei gewerblichem Mietverhältnis
Auf der Basis einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.1955, BGHZ 18, 168 wird differenziert nach verbrauchsabhängigen und nicht verbrauchsabhängigen Kosten. - OLG Köln, 07.05.1998 - 22 W 21/98
Gegenstandswert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung
- OLG Düsseldorf, 21.11.1991 - 10 W 104/91
Einbeziehung der Nebenkostenpauschale in Streitwert
- OLG Hamburg, 12.01.2004 - 4 W 106/03
Streitwert für eine Räumungsklage; Berücksichtigung verbrauchsunabhängiger …
- OLG Brandenburg, 16.05.1995 - 9 UF 48/95
Festsetzung des Streitwerts für Scheidungsfolgensachen wegen Regelung der …
- BGH, 27.02.1992 - V ZR 142/91
Streitwert - Wert der Beschwer: Beendigung eines Jagdpachtverhältnisses - Begriff …
- LG Mönchengladbach, 14.12.1989 - 5 T 540/89
Streitwert der Räumungsklage - Berechnung des Jahresmietzinses anhand Nettomiete …
- BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
- LG Bonn, 10.03.2004 - 6 T 48/04
Streitwert, Räumungsanspruch, Wohnung
- LG Heidelberg, 03.07.2002 - 5 T 34/02
Wohnraummiete: Streitwert einer Räumungsklage
- OLG Bremen, 27.03.1991 - 2 W 20/91
Ermittlung des Kostenstreitwertes einer wegen Beendigung des Mietverhältnisses …
- BGH, 29.11.1961 - V ZR 32/60
- BGH, 17.11.1961 - V ZR 15/61
- BGH, 11.03.1958 - VIII ZR 50/57
Rechtsmittel
- BGH, 05.02.1968 - III ZR 206/64
Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes
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