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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,41813
BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23 (https://dejure.org/2024,41813)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2024 - V ZR 41/23 (https://dejure.org/2024,41813)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2024 - V ZR 41/23 (https://dejure.org/2024,41813)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Lastenfreiheit eines verkauften Grundstücks als Erfolgspflicht; Vorlage von Löschungsunterlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 278 S 1 BGB, § 433 Abs 1 S 2 BGB, § 435 S 1 BGB
    Lastenfreiheit eines verkauften Grundstücks als Erfolgspflicht; Vorlage von Löschungsunterlagen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 433 Abs. 1 S. 2, 435, 278 Abs. 1 S. 2
    Kaufpreisfälligkeit; Sicherstellung der Lastenfreistellung; Direktzahlungsmodell; Vorlage der Löschungsunterlagen beim Notar in angemessener Frist; erfolgsbezogene Pflicht des Verkäufers; Verlust des Grundschuldbriefs durch den Grundpfandgläubiger; Vertretenmüssen

  • notar-drkotz.de

    Grundpfandgläubiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Grundstücksverkäufers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Lastenfreiheit eines verkauften Grundstücks als Erfolgspflicht; Vorlage von Löschungsunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundpfandgläubiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Grundstücksverkäufers!

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Direktzahlungsmodell beim Grundstückskauf: Grundpfandgläubiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers

Besprechungen u.ä. (3)

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lastenfreistellung bei Grundstücksverkäufen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 278, 433, 435 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wo ist der Grundschuldbrief? (IMR 2025, 506)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 336
  • ZIP 2025, 1746
  • DNotZ 2025, 357
  • WM 2025, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 21 U 126/15

    Umfang des Anspruchs auf Lastenfreistellung in einem notariellen …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    Es soll zur Pflichterfüllung genügen, dass der Verkäufer nach Vertragsschluss alles tut, um eine Vorlage der zur Lastenfreistellung erforderlichen Unterlagen möglichst zeitnah - unverzüglich - herbeizuführen (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 2017, 600 Rn. 30).

    Der Verkäufer schulde als Erfolg die Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei dem abwickelnden Notar (…vgl. Everts in BeckNotar-HdB, 8. Aufl., § 1 Rn. 206;… Krauß, Immobilienkaufverträge in der Praxis, 10. Aufl., Rn. 2484; Kesseler, DNotZ 2017, 600, 608 ff.; Weber, NotBZ 2017, 441, 442; wohl auch LG Saarbrücken…, Urteil vom 7. März 2016 - 9 O 99/15, juris Rn. 64).

    Sie ist nicht lediglich eine bloße "Vorbereitungshandlung", sondern stellt vielmehr einen wesentlichen Teilschritt der von dem Verkäufer insgesamt geschuldeten rechtsmangelfreien Übereignung des Grundstücks dar (vgl. Kesseler, DNotZ 2017, 600, 608; Weber, NotBZ 2017, 441, 442).

    In Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend ein Zeitraum von vier Wochen bis zu zwei Monaten nach Vertragsschluss angenommen (vgl. LG Saarbrücken…, Urteil vom 7. März 2016 - 9 O 99/15, juris Rn. 64 [zwei Monate];… Krauß, Immobilienkaufverträge in der Praxis, 10. Aufl., Rn. 2483 [frühestens sechs Wochen]; Weber, NotBZ 2017, 441, 443 [sechs Wochen]; Oppermann/Forster, DNotZ 2020, 826 [sechs Wochen]; Kesseler, DNotZ 2017, 600, 609 [vier bis sechs Wochen bei "Profis"; bei Privatperson länger]).

    Den Verkäufer trifft nämlich keine Pflicht, schon vor Vertragsschluss vorsorglich den Grundschuldbrief bei dem Grundpfandgläubiger anzufordern oder dessen Vorhandensein zu überprüfen (insoweit zutreffend OLG Düsseldorf, DNotZ 2017, 600 Rn. 28; Böttcher, RNotZ 2016, 519).

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    Rn. 30 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Erfüllungsgehilfe, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 160/17, NJW 2019, 1596 Rn. 48; Urteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, NJW 2017, 2608 Rn. 43;… Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 29).

    Daher soll ein Schuldner, der den Vorteil der Arbeitsteilung in Anspruch nimmt, auch deren Nachteile tragen, nämlich das Risiko, dass der an seiner Stelle handelnde Gehilfe schuldhaft rechtlich geschützte Interessen des Gläubigers verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, aaO Rn. 43;… Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, aaO Rn. 29).

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    Rn. 30 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Erfüllungsgehilfe, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 160/17, NJW 2019, 1596 Rn. 48;… Urteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, NJW 2017, 2608 Rn. 43; Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 29).

    Daher soll ein Schuldner, der den Vorteil der Arbeitsteilung in Anspruch nimmt, auch deren Nachteile tragen, nämlich das Risiko, dass der an seiner Stelle handelnde Gehilfe schuldhaft rechtlich geschützte Interessen des Gläubigers verletzt (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, aaO Rn. 43; Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, aaO Rn. 29).

  • LG Saarbrücken, 07.03.2016 - 9 O 99/15

    Haftung des Urkundsnotars: Umfang der Beratungspflichten bei einem …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    Der Verkäufer schulde als Erfolg die Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei dem abwickelnden Notar (…vgl. Everts in BeckNotar-HdB, 8. Aufl., § 1 Rn. 206;… Krauß, Immobilienkaufverträge in der Praxis, 10. Aufl., Rn. 2484; Kesseler, DNotZ 2017, 600, 608 ff.; Weber, NotBZ 2017, 441, 442; wohl auch LG Saarbrücken, Urteil vom 7. März 2016 - 9 O 99/15, juris Rn. 64).

    In Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend ein Zeitraum von vier Wochen bis zu zwei Monaten nach Vertragsschluss angenommen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 7. März 2016 - 9 O 99/15, juris Rn. 64 [zwei Monate];… Krauß, Immobilienkaufverträge in der Praxis, 10. Aufl., Rn. 2483 [frühestens sechs Wochen]; Weber, NotBZ 2017, 441, 443 [sechs Wochen]; Oppermann/Forster, DNotZ 2020, 826 [sechs Wochen]; Kesseler, DNotZ 2017, 600, 609 [vier bis sechs Wochen bei "Profis"; bei Privatperson länger]).

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13

    Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    So hat der Bundesgerichtshof auch nach der Schuldrechtsreform, durch die eine Erfüllungspflicht des Verkäufers (auch) für die Freiheit der Sache von Sachmängeln eingeführt worden ist, daran festgehalten, dass bei einem Kaufvertrag über bewegliche Sachen weder der Hersteller noch der Lieferant Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind; infolgedessen hat der Verkäufer einen Mangel der Kaufsache nicht deshalb zu vertreten, weil er auf einem Verschulden des Herstellers bzw. des Lieferanten beruht (grundlegend BGH, Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13, BGHZ 200, 337 Rn. 31 f. unter Verweis auf BT-Drs. 14/6040 S. 209 f.;… Beschluss vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, NJW 2020, 3312 Rn. 18).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 160/17

    Makleralleinauftrag: Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    Rn. 30 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Erfüllungsgehilfe, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 160/17, NJW 2019, 1596 Rn. 48;… Urteil vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, NJW 2017, 2608 Rn. 43;… Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 29).
  • BGH, 05.07.2024 - V ZR 34/24

    Wohnungseigentum: Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    Und für die Ausdehnung des Vertragsschutzes muss nach Treu und Glauben ein Bedürfnis bestehen, weil der Dritte anderenfalls nicht ausreichend geschützt wäre (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2024 - V ZR 34/24, BGHZ 241, 98 Rn. 13 ff. mwN).
  • BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19

    Nichtzulassungsbeschwerde nach Klageabweisung für ein Nacherfüllungsverlangen …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    So hat der Bundesgerichtshof auch nach der Schuldrechtsreform, durch die eine Erfüllungspflicht des Verkäufers (auch) für die Freiheit der Sache von Sachmängeln eingeführt worden ist, daran festgehalten, dass bei einem Kaufvertrag über bewegliche Sachen weder der Hersteller noch der Lieferant Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind; infolgedessen hat der Verkäufer einen Mangel der Kaufsache nicht deshalb zu vertreten, weil er auf einem Verschulden des Herstellers bzw. des Lieferanten beruht (grundlegend BGH…, Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13, BGHZ 200, 337 Rn. 31 f. unter Verweis auf BT-Drs. 14/6040 S. 209 f.; Beschluss vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19, NJW 2020, 3312 Rn. 18).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    Vielmehr bedürfte es für eine derart weite Haftungsregelung besonderer Anhaltspunkte, die aus der vertraglichen Regelung nicht hervorgehen und die auch von der Revision nicht aufgezeigt werden (allgemein zu den strengen Anforderungen für die Übernahme einer Garantie des Verkäufers nur BGH, Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 20; siehe zu Gestaltungsvorschlägen Weber, NotBZ 2017, 441, 444 f.; Kesseler, BNotZ 2017, 600, 610).
  • BGH, 14.01.2022 - V ZR 245/20

    Zustimmung zur Löschung der Zwangssicherungshypothek; Zustimmungsanspruch eines …

    Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 41/23
    Nicht anders war es vor der Schuldrechtsreform unter der Geltung von § 433 Abs. 1, § 434, § 440 Abs. 1 BGB aF (vgl. Senat, Urteil vom 14. Januar 2022 - V ZR 245/20, NJW 2022, 1167 Rn. 16), während die Freiheit von Sachmängeln erst durch die Neufassung des § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB zu einer Erfüllungspflicht des Verkäufers geworden ist.
  • BGH, 06.08.2025 - VIII ZR 250/23

    Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Erfüllungsgehilfe, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 1974 - V ZR 21/72, BGHZ 62, 119, 124; vom 24. November 1995 - V ZR 40/94, NJW 1996, 451 unter II 3 a;… vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 29;… vom 25. Januar 2017 - VIII ZR 249/15, NJW 2017, 2608 Rn. 43;… vom 24. Januar 2019 - I ZR 160/17, NJW 2019, 1596 Rn. 48; vom 20. Dezember 2024 - V ZR 41/23, NJW-RR 2025, 336 Rn. 30).

    Daher soll ein Schuldner, der den Vorteil der Arbeitsteilung in Anspruch nimmt, auch deren Nachteile tragen, nämlich das Risiko, dass der an seiner Stelle handelnde Gehilfe schuldhaft rechtlich geschützte Interessen des Gläubigers verletzt (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 41/23, aaO mwN).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2025 - 9 U 52/23

    Zurechnung arglistigen Verhaltens eines Erfüllungsgehilfen

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den rein tatsächlichen Umständen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteil vom 20.12.2024 - V ZR 41/23, juris Rn. 30;… Jauernig/Stadler BGB, 19. Aufl. 2023, § 278 Rn. 6;… BeckOGK/Schaub BGB, Stand: 1.3.2025, § 278 Rn. 34).
  • LG Lüneburg, 21.08.2025 - 6 O 39/25

    Anspruch auf lastenfreie Eigentumsübertragung an Grundstücken; Fälliger und …

    Die Bewirkung der Lastenfreiheit durch Pfandfreigabe der streitgegenständlichen Grundstücke ist ein wesentlicher Teilschritt zur Erfüllung der Primärleistungspflicht: einer lastenfreien Übereignung der Kaufsache (BGH, Urt. v. 20.12.2024 - V ZR 41/23, Rn. 17 zit. nach juris) und kann selbstständig klageweise geltend gemacht werden.
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