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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19311
BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15 (https://dejure.org/2016,19311)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2016 - V ZR 42/15 (https://dejure.org/2016,19311)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2016 - V ZR 42/15 (https://dejure.org/2016,19311)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 279 Abs. 3

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Pflicht zur vorläufigen Beweiswürdigung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mitteilung der vorläufigen Beweiswürdigung geboten?

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht muss vorläufige Beweiswürdigung nicht gem. § 279 Abs. 3 ZPO mitteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Gericht immer seine vorläufige Beweiswürdigung mitteilen? (IBR 2016, 556)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3100
  • MDR 2016, 1110
  • FamRZ 2016, 1456
  • ZfBR 2016, 669
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des …

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Rn. 10 a) Bei den gegenseitigen entgeltlichen Verträgen gehört der Gedanke der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung allerdings zur objektiven Geschäftsgrundlage, auch wenn dies bei den Vertragsverhandlungen nicht besonders bestimmt ist (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 18).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Vertragsanpassung ist jedoch auch bei einer Störung der objektiven Geschäftsgrundlage, dass das Äquivalenzmissverhältnis nicht zu den Risiken zählt, welche die von den Änderungen nachteilig betroffene Vertragspartei nach dem Gesetz oder nach dem Vertrag zu tragen hat (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, aaO Rn. 22 mwN).

    Rn. 15 a) Der Rückgang der Mieteinnahmen des Erbbauberechtigten stellt keine Störung der objektiven Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrags dar, weil der Wert eines Erbbaurechts sich grundsätzlich nach dem von der baulich zulässigen Nutzung abhängenden Bodenwert bestimmt und nicht nach den Mieten, die der Erbbauberechtigte aus dem von ihm errichteten Gebäude erzielt (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 1999 - V ZR 37/98, DNotZ 1999, 731, 732;Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 19 f.).

    Zwar trifft es zu, dass beim Vertragsschluss vorhersehbare Umstände, die durch eine ihnen Rechnung tragende Anpassungsklausel hätten berücksichtigt werden können, einen Anpassungsanspruch grundsätzlich ausschließen, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass die Parteien das Risiko ihres Eintritts übernommen haben (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3442 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 146/05

    Gewährung rechtlichen Gehörs nach teilweiser Durchführung der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Musste die Partei nach dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht damit rechnen, dass das Gericht den Beweis als nicht geführt ansehen wird, darf ihr nicht die Möglichkeit abgeschnitten werden, durch neue Beweisanträge oder Richtigstellungen auf das Ergebnis der Beweisaufnahme noch Einfluss zu nehmen (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 146/05, juris Rn. 5 aaO).

    Offen gelassen hat er bisher die Frage, ob das Gericht nach § 279 Abs. 3 ZPO allgemein die Beweise unmittelbar im Anschluss an eine Beweisaufnahme zu würdigen, das Ergebnis den Parteien zu offenbaren und gegebenenfalls die Benennung weiterer Beweismittel anzuregen hat (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 146/05, aaO).

  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten …

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Einer solchen Schätzung steht entgegen, dass nicht jede einschneidende Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden oder gemeinsam erwarteten Verhältnisse eine Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB rechtfertigt (vgl. BGH…, Urteil vom 28. März 2006 - XI ZR 425/04, BGHZ 167, 25 Rn. 30; Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, NJW 2012, 1718 Rn. 30).

    Die Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, muss vielmehr zu einer so schwerwiegenden Äquivalenzstörung geführt haben, dass der davon nachteilig betroffene Partei das Festhalten an dem unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1991 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 393; Urteil vom 11. Oktober 1994 - XI ZR 189/93, BGHZ 127, 212, 218;… Urteil vom 28. März 2006 - XI ZR 425/04, BGHZ 167, aaO; Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, aaO).

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04

    Kein Rückerstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach …

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Einer solchen Schätzung steht entgegen, dass nicht jede einschneidende Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden oder gemeinsam erwarteten Verhältnisse eine Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2006 - XI ZR 425/04, BGHZ 167, 25 Rn. 30;… Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, NJW 2012, 1718 Rn. 30).

    Die Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, muss vielmehr zu einer so schwerwiegenden Äquivalenzstörung geführt haben, dass der davon nachteilig betroffene Partei das Festhalten an dem unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1991 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 393; Urteil vom 11. Oktober 1994 - XI ZR 189/93, BGHZ 127, 212, 218; Urteil vom 28. März 2006 - XI ZR 425/04, BGHZ 167, aaO;… Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, aaO).

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer …

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Zur Geschäftsgrundlage in diesem Sinne gehören die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. Senat, Urteil vom 27. September 1991 - V ZR 191/90, NJW-RR 1992, 182 mwN;… Urteil vom 21. Februar 2014 - V ZR 176/12, NJW 2014, 2177 Rn. 25).

    Anders ist es aber, wenn die Parteien im Erbbaurechtsvertrag konkludent eine Verlagerung des normalerweise den Erbbauberechtigten treffenden Verwendungsrisikos zu Lasten des Erbbaurechtsausgebers vereinbart haben (vgl. zu solchen Vereinbarungen in Grundstückskaufverträgen: Senat, Urteil vom 27. September 1991 - V ZR 191/90, NJW-RR 1992, 182, 183; Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 186/96, NJW-RR 1998, 589, 590).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der …

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Ob das Gericht den Parteien nicht nur Gelegenheit zur Erörterung des Beweisergebnisses gemäß § 285 Abs. 1 ZPO zu geben und dies zu protokollieren hat (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/97, NJW-RR 2009, 515 Rn. 11; BGH…, Urteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 224/10, NJW 2012, 2354 Rn. 5 f.), was hier nach dem Sitzungsprotokoll erfolgt ist, sondern ihnen auch eine zumindest vorläufige Beweiswürdigung mitteilen muss, ist streitig.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Die Partei handelt auch nachlässig im Sinne des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, wenn sie Beweismittel, die ihr bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz benennt (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, NJW 2004, 2152, 2154 insoweit in BGHZ 158, 269 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Die Partei handelt auch nachlässig im Sinne des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, wenn sie Beweismittel, die ihr bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz benennt (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, NJW 2004, 2152, 2154 insoweit in BGHZ 158, 269 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.01.2012 - IV ZR 230/11

    Benennung von Zeugen erst nach der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Zwar ist es richtig, dass eine Partei grundsätzlich gehalten ist, alle Zeugen, auf die sie sich berufen will, sogleich zu benennen, und dass es ihr nicht gestattet ist, einzelne Beweismittel zurückzuhalten, um diese je nach dem Erfolg der Beweisaufnahme sukzessive in den Prozess einzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012- IV ZR 230/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 224/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlender Protokollhinweis auf Verhandlung der …

    Auszug aus BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
    Ob das Gericht den Parteien nicht nur Gelegenheit zur Erörterung des Beweisergebnisses gemäß § 285 Abs. 1 ZPO zu geben und dies zu protokollieren hat (vgl. Senat…, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/97, NJW-RR 2009, 515 Rn. 11; BGH, Urteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 224/10, NJW 2012, 2354 Rn. 5 f.), was hier nach dem Sitzungsprotokoll erfolgt ist, sondern ihnen auch eine zumindest vorläufige Beweiswürdigung mitteilen muss, ist streitig.
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des …

  • BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

    Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren

  • BGH, 13.06.1989 - VI ZR 216/88

    Hinweis auf Erforderlichkeit weiterer Beweisantritte

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 245/12

    Abwerbeverbot - Abwerbeverbot in einer Kooperationsvereinbarung konkurrierender …

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

  • BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06

    Anfechtbarkeit der Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem …

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 145/04

    Ansprüche auf Erbbauzinsen in der Insolvenz des Schuldners

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser …

  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 176/12

    Notarieller Grundstücksnutzungs- und Übertragungsvertrag: Sittenwidrigkeit …

  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …

  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

  • BGH, 16.04.1999 - V ZR 37/98

    Anpassung des Erbbauzinses bei einem nicht Wohnzwecken dienenden Erbbaurecht

  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

  • OLG Braunschweig, 08.12.2011 - 8 U 172/10

    Zahlungsanspruch eines Eigentümers von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken …

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 186/96

    Recht auf Rückgabe eines nicht mehr benötigten, enteigneten Grundstücks

  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 52/66

    Abtretung von Ansprüchen aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Erstreckung von …

  • AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20

    Fitnessstudio: Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge wegen Corona-Lockdown

    Geschäftsgrundlage bezeichnet nach ständiger Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diese Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 2012, 1718; 2016, 3100).
  • BGH, 03.03.2017 - V ZR 268/15

    Gewerberaummiete: Berufung des Vermieters auf die zugunsten des Mieters …

    Solche Überlegungen begründen im Allgemeinen eine Nachlässigkeit der Partei (vgl. Senat, Urteil vom 15. April 2016 - V ZR 42/15, NJW 2016, 3100 Rn. 28).
  • BGH, 17.09.2026 - I ZB 58/25

    Kein markenrechtlicher Schutz der Farbe Orange für eine Baumarktkette

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Partei nach dem Verlauf der Beweisaufnahme darauf vertrauen durfte, dass das Gericht den Beweis als geführt ansehen werde (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2016 - V ZR 42/15, NJW 2016, 3100 [juris Rn. 32 f.]).
  • BAG, 21.08.2024 - 5 AZR 248/23

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert einer …

    Anders ist es nur, wenn eine Mitteilung zur Vermeidung einer nach Art. 103 Abs. 1 GG unzulässigen Überraschungsentscheidung erforderlich ist, weil die Partei nach dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht damit rechnen musste, dass das Gericht den Beweis als nicht geführt ansehen wird (BGH 15. April 2016 - V ZR 42/15 - Rn. 29 ff. mwN).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I …

    Rn. 377 Eine vorläufige Beweiswürdigung des Gerichts nach Beweisaufnahme ist grundsätzlich nicht Voraussetzung für eine Erörterung (BGH NJW 2016, 3100, 3103 a.A. Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 279 ZPO Rn. 5), da Beweiswürdigung Rechtsausführung ist.
  • BGH, 18.01.2023 - IV ZR 465/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Rn. 35 aa) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien, oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 2016 - V ZR 42/15, NJW 2016, 3100 Rn. 12;… vom 4. März 2015 - XII ZR 46/13, NJW 2015, 1523 Rn. 32;… vom 15. Dezember 1983 - III ZR 226/82, BGHZ 89, 226 unter II 2 a [juris Rn. 36];… vom 29. April 1982 - III ZR 154/80, BGHZ 84, 1 unter III 3 a [juris Rn. 24];… Beschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 447/19, NJW 2020, 3243 Rn. 46; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2018 - V ZR 33/18

    Erbbaurechtsvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßigen Ausschlusses der …

    Andernfalls würde das während der Laufzeit des Erbbaurechts grundsätzlich von ihm zu tragende Ertragsrisiko (vgl. Senat, Urteil vom 15. April 2016 - V ZR 42/15, NJW 2016, 3100 Rn. 15) nach Ablauf der Zeit, für die das Erbbaurecht bestellt war, zwangsläufig auf den Grundstückseigentümer übergehen.
  • OLG Zweibrücken, 20.08.2026 - 4 U 101/25

    Berufungsbegründung wegen Fehlzitaten unzureichend?

    Der Beklagte musste nach dem Verlauf der Beweisaufnahme damit rechnen, dass das Erstgericht den Beweis als geführt ansehen wird (vgl. zur Entbehrlichkeit eines Hinweises in dieser Situation BGH, Urteil vom 15. April 2016 - V ZR 42/15 -, Rn. 33, juris).
  • BFH, 09.05.2025 - IX R 4/23

    Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

    Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage kann jedoch nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn die Störung nicht ausschließlich in den Risikobereich einer Partei fällt und wenn die Vertragserfüllung trotz geänderter Umstände nicht zumutbar ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 15.04.2016 - V ZR 42/15, Rz 23).

    Die Vertragsbeteiligten müssen nachweisen, dass sie gemeinsame Vorstellungen hatten, die sich als falsch herausgestellt haben (vgl. BGH-Urteil vom 15.04.2016 - V ZR 42/15, Rz 22).

  • BFH, 18.09.2026 - X B 121/25

    Verlängerung der für beratene Steuerpflichtige geltenden Steuererklärungsfrist

    Gegenüber Beteiligten, die durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten werden, ist die Hinweispflicht reduziert und umfasst insbesondere solche Tatsachen nicht, die "auf der Hand liegen" (…Senatsbeschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 13, m.w.N.).
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen …

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

  • BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17

    Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen …

  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 110/17

    Unterlassungsansprüche wegen unrichtiger Presseberichterstattung

  • BGH, 31.08.2023 - I ZR 11/23

    Gehörsrechtsverletzende Überraschungsentscheidung bei Abweichen von …

  • OLG Celle, 23.12.2020 - 14 U 51/18

    Rechtsstellung des Nachunternehmers eines Bauträgers bei irrtümlicher Abführung …

  • OLG Celle, 15.02.2017 - 7 U 72/16

    Architektenhaftung: Verantwortlichkeit für Planungsmängel beim Fußbodenaufbau …

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum …

  • OLG Brandenburg, 19.09.2023 - 17 U 3/22

    Anpassung Entgelt für Nutzung von Grundstücken für einen Windpark Anpassung …

  • OLG Frankfurt, 09.09.2025 - 3 U 81/24

    Obliegenheit des Fluggasts zur Einplanung eines Zeitpuffers für die Anreise zum …

  • AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20

    Corona-bedingter Ausfall der Hochzeit: Ausweichtermin ist zu vereinbaren

  • BGH, 13.11.2018 - V ZR 33/18

    Erbbaurecht: Ausschluss der Abwendung einer Entschädigung nicht möglich!

  • OLG Celle, 04.10.2024 - 5 U 228/24

    Verfügungsgrund bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …

  • OLG Frankfurt, 08.01.2025 - 3 U 121/24

    Anwendbarkeit des § 531 Abs. 2 ZPO auch im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • BayObLG, 16.02.2022 - 101 Sch 60/21

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch im Herkunftsstaat und …

  • AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20

    Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei …

  • KG, 11.01.2021 - 8 U 32/19

    Geschäftsraummiete: Schadensersatzanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH …

  • BGH, 25.10.2023 - IV ZR 152/22

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; …

  • BGH, 14.04.2022 - III ZR 81/21

    Anpassung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung aus einem Vertrag über …

  • OLG München, 24.06.2026 - 7 U 2819/24

    Maklervertrag, Provisionsanspruch, Kausalität, Beweiswürdigung, Beratervertrag, …

  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 26 Sch 6/22

    Ordre-public-Verstoß durch Gehörsverletzung

  • OLG München, 21.03.2024 - 20 U 5903/22

    Schwarzgeldabrede geht zu Lasten beider Vertragsparteien!

  • VerfGH Saarland, 14.03.2018 - Lv 8/17

    Faires Verfahren; rechtliches Gehör; Beweisaufnahme; Verhandlung über Ergebnis …

  • LG Würzburg, 03.07.2023 - 73 O 1846/22

    Zum Verdienstausfallschaden im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall bei Abgabe …

  • AG Hamburg, 30.08.2019 - 277 F 10/19

    Anfechtung eines Darlehensvertrages wegen Verschweigen einer außerehelichen …

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