Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1953 - V ZR 42/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Bewilligung eines "Ratenarmenrechts" - (Erweiternde) Auslegung des § 115 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) - Angemessenheit der Höhe eines an einen Rechtsanwalt zu zahlenden Kostenvorschusses - Verbindung der Bewilligung des Armenrechts mit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.06.1953 - V ZR 42/53
- BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53
Papierfundstellen
- BGHZ 10, 139
- NJW 1953, 1510
- MDR 1953, 674
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 10.10.2005 - II ZR 23/05
Berücksichtigung von im Wege der Zwangsvollstreckung zugeflossenen Geldbeträgen; …
Gegenteiliges kann auch den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, 139, 143 f.) und des Kammergerichts Berlin (Beschl. v. 14. April 1988 - 19 WF 6217/87, FamRZ 1988, 1078 f.) nicht entnommen werden. - OLG Hamburg, 20.02.1998 - 11 U 235/96
Haftung für rückständige Stammeinlagenbeträge; Anfechtung des Anteilserwerbs …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.07.1976 - 3 C 49.75
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Der hiernach der Klägerin über die Pfändungsfreigrenze hinaus insgesamt verbleibende Restbetrag von monatlich mehr als 400, 00 DM ermöglicht es ihr ohne Zwang zur Ratenzahlung (vgl. BGHZ 10, 139 ff.), die Kosten des Verfahrens zu tragen, ohne sich unzumutbar einschränken zu müssen.
- BVerwG, 06.06.1975 - III C 79.74
Bewilligung des Armenrechts zur Durchführung eines Revisionsverfahrens - …
Selbst wenn hiervon die vom Kläger geltend gemachte monatliche Sonderaufwendung von 100 DM für Einzahlungen auf einen Ratensparvertrag abgesetzt und das Sparguthaben des Klägers in Höhe von 2.144,15 DM nicht berücksichtigt wird, verbleibt immer noch ein Restbetrag, der es ihm ohne Zwang zur Ratenzahlung (vgl. BGHZ 10, 139 ff.) ermöglicht, die Kosten des Verfahrens zu tragen, ohne sich unzumutbar einschränken zu müssen. - BVerwG, 21.01.1969 - III B 132.68
Versagung eines Armenrechts wegen Fehlens der Armut
Selbst wenn man hiervon die vom Kläger geltend gemachten monatlichen Sonderaufwendungen von etwa 200 DM absetzt, verbleibt immer noch ein Restbetrag, der es ihm ohne einen Zwang zur Ratenzahlung (vgl. BGHZ 10, 139 ff.) ermöglicht, die sich nur nach einem Ausgangsstreitwert von 600 DM bemessenden Kosten des vorliegenden Verfahrens zu tragen. - BVerwG, 09.09.1980 - 9 C 196.80
- BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Rechtsmittel
Es ist in der neueren Rechtsprechung anerkannt, daß einer befugt geführten Firma als dem im Handelsverkehr verwendeten Namen in jedem Falle auch der Namensschutz nach § 12 BGB zukommt, gleichviel ob es sich um die Firma eines Einzelkaufmanns, einer Personal- oder Kapitalgesellschaft, um eine Sach- oder Personenfirma handelt (BGHZ 14, 155 [159] - Farina - BGH GRUR 1954, 331 - Altpa - vgl. auch BGHZ 10, 146 [BGH 30.06.1953 - V ZR 42/53] [204] - Dun -). - OLG Düsseldorf, 06.10.1982 - 4 WF 106/82 Nach dem vor Inkrafttreten des Prozeßkostenhilfegesetzes geltenden Rechtszustand war bereits die Möglichkeit gegeben, daß das Gericht zugleich mit der Bewilligung des Armenrechts eine teilweise Erstattungspflicht der armen Partei vorsah (BGHZ 10, 139; OLG Hamm Rpfleger 1972, 457; OLG Düsseldorf [10. ZS] JurBüro 1973, 560).
- OLG Saarbrücken, 20.07.1982 - 6 WF 53/82 Auch der erkennende Senat sieht in der Ratenzahlungsanordnung nach §§ 115, 120 ZPO eine Fortsetzung des durch die Rechtsprechung entwickelten Ratenarmenrechts, das in Wirklichkeit eine Bewilligung des Armenrechts, verbunden mit einer Nachzahlungsanordnung nach § 125 ZPO a.F., unter Bewilligung von Ratenzahlung beinhaltet (BGHZ 10, 139;… Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 115 Rdn. 36).
- OLG Düsseldorf, 13.01.1986 - 10 WF 2/86 Die Verfügungskläger haben einen Anspruch darauf, daß ihr Prozeßkostenhilfegesuch alsbald und ohne Zögern erledigt wird; ein Hinausschieben der Entscheidung ohne zureichende Gründe ist unzulässig (vgl. BGHZ 10, 139, 144; OLG Bamberg FamRZ 1985, 1141;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, aaO § 118 Anm. 7; Schneider, MDR 1977, 619, 620).
- BGH, 14.07.1954 - V ZB 12/54
Rechtsmittel
- BGH, 20.01.1958 - III ZR 195/57
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 30.06.1953 - V ZR 42/53
- BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53
Sie vermißt zunächst eine Beachtung der Grundsätze des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Dezember 1952, (BGHZ 8, 249), indem das Berufungsgericht den Beklagten nur als "treuen Haushalter" ansehe und sich dabei von der unstreitigen Tatsache löse, daß er vom Jahre 1927 seine gesamte Arbeitskraft dem Geschäft gewidmet habe.Das Berufungsgericht konnte sich mit der angeführten Entscheidung (BGHZ 8, 249) nicht auseinandersetzen, weil es sein Urteil vor dem des Bundesgerichtshofs erlassen hat.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Grundsätze von BGHZ 8, 249 auch für ein voreheliches Verhältnis Verlobter oder auch für ein nur "eheähnliches Lebensverhältnis" anzuwenden sind (die hier zu beurteilenden Vorgänge liegen vor der Eheschließung der Parteien).
Soweit aber in BGHZ 8, 249 allgemeine Grundsätze ausgesprochen sind, ist dies mit dem Vorbehalt geschehen, daß nur unter Berücksichtigung des jeweils in Betracht kommenden Sachverhalts zu sagen ist, welche Rechtsfolgen sich aus der (geläuterten) Auffassung über die Dienste der Frau ergeben (…a.a.O. S. 252 unten).
- BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53
(Für den vorliegenden Fall ist es dabei unerheblich, daß der Vermutung des § 1362 Abs. 1 BGB vom 1. April 1953 an im Verhältnis zu den Gläubigern ein anderer Inhalt innewohnt, vgl. Urteil des IV. Zivilsenats vom 30. September 1954 - IV ZR 98/54). - BGH, 25.03.1954 - IV ZR 140/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53
Von der vorstehenden Auffassung des II. Zivilsenats ausgehend hat der IV. Zivilsenat im Urteil vom 25. März 1954 - IV ZR 140/53 - (MDR 1954, 537) in umgekehrter Beziehung ausgesprochen, daß der Einsatz der vollen Arbeitskraft des Mannes im Erwerbsgeschäft seiner Ehefrau bei vereinbarter Gütertrennung zur Annahme einer Innengesellschaft zwischen den Ehegatten führen kann, die dem Ehemann einen Anspruch auf Beteiligung an den Erträgnissen des Unternehmens gibt. - BGH, 19.02.1951 - IV ZR 168/50
Auszug aus BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1951, 352 (…a.a.O. S. 353 Nr. 5), auf die sich die Revision in diesem Zusammenhang stützt, betrifft einen anderen Sachverhalt.
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