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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1833
BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1833)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1973 - V ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1833)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1973 - V ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formbedürftigkeit auch einer bloß einseitigen Verpflichtung des Kaufinteressenten zum Grundstückserwerb oder zum Abschluss eines entsprechenden Hauptvertrags - Reichweite des Beurkundungsgebots - Sittenwidrigkeit eines Vorvertrages - Abgrenzung der formfreien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 517
  • MDR 1973, 394
  • DNotZ 1973, 542
  • DB 1973, 768
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68

    Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
    In der "Bestellung" einer Eigentumswohnung und ihrer "Annahme" durch das Wohnungsbauunternehmen kann ein beiderseits bindender und deshalb beurkundungsbedürftiger Kauf-Vorvertrag liegen (Ergänzung zu BGHZ 57, 394).

    Derartige bloße Erwerbsverpflichtungen fallen vielmehr nach dem inzwischen ergangenen Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1971 - V ZR 130/64 (BGHZ 57, 394) nicht unter das Beurkundungsgebot des § 313 BGB, das nach § 4 Abs. 3 WEG auch für das Wohnungseigentum gilt.

  • BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Unentgeltliches …

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
    Derartige bloße Erwerbsverpflichtungen fallen vielmehr nach dem inzwischen ergangenen Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1971 - V ZR 130/64 (BGHZ 57, 394) nicht unter das Beurkundungsgebot des § 313 BGB, das nach § 4 Abs. 3 WEG auch für das Wohnungseigentum gilt.
  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr …

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
    Ob die Beklagte etwa tatsächlich entstandene Verwaltungsunkosten unter dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes erstattet verlangen konnte, bedarf hier keiner Entscheidung, weil solche Aufwendungen vom Tatrichter nicht festgestellt sind und insoweit keine Revisionsrüge erhoben ist (vgl. Urteil vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69, LM BGB § 313 Nr. 48 unter V a).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78

    Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung …

    Nach § 313 BGB (alter und neuer Fassung) sind nicht nur die Kaufverträge über die vom Bauträger auf eigene Rechnung errichteten Eigentumswohnungen (oder sonstigen Bauten, "Vorratsbau") formbedürftig, sondern auch Verträge - wie hier - mit wesentlich werkvertraglichen Elementen, wenn der Bauträger den Bau auf einem eigenen Grundstück für Rechnung des Bauherrn errichtet und sich zur Übereignung verpflichtet (…vgl. zur Formbedürftigkeit BGH Urt. vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = JZ 1971, 556; Urt. vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71 = NJW 1973, 517;… Urt. vom 30. April 1969 - V ZR 188/65 = WM 1969, 917; Mattern WM 1972, 671; zum Umfang des zu Beurkundenden BGHZ 69, 266).
  • BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 1/82

    Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen

    Er ist ebenso formbedürftig, wie es auch der Hauptvertrag nach § 4 Abs. 3 WEG , § 313 BGB ist ( RGZ 169, 185, 189; BGH DNotZ 1961.314; BGH NJW 1970, 1915, 1916 = DNotZ 1971, 39 und 1973, 517, 518 DNotZ 1973, 542 ; Bärmann/Pick/Merle, § 4 WEG , Rd,-Nr, 11).
  • BGH, 28.09.1973 - V ZR 183/71

    Rechtswirksamkeit einer in einem "Teilnahme-Antrag" und seiner …

    Der Tatrichter wird nunmehr zu prüfen haben, ob die Vereinbarung etwa im Sinn einer auch rechtlichen Veräußerungsverpflichtung der Beklagten auszulegen ist (vgl. dazu die Senatsurteile vom 22. Dezember 1971, BGHZ 57, 394, 396, vom 2. Februar 1973, V ZR 45/71, NJW 1973, 517, und vom 6. April 1973, V ZR 124/71, WM 1973, 680).
  • BGH, 28.06.1974 - V ZR 169/72

    Sittenwidrigkeit einer mit einem Strafversprechen verbundenen einseitigen …

    Der Senat hat in einem ähnlichen Fall, in dem sich der Kauf Interessent durch eine Erwerbsverpflichtung "blanko" festgelegt und dem Druckmittel des Verfalls einer "Art Vertragsstrafe" ausgesetzt hatte, die Anwendung des § 138 BGB aus den gleichen Erwägungen verneint (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71; WM 1973, 288).
  • BGH, 21.01.1977 - V ZR 31/75

    Möglichkeit der Herleitung von Schadensersatzansprüchen wegen Formnichtigkeit …

    Da dieser Vertrag nicht nur für die Kläger eine Erwerbsverpflichtung begründen, sondern als Kaufvorvertrag ersichtlich auch die GEBAG verpflichten sollte, den Klägern nach Durchführung des Bauvorhabens und Gebrauchsüberlassung das Wohnungseigentum nach näherer Maßgabe eines zu gegebener Zeit noch abzuschließenden Kaufvertrages zu verschaffen (vgl. Teil 3: Pflichten des Wohnungsunternehmens), bedurfte er notarieller Beurkundung (BGH NJW 1973, 517, 518) und wäre in deren Ermangelung nichtig.
  • BGH, 06.04.1973 - V ZR 124/71

    Formnichtigkeit eines Bewerbervertrages zum Erwerb einer Kauf-Eigentumswohnung - …

    Im Senatsurteil vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71 (NJW 1973.517) ist dazu weiter ausgeführt, eine solche Prüfung sei auch und gerade dann geboten, wenn ein vom Verkaufsinteressenten formulierter Urkundentext die Verpflichtungen des Kaufinteressenten in den Vordergrund rücke, ohne jedoch das Fehlen eines rechtlichen Bindungswillens auf der Verkäuferseite ausdrücklich klarzustellen, wie es insbesondere bei Bestellungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen nicht selten vorkomme.
  • BGH, 09.11.1973 - V ZR 7/72

    Einseitige und unwiderrufliche Verpflichtung der Beklagten zum Erwerb einer …

    Der Tratrichter wird nunmehr zu prüfen haben, ob die Vereinbarung etwa im Sinn einer rechtlichen Veräußerungsverpflichtung der Beklagten auszulegen ist (vgl. dazu die Senatsurteile vom 22. Dezember 1971, BGHZ 57, 394, 396, vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71, NJW 1973, 517 und vom 6. April 1973 - V ZR 124/71, WM 1973, 680).
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