Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassen unzulässiger, störender Grundstücksimmissionen - Unzumutbare Immissionen laut Sachverständigengutachten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63
Das Gebot an die beklagte Partei, Störungen bestimmter Art, soweit sie wesentlich sind, zu unterlassen, genügt den Anforderungen, die an die Bestimmtheit des Urteilssatzes zu stellen sind (Urteile vom 30. April 1958, V ZR 142/56, NJW 1958, 1776 = LM BGB § 906 Nr. 5, und vom 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102).Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 38, 61, 62 [BGH 28.09.1962 - V ZR 233/60] , Urteile vom 30. Mai 1962, V ZR 121/60, LM BGB § 906 Nr. 14, und vom 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102, 1103).
Ein mitwirkendes Vorschulden im Sinne von § 254 BGB (vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 8. Juli 1964, WM 1964, 1102, 1104) - das Verschulden soll nach Ansicht des Beklagten darin liegen, daß die Kläger der Errichtung der Kegelbahn zugestimmt und ihr Haus ohne eigene Abschlußmauer unmittelbar an die gemeinsame Giebelwand aus Hohlblocksteinen angebaut hätten - hat der Berufungsrichter verneint.
Im übrigen verkennt die Revision, daß es auf die phon-Zahl nicht allein ankommt; sie drückt lediglich die Quantität des betreffenden Geräusches aus, während Lästigkeit und Gesundheitsschädlichkeit akustischer Immissionen in hohem Maße zugleich von qualitativen Faktoren, insbesondere von der Frequenz und Zusammensetzung der Geräusche, abhängig sind (vgl. das mehrfach erwähnte Urteil des Senats vom 8. Juli 1964, WM 1964, 1102, 1103 mit Nachweisen;… siehe auch Wiethaup a.a.O. S. 21).
- BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63
Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 38, 61, 62 [BGH 28.09.1962 - V ZR 233/60] , Urteile vom 30. Mai 1962, V ZR 121/60, LM BGB § 906 Nr. 14, und vom 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102, 1103). - BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63
Der gesamte Inhalt der Begutachtung läßt sich somit aus dem Urteil selbst entnehmen; es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß J., als er sein Gutachten mündlich erörterte, noch weitere Erklärungen, die erheblich sein könnten, abgegeben hat (BGHZ 40, 84, 86) [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62].
- BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60
Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63
Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 38, 61, 62 [BGH 28.09.1962 - V ZR 233/60] , Urteile vom 30. Mai 1962, V ZR 121/60, LM BGB § 906 Nr. 14, und vom 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102, 1103). - BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63
Das Gebot an die beklagte Partei, Störungen bestimmter Art, soweit sie wesentlich sind, zu unterlassen, genügt den Anforderungen, die an die Bestimmtheit des Urteilssatzes zu stellen sind (Urteile vom 30. April 1958, V ZR 142/56, NJW 1958, 1776 = LM BGB § 906 Nr. 5, und vom 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102). - BGH, 08.06.1964 - II ZR 163/61
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63
Außerdem hätte ein etwaiger Protokollierungsmangel, da er kein absoluter Revisionsgrund wäre (§ 551 ZPO), nur dann die Aufhebung des Urteils zur Folge, wenn dieses auf dem Mangel beruhen würde (BGH Urteil vom 8. Juni 1964, II ZR 163/61, S. 6, insoweit in MDR 1964, 740 und NJW 1964, 1902 nicht abgedruckt); daß letzteres der Fall sei, hat weder die Revision geltend gemacht noch ist darüber sonst etwas ersichtlich. - BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63
Wie sie selbst einräumt, kommt es für die Frage, welches Maß von Beeinträchtigungen wesentlich sei, nicht auf das subjektive Empfinden des Einzelnen an, sondern auszugehen ist von dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen mit Bezug auf Räume der hier vorliegenden Art ("differenziert-objektiver Maßstab", vgl. die Urteile des Senats in LM BGB § 906 Nr. 6 und 11, sowie vom 25. Oktober 1963, V ZR 158/61, S. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1961 - IV A 398/60
Auszug aus BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63
Wenn schließlich das Oberverwaltungsgericht Münster die Auflage, einen Ventilator so abzuändern, daß er "geräuscharm" arbeite, für zu unbestimmt erachtet hat (JZ 1961, 758), so mag diese Ansicht bei baupolizeilichen Ordnungsverfügungen, um die es in jener Entscheidung ging, berechtigt sein; sie läßt sich aber nicht ohne weiteres auf Unterlassungsurteile übertragen, bei deren Vollstreckung nach näherer Maßgabe von § 890 ZPO das Gericht selbst mitwirkt.
- BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …
Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
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