Rechtsprechung
| BGH, 20.06.1986 - V ZR 47/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Streitigkeit zwischen einzelnen Miteigentümern aus einem nur zwischen ihnen vereinbarten Konkurrenzverbot - Verpflichtung eines Eigentümers, kein Unternehmen der Automatenspielbranche und keinen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10, § 14, § 15, § 43, § 46
Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeit zwischen einzelnen Miteigentümern aus einem zwischen ihnen vereinbarten Konkurrenzverbot - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1335
- MDR 1987, 42
- WM 1986, 1273
- BB 1986, 1676
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 216/84
Anfechtbarkeit der Abgabe an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 47/85
Dies hat der IVa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 2. April 1986, IVa ZR 216/84 (zum Abdruck in BGHZ vorgesehen) entschieden.
- BGH, 22.09.2023 - V ZR 254/22
WEG-Sache bei Inanspruchnahme auf Unterlassung wegen einer Äußerung zwischen zwei …
Ebensowenig stellt eine Streitigkeit zwischen einzelnen Miteigentümern aus einem nur zwischen ihnen vereinbarten Konkurrenzverbot eine Wohnungseigentumssache dar (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juni 1986 - V ZR 47/85, NJW-RR 1986, 1355). - BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09
Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den …
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde steht dem nicht das Senatsurteil vom 20. Juni 1986 (V ZR 47/85, NJW-RR 1986, 1335) entgegen. - OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 3 U 169/08
Minderung des Mietzinses wegen unterbliebenen Konkurrenzschutzes für eine …
Die Teil/Sondereigentümer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mietern der Miteigentümer oder diesen selbst Konkurrenzschutz zu gewähren; vielmehr haben sie entsprechende Wettbewerbstätigkeiten, da diese außerhalb des Regelungsbereiches des § 14 Nr. 1 WEG liegen, hinzunehmen (BGH, U. v. 20.06.1986 - V ZR 47/85; juris-Tz. 15 = WM 1986, 1273 ; OLG Stuttgart, U. v. 27.09.1990, ZMR 1990, 465).
- BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88
Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen …
Für den Bereich des Zivilprozesses gilt, daß Berufungsurteile von Oberlandesgerichten, durch die Endurteile der ersten Instanz aufgehoben werden, auch dann unter den Voraussetzungen der §§ 545 Abs. 1, 546 ZPO der Revision unterliegen, wenn sie ohne eine eigene ersetzende Sachentscheidung die Sache gemäß § 46 WEG an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit abgeben (BGHZ 97, 287, 290 [BGH 02.04.1986 - IVa ZR 216/84]; Senatsurt. v. 20. Juni 1986, V ZR 47/85, WM 1986, 1273). - BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
Bestimmung der Nutzungsart als Konkurrenzverbot
Die Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen durch die Führung eines gleichartigen Betriebs durch die Antragsgegner fällt nicht in den Regelungsbereich der § 14 Nr. 1 WEG , § 4 GO (BGH MDR 1987, 42 ).b) Soweit die Antragstellerin das Konkurrenzverbot auf eine schuldrechtliche Sonderbeziehung, den "Vermietungspool" zwischen einzelnen Teileigentümern, stützt, kann dies an sich nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 43 WEG sein (BGH MDR 1987, 42 ; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40, 42).
- OLG München, 04.05.2011 - 7 U 189/11
Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Wohnungseigentumsgericht und allgemeinem …
Beruht hingegen der Streit auf einer Sonderrechtsbeziehung der Wohnungseigentümer untereinander, fehlt es an diesem Zusammenhang und damit an der Zuständigkeit des Gerichts der belegenen Sache (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1335;… zum Ganzen Klein, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl. 2010, § 43 Rdnr. 31).
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