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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2020 - V ZR 48/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42644
BGH, 19.11.2020 - V ZR 48/20 (https://dejure.org/2020,42644)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2020 - V ZR 48/20 (https://dejure.org/2020,42644)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2020 - V ZR 48/20 (https://dejure.org/2020,42644)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wert der Beschwer: Verurteilung zur Unterlassung der Wohnnutzung von Teileigentum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Wert der Beschwer: Verurteilung zur Unterlassung der Wohnnutzung von Teileigentum

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 294 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessen des Werts der Beschwer nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung i.R.d. wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens (hier: Unterlassung der Nutzung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Bemessen des Werts der Beschwer nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung i.R.d. wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens (hier: Unterlassung der Nutzung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.2017 - V ZR 100/16

    Nichtzulassungsbeschwerde in einer Wohnungseigentumssache: Wert der Beschwer für …

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - V ZR 48/20
    Dieses Interesse kann geschätzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, ZWE 2017, 191 Rn. 7;… Beschluss vom 19. Dezember 2019 - V ZR 81/19, NJW-RR 2020, 262 Rn. 6).
  • BGH, 19.12.2019 - V ZR 81/19

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde: Feststellung der Beschwer eines …

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - V ZR 48/20
    Dieses Interesse kann geschätzt werden (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, ZWE 2017, 191 Rn. 7; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - V ZR 81/19, NJW-RR 2020, 262 Rn. 6).
  • BGH, 24.09.2020 - V ZR 296/19

    Anspruch des Klägers u.a. auf Unterlassung der Kameraüberwachung des Vorplatzes …

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - V ZR 48/20
    Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 09.12.2021 - V ZR 112/21

    Streitwertfestsetzung in Wohneigentumsangelegenheiten

    Rn. 5 b) Das danach maßgebliche Interesse der Beklagten an der Abwehr der Klage richtet sich gemäß § 3 ZPO nach den mit der Unterlassung der Wohnnutzung verbundenen Nachteilen (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, ZWE 2017, 191 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 6).
  • BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21

    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf …

    Rn. 3 1. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu ermöglichen, innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - V ZR 174/20

    Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bestimmung der …

    Dass die Beschwer 20.000 EUR übersteigt, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.11.2021 - V ZR 62/21

    Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Wertes der …

    Dass die Beschwer 20.000 EUR übersteigt, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 15.02.2024 - V ZB 54/23

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als …

    Die Beschwer der Beklagten - hier der Kläger als Widerbeklagten - bemisst sich nach ihrem ebenfalls unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmenden Interesse daran, die Nutzung, deren Unterlassung verlangt wird, fortzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 6).
  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 25/23

    WEG-Beschluss: Bemessung der Beschwer in der Berufungsinstanz

    Deren Wert ist gemäß § 3 ZPO zu schätzen (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, WuM 2017, 174 Rn. 7; Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 6;… Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZR 112/21, MDR 2022, 227 Rn. 5).
  • BGH, 10.11.2022 - V ZR 245/21

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer des zum Unterlassen des …

    Rn. 4 1. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu ermöglichen, innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.04.2024 - V ZR 206/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung des Beschwerdewertes im Fall der …

    Denn bei der Verurteilung zur Unterlassung einer bestimmten Nutzung ist für den Wert der Beschwer auf die diesbezüglich entstehenden Nachteile abzustellen, die etwa in dem Verlust der Vorteile bestehen, die aus der Nutzung gezogen werden, oder in einem mit der Unterlassung verbundenen Aufwand (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.09.2022 - V ZR 218/21

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bemessung des …

    Rn. 4 1. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 4 mwN).
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