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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1960 - V ZR 51/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1999
BGH, 13.07.1960 - V ZR 51/59 (https://dejure.org/1960,1999)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1960 - V ZR 51/59 (https://dejure.org/1960,1999)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1960 - V ZR 51/59 (https://dejure.org/1960,1999)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 154/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - V ZR 51/59
    Die bloße Beteiligung der Klägerin an einem Teil der Grunderwerbsteuer, die für den Erwerb des Grundstücks von der Erbengemeinschaft anfiel, macht die Verpflichtung zur Übereignung des Teilgrundstücks ebenfalls nicht zu einer aus einem Gesellschaftsverhältnis fließenden, nach Auftragsgrundsätzen zu beurteilenden Pflicht im Sinn des § 713 BGB i.V.m. § 667 BGB (RGZ 68, 260, 262; s. auch BGH Urt. v. 5. Januar 1955 IV ZR 154/54).
  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - V ZR 51/59
    Nach der Rechtsprechung des erkennden Senats (Urt. v. 25. September 1957 V ZR 188/55 LM BGB § 313 Nr. 13 mit Nachweisen) kann, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, der Verkäufer eines Grundstücks an einen wegen Formmangel nichtigen Vertrag nach Treu und Glauben gebunden sein, wenn die Nichtanerkennung des Vertrages zu einem für den Käufer untragbaren, nicht etwa nur zu einem harten Ergebnis führen würde.
  • RG, 10.04.1908 - II 616/07

    Gesellschaft zum Erwerbe von Grundstücken; Form

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - V ZR 51/59
    Die bloße Beteiligung der Klägerin an einem Teil der Grunderwerbsteuer, die für den Erwerb des Grundstücks von der Erbengemeinschaft anfiel, macht die Verpflichtung zur Übereignung des Teilgrundstücks ebenfalls nicht zu einer aus einem Gesellschaftsverhältnis fließenden, nach Auftragsgrundsätzen zu beurteilenden Pflicht im Sinn des § 713 BGB i.V.m. § 667 BGB (RGZ 68, 260, 262;… s. auch BGH Urt. v. 5. Januar 1955 IV ZR 154/54).
  • BGH, 21.04.1956 - V ZR 44/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1960 - V ZR 51/59
    Dem stehen die von der Revision angeführten Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 21. April 1956 V ZR 44/55 nicht entgegen, in dem für einen auf gemeinschaftliche Rechnung durchgeführten Verkauf gesellschaftsrechtliche Grundsätze für die Tragung des eingetretenen Verlustes (Veruntreuung des Kaufpreises durch den Notar) angewendet wurden.
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 203/75

    Forthaftung des Wohnungseigentums im Umfang des noch geschuldeten …

    Dadurch, daß der frühere Grundstückseigentümer Kämper sein Grundstück in 12 Wohnungseigentumsrechte aufteilte (§ 8 WEG), wurde die am Grundstück bestehende Grundschuld der Beklagten (Globalgrundschuld) zur Gesamtgrundschuld, die jedes Wohnungseigentum in voller Höhe belastete (vgl. § 1 Abs. 2 WEG und die Senatsurteile vom 12. April 1961 - V ZR 51/59, NJW 1961, 1352 und BGHZ 40, 115, 120).
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 208/75

    Erwerb einer noch herzustellenden Eigentumswohnung - Bestellung einer Grundschuld …

    Dadurch, daß der frühere Grundstückseigentümer K. sein Grundstück in 12 Wohnungseigentumsrechte aufteilte (§ 8 WEG), wurde die am Grundstück bestehende Grundschuld der Beklagten (Globalgrundschuld) zur Gesamtgrundschuld, die jedes Wohnungseigentum in voller Höhe belastete (vgl. § 1 Abs. 2 WEG und die Senatsurteile vom 12. April 1961 - V ZR 51/59, NJW 1961, 1352 und BGHZ 40, 115, 120).
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 214/75

    Erwerb einer noch herzustellenden Eigentumswohnung - Bestellung einer Grundschuld …

    Dadurch, daß der frühere Grundstückseigentümer Kämper sein Grundstück in 12 Wohnungseigentumsrechte aufteilte (§ 8 WEG), wurde die am Grundstück bestehende Grundschuld der Beklagten (Globalgrundschuld) zur Gesamtgrundschuld, die jedes Wohnungseigentum in voller Höhe belastete (vgl. § 1 Abs. 2 WEG und die Senatsurteile vom 12. April 1961 - V ZR 51/59, NJW 1961, 1352 und BGHZ 40, 115, 120).
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 204/75

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Bestellung einer Grundschuld - Zahlung eines …

    Dadurch, daß der frühere Grundstückseigentümer K. sein Grundstück in 12 Wohnungseigentumsrechte aufteilte (§ 8 WEG), wurde die am Grundstück bestehende Grundschuld der Beklagten (Globalgrundschuld) zur Gesamtgrundschuld, die jedes Wohnungseigentum in voller Höhe belastete (vgl. § 1 Abs. 2 WEG und die Senatsurteile vom 12. April 1961 - V ZR 51/59, NJW 1961, 1352 und BGHZ 40, 115, 120).
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 216/75

    Erwerb einer noch herzustellenden Eigentumswohnung - Bestellung einer Grundschuld …

    Dadurch, daß der frühere Grundstückseigentümer Kämper sein Grundstück in 12 Wohnungseigentumsrechte aufteilte (§ 8 WEG), wurde die am Grundstück bestehende Grundschuld der Beklagten (Globalgrundschuld) zur Gesamtgrundschuld, die jedes Wohnungseigentum in voller Höhe belastete (vgl. § 1 Abs. 2 WEG und die Senatsurteile vom 12. April 1961 - V ZR 51/59, NJW 1961, 1352 und BGHZ 40, 115, 120).
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 215/75

    Erwerb einer noch herzustellenden Eigentumswohnung - Bestellung einer Grundschuld …

    Dadurch, daß der frühere Grundstückseigentümer K. sein Grundstück in 12 Wohnungseigentumsrechte aufteilte (§ 8 WEG), wurde die am Grundstück bestehende Grundschuld der Beklagten (Globalgrundschuld) zur Gesamtgrundschuld, die jedes Wohnungseigentum in voller Höhe belastete (vgl. § 1 Abs. 2 WEG und die Senatsurteile vom 12. April 1961 - V ZR 51/59, NJW 1961, 1352 und BGHZ 40, 115, 120).
  • BGH, 12.01.1962 - V ZR 198/60

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision unter Hinweis auf Soergel/Siebert (…BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 214) geltend macht, auf den Formmangel könne sich die Beklagte, weil sie selbst die Änderung des Bebauungsplans und die Verlegung der Läden auf die streitige Parzelle verlangt habe, nach Treu und Glauben nicht berufen, wird von ihr verkannt, daß eine Bindung des Grundstücksverkäufer an einen wegen Verstoßes gegen § 313 BGB nichtigen Vertrag aus Billigkeitsgründen nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa die Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13 = WM 1957, 1440 , vom 23. Mai 1960, V ZR 63/59, S. 8 f, und vom 13. Juli 1960, V ZR 51/59, WM 1960, 1170) nur dann in Betracht kommt, wenn die Nichtanerkennung des Vertrages zu einem für den Käufer untragbaren Ergebnis führen würde; davon kann aber hier, wie bereits dargelegt, nach den ganzen Umständen keine Rede sein.
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