Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56 |
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Zurückbehaltungsrecht gegenüber Anspruch aus Herausgabe des aus einer Geschäftsbesorgung Erlangten
Papierfundstellen
- MDR 1958, 320
- DB 1958, 250
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56
Das neue Gesetz, das in seinem Zweiten Teil die Erfüllung bestimmter Arten von Reichsverbindlichkeiten anordnet und insbesondere in den § § 7 und 8 die Ansprüche aus nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Verträgen regelt, muß in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden, da es nach seinem ganzen Inhalt unzweifelhaft Geltung für bereits vor seinen Inkrafttreten begründete Rechtsverhältnisse beansprucht (BGHZ 9, 101). - BGH, 05.07.1954 - III ZR 29/53
Vorbescheid bei Ansprüchen aus § 36 DBG
Auszug aus BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56
Es kann dahingestellt bleiben, ob auch eine Geltendmachung im Wege des Zurückbehaltungsrechts einen vorherigen ablehnenden Bescheid der Anmeldestelle erfordert und ob es bejahendenfalls angängig wäre, in entsprechender Anwendung der Rechtsprechung zu § 143 DBG (BGHZ 14, 122, 126) das prozessuale Verhalten der Klägerin - die im gegenwärtigen Rechtsstreit von derselben Oberfinanzdirektion vertreten wird, die gemäß § 27 Abs. 1 AKG für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig wäre - als solchen Bescheid anzusehen. - BGH, 30.01.1953 - V ZR 145/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Auftragsverhältnisses führt, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1953, V ZR 145/51 (LM § 242 (Bb) BGB Nr. 13) ausgeführt hat, in der Regel nicht zu einem Erlöschen der Herausgabepflicht des Beauftragten hinsichtlich des von ihm für Rechnung des Auftraggebers Erworbenen. - RG, 27.03.1939 - IV 275/38
1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die …
Auszug aus BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56
Handelt es sich somit um einen gegenseitigen Vertrag, so scheitert die Leistungsverweigerung der Beklagten (§ 273 BGB), entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, auch keineswegs von vornherein an dem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelten Grundsatz, daß gegenüber einem Anspruch aus § 667 BGB auf Herausgabe des durch die Geschäftsbesorgung Erlangten ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Ansprüche, die mit der Geschäftsbesorgung außer Zusammenhang stehen, nicht geltend gemacht werden könne (RGZ 160, 52, 59). - RG, 08.10.1917 - IV 124/17
Erforderlichkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum Erwerb eines …
Auszug aus BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56
Das angefochtene Urteil verkennt entgegen der Behauptung der Revision keineswegs den Unterschied zwischen einem Geschäftsbesorgungsvertrag einerseits und einer Vereinbarung, durch die sich jemand zur Übereignung von Grundstücken verpflichtet, die er erst auf eigene Rechnung zu erwerben gedenkt, andererseits (vgl. dazu RGZ 91, 69, 70 f; RG JW 1937, 1306 Nr. 2; OGH JR 1949, 381).
- BGH, 15.11.1974 - V ZR 78/73
Maßgeblicher Zeitpunkt für die fingierten Bedingungseintritt
Bie Heilung einer formnichtigen Wiederkaufsabrede tritt schon mit der Auflassung und Eintragung zugunsten des Käufers und nicht erst mit der Rückauflassung zugunsten des Wiederkäufers und dessen Eintragung ein (s. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - IV ZR 167/51 IM § 313 BGB Nr. 1 und vom 22. Japuar 1958 - V ZR 52/56 â- EM § 313 BGB Nr. 15). - BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57
Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Diese Ausführungen sind im wesentlichen überholt durch das Allgemeine Kriegsfolgengesetz, das zwar erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils in Kraft getreten ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des III. Zivilsenats sowie des erkennenden Senates in der Revisionsinstanz anzuwenden ist (BGHZ 26, 239; Urteil des Senats vom 22. Januar 1958 - V ZR 52/56 -). - BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60
Revisibilität ausländischen Rechts
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- BGH, 23.05.1989 - IX ZR 57/88
Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils
Er ist nicht anwendbar, wenn der Geschäftsbesorgungsauftrag Bestandteil eines einheitlichen Vertragsverhältnisses ist, aus dem für beide Teile Rechte und Pflichten entspringen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Januar 1958 - V ZR 52/56, LM BGB § 313 Nr. 15). - BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75
Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz …
Wird ein formnichtiger Grundstücksveräußerungsvertrag nachträglich durch Auflassung und grundbuchliche Eintragung des Erwerbers geheilt, so wird der Vertrag "seinem ganzen Inhalte nach" gültig (§ 313 Satz 2 BGB), d.h. die Heilung erstreckt sich auf die Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen (BGH Urt. v. 22. Januar 1958, V ZR 52/56, LM BGB § 313 Nr. 15;… BGH Urt. v. 29. Mai 1952, IV ZR 167/51, LM BGB § 313 Nr. 1;… vgl. auch BGH Urt. v. 2. November 1973, V ZR 201/71, LM BGB § 313 Nr. 62). - BGH, 29.09.1972 - V ZR 170/70
Vertragsheilung nach § 313 Satz 2
Der Heilung des Formmangels auch der Rückübertragungspflicht durch eine diese Verpflichtung vollziehende Einigung und Grundbucheintragung bedarf es nicht (vgl. die Senatsurteile vom 29. Mai 1952, V ZR 167/51, NJW 1952, 1171 = LM BGB § 313 Nr. 1, und vom 22. Januar 1958, V ZR 52/56, LM BGB § 313 Nr. 15, jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Reichsgerichts). - OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
Frist zur Kündigung eines Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund; Anspruch …
Es ist mit dem Wesen der Herausgabepflicht des Beauftragten i. S. des § 667 BGB unvereinbar, dass gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe des durch die Geschäftsbesorgung Erlangten ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden kann (unter Bezugnahme auf BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56 - LS 2; entgegen OLG Köln, 09.06.1971 - 2 U 5/71 - LS 3 m.w.N.). - BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66
Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Notarielle Beurkundung eines …
Die Eintragung des Erbbaurechts, zu dessen Inhalt auch das nach § 2 Nr. 7 ErbbauVO vereinbarte Ankaufsrecht des Beklagten gehört, könnte aber - entsprechendes Einiges ein der Parteien noch zur Zeit der Eintragung vorausgesetzt - den Formmangel nach § 313 Satz 2 BGB geheilt haben, da die Eintragung den Vertrag "seinem ganzen Inhalt nach gültig" werden ließ (zur Erstreckung der heilenden Wirkung der Grundbucheintragung auf die Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen - in jenem Fall auf die vereinbarte Verpflichtung des Erwerbers zur Rücküberweisung unter bestimmten Voraussetzungen - vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar 1958, V ZR 52/567 MDR 1958, 320 m.w.N.). - BGH, 22.04.1959 - V ZR 148/57
Rechtsmittel
Bei der Nachprüfung des Berufungsurteils und des bisherigen Verfahrens ist dieses Gesetz anzuwenden; denn das Revisionsgericht hat grundsätzlich jedes nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangene neue Gesetz zu berücksichtigen, sofern dieses nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]), und diese Voraussetzung trifft auf das Allgemeine Kriegsfolgengesetz zu (BGHZ 26, 239; Urt. des erkennenden Senats vom 22. Januar 1958 V ZR 52/56). - BGH, 27.01.1960 - V ZR 128/58 Eines förmlichen Ablehnungsbescheides bedarf es allerdings nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausnahmsweise dann nicht, wenn der beklagte öffentliche Rechtsträger im Prozeß von derselben Dienststelle vertreten wird, die zugleich zur Entgegennahme der Anmeldung und zur Entscheidung über sie zuständig ist, und wenn in deren prozessualem Verhalten eine Ablehnung des geltend gemachten Anspruchs gesehen werden kann (WM 1959, 727, 730; Urteil vom 22. Januar 1958, V ZR 52/56, S. 20, in LM BGB § 313 Nr. 15 insoweit nicht abgedruckt; vgl. auch das Urteil des III. Zivilsenats WM 1959, 1343 = NJW 1960, 96).
- BGH, 02.12.1959 - V ZR 72/58
Rechtsmittel
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