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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,381
BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59 (https://dejure.org/1960,381)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1960 - V ZR 64/59 (https://dejure.org/1960,381)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1960 - V ZR 64/59 (https://dejure.org/1960,381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung des § 2069 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Ausschlagung der Nacherbschaft und Verlangen des Pflichtteils durch den als Nacherben berufenen Abkömmling; Über den Wortlaut hinausgehende Testamentsauslegung bei Ersatzberufung für den Fall des vorzeitigen Todes eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 60
  • NJW 1960, 1899
  • MDR 1960, 750
  • DNotZ 1960, 662
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1959 - V ZR 28/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59
    Zwar ist für den Regelfall an der wohl allgemeinen und auch vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung festzuhalten, daß auch die Erbausschlagung einen Wegfall im Sinne von § 2069 BGB bewirkt (RGZ 142, 171, 174;… Staudinger/Seybold, BGB 11. Aufl. §§ 2068/70 Rdn. 2;… Planck/Flad, BGB 4. Aufl. § 2069 Anm. 1;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 2069 Anm. 1;… Kipp/Coing, Erbrecht 11. Aufl. § 22 IV); im Regelfall wird es nämlich dem Willen des Erblassers entsprechen, daß nicht infolge der Ausschlagung eines Abkömmlings dessen ganzer Stamm leer ausgeht, sondern die nächsten Abkömmlinge des Stammes an die Stelle des Ausscheidenden treten; § 2069 BGB hat daher auch für solche Fälle seinen guten Sinn (hinsichtlich der freilich nicht gleichliegenden Frage der Enterbung im Ergebnis ähnlich das Senatsurteil vom 14. Januar 1959 - V ZR 28/58 = MDR 1959, 290).
  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche …

    Auszug aus BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59
    Zwar ist für den Regelfall an der wohl allgemeinen und auch vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung festzuhalten, daß auch die Erbausschlagung einen Wegfall im Sinne von § 2069 BGB bewirkt (RGZ 142, 171, 174;… Staudinger/Seybold, BGB 11. Aufl. §§ 2068/70 Rdn. 2;… Planck/Flad, BGB 4. Aufl. § 2069 Anm. 1;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 2069 Anm. 1;… Kipp/Coing, Erbrecht 11. Aufl. § 22 IV); im Regelfall wird es nämlich dem Willen des Erblassers entsprechen, daß nicht infolge der Ausschlagung eines Abkömmlings dessen ganzer Stamm leer ausgeht, sondern die nächsten Abkömmlinge des Stammes an die Stelle des Ausscheidenden treten; § 2069 BGB hat daher auch für solche Fälle seinen guten Sinn (hinsichtlich der freilich nicht gleichliegenden Frage der Enterbung im Ergebnis ähnlich das Senatsurteil vom 14. Januar 1959 - V ZR 28/58 = MDR 1959, 290).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 144/99

    Ausschlagung der Erbschaft durch den Nacherben

    Es wird angenommen, daß die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden im Zweifel von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen (BGHZ 33, 60/62 f., Bay0bLGZ 1962, 239/243 f., jeweils m.w.N.; OLG Frankfurt OLGZ 1971, 208/209; OLG Stuttgart Rpfleger 1982, 106;… Staudinger/Otte BGB 13. Aufl. Rn. 11, RGRK/Johannsen BGB 12. Aufl. Rn. 13, Soergel/Loritz BGB 12. Aufl. Rn. 18 und 19, MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. Rn. 13, Erman/Schmidt BGB 9. Aufl. Rn. 4, jeweils zu S 2069;… Staudinger/Behrends Rn. 10, Soergel/Harder Rn. 6, MünchKomm/ Grunsky Rn. 5, RGRK/Johannsen Rn. 8, Erman/Schmidt Rn. 4, Palandt/Edenhofer Rn. 3, jeweils zu S 2142).

    (2) Diese Erfahrungsgrundsätze und Auslegungsregeln greifen jedoch nur ein, wenn ein tatsächlicher oder hypothetischer Wille des Erblassers nicht feststellbar ist (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 33, 60/63 - insoweit in NJW 1960, 1899/1 1900 nicht abgedruckt; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3/7).

  • OLG München, 26.10.2011 - 31 Wx 30/11

    Erbscheinsverfahren: Folge der Erbausschlagung durch einen Vorerben

    Rn. 29 Zu Recht hat das Nachlassgericht die von den Beschwerdeführern angeführten Entscheidungen des BGH (NJW 1960, 1899) und des OLG München (FamRZ 2007, 767/769) für die hier vorliegende Fallgestaltung für nicht einschlägig erachtet.
  • OLG Braunschweig, 13.05.2020 - 3 W 74/20

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ohne Nacherbenvermerk; Anordnung einer …

    Die Ersatzberufung der weiteren Abkömmlinge gemäß § 2069 BGB bedeutete dann aber, dass der Stamm des Wegfallenden in zweierlei Weise erbrechtlich zum Zuge käme: dem Erstbedachten stünde der Pflichtteil und außerdem seinen Abkömmlingen das vom Erblasser zunächst ihm zugedachte Erbe zu ( BGH, Urteil vom 29. Juni 1960 - V ZR 64/59 -, NJW 1960, S. 1899).
  • OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06

    Testamentsauslegung zur Ersatzerbfolge bei Erbausschlagung durch Nacherben

    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; …
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 3 W 61/22

    Wirksamkeit einer Erbausschlagung; abschließende Entscheidung im …

    Die Anwendbarkeit von § 2069 BGB ist in solch einer Konstellation mit besonderer Sorgfalt zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1956, 1880, hier zit. n. Juris) bzw. nach nunmehr wohl ganz überwiegend vertretener Auffassung zu verneinen, anderenfalls es zu einer Doppelbegünstigung des Stammes kommen würde (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1960, Az.: V ZR 64/59, zit. n. beck-online; OLG Bamberg…, Urteil vom 23. April 2013, Az.: 5 U 34/12, zit. n. Juris, dort Rdnr. 32 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 2. März 2000, Az.: 2Z BR 144/99, zit. n. Juris, dort Rdnr. 23 f.;… R. Kössinger/Zintl, in: Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, 6. Aufl. 2020, § 10, Rdnr. 86).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21

    Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 29.06.1960 - V ZR 64/59 - entschieden, dass die Vermutung des § 2069 BGB dann nicht zur Anwendung kommt, wenn der Nacherbe die Erbschaft ausschlägt und den Pflichtteil verlangt.
  • BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
    Allerdings ist nach § 2069 BGB beim Wegfall eines bedachten Erblasserabkömmlings im Zweifel anzunehmen, daß dessen Abkömmlinge entsprechend der gesetzlichen Erbfolge bedacht sind, und diese Bestimmung gilt auch für die Einsetzung als Nachorbc (Senatsurteil BGHZ 33, 60, 61).
  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit …

    (1) Auszugehen ist zunächst davon, daß bei einer Schlußerbeneinsetzung gemäß § 2269 Abs. 1 BGB, wie sie hier vorliegt (§ 2280 BGB) , das Pflichtteilsverlangen eines der vorgesehenen Schlußerben im Sinne der hier angeordneten Verwirkungsklausel in der Regel den gesamten Stamm von der Erbfolge ausschließt (vgl. KG JFG 20, 17, 19 ff.; DNotZ 1942, 147; ähnlich auch BGHZ 33, 60; zustimmend insoweit auch Wacke DNotZ 1990, 403, 410 u. 416).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1998 - 20 W 595/95

    Vorrang der individuellen Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; …

    Zuzugeben ist der weiteren Beschwerde allerdings, daß eine dem entgegenstehende individuelle Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments den Vorrang hätte, da § 2069 BGB nur dann eingreift, wenn ein tatsächlicher oder hypothetischer Wille des Erblassers nicht festgestellt ist (BGHZ 33, 60/63 = NJW 1960, 1899; BayObLG FamRZ 1996, 1037/1038;… Palandt/Edenhofer Rz. 1, MünchKomm/Leipold Rz. 18, Staudinger/Otte Rz. 20, je aaO zu § 2069; Nieder ZEV 1996, 241/243).
  • LG Bremen, 19.08.2019 - 2 O 179/19

    Ausschlagung Erbschaft durch Nacherben - Überschuldung des Nachlasses

    Danach sollen im Zweifel auch die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein, wenn ein als Nacherbe berufener Abkömmling des Erblassers die Erbschaft gemäß § 2306 BGB ausschlägt, um den Pflichtteil zu verlangen (OLG Düsseldorf v. 12.07.1956 - 3 W 166/56 u. 230/56 - NJW 1956, 1880-1881; BGH v. 29.06.1960 - V ZR 64/59 - BGHZ 33, 60-63; BayObLG München v. 02.03.2000 - 2Z BR 144/99 - NJW-RR 2000, 1391-1392; OLG Bamberg, Urteil vom 23. April 2013 - 5 U 34/12 -, juris).
  • OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06

    Abkömmlinge der Erben als Ersatznacherben im Fall des Ausschlagens der Erbschaft …

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen …

  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88

    Vertragsmäßige Verfügung über die Ersatzerbenberufung

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 177/80

    Anordnung von Nacherbfolge der überlebenden Kinder eines Erblassers - Einsetzung …

  • OLG Stuttgart, 27.10.1981 - 8 W 507/80

    Möglichkeit der Ersatzberufung der weiteren Abkömmlinge nach § 2069 BGB und § …

  • OLG Brandenburg, 25.11.1997 - 10 Wx 33/96

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde; Erteilung eines Erbscheins; Anwendbarkeit …

  • BGH, 08.03.1965 - III ZR 218/63

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Erbfolge wegen berechtigten …

  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 20 W 303/12

    Auslegung eines Ehegattentestaments

  • LG Frankenthal, 09.02.1983 - 1 T 373/82

    Zur Zustimmung des in Gütergemeinschaft lebenden Nacherben zu Verfügungen des …

  • LG Berlin, 26.11.1993 - 83 T 124/93

    Gemeinschaftliches Testament und Anwendbarkeit des Rechts der DDR; Einziehung …

  • LG Berlin, 26.11.1993 - 83 T 176/93

    Gültigkeit eines Testaments bei Verletzung der Bindung an eine …

  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 31/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 41/61

    Rechtsmittel

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