Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2008 - V ZR 85/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AusglLeistG § 3 Abs. 10
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
AusglLeistG § 3 Abs. 10
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines relativen Veräußerungsverbotes für Grundstücke; Anspruch auf Zustimmung zur Löschung der Hypotheken; Sicherung eines im Kaufvertrag vereinbarten bedingten Rückübertragungsanspruchs durch eine eingetragene Vormerkung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AusglLeistG § 3 Abs. 10
Veräußerungsverbot bei zu privatisierenden landwirtschaftlichen Flächen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AusglLeistG § 3 Abs. 10
Rechtsnatur des Veräußerungsverbots mit Genehmigungsvorbehalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
§ 3 Abs. 10 AusglLeistG: Relatives Veräußerungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfügungsverbot nach Ausgleichsleistungsgesetz
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 26.05.2005 - 4 O 246/04
- OLG Rostock, 26.04.2007 - 7 U 67/05
- BGH, 11.01.2008 - V ZR 85/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 760
- NJ 2008, 190
- Rpfleger 2008, 250
Wird zitiert von ... (4)
- AG München, 09.06.2017 - 481 C 3768/17
Klage auf Hausgeldvorauszahlungen gegenüber aufteilendem Sondereigentümer
Diese Entscheidung bezieht sich auf die Grundsätze der Haftung des Erwerbers und Veräußerers im Falle der werdenden WEG, die der BGH erstmals grundlegend in seinem Beschluss vom 05.06.2008 - V ZR 85/07, BGHZ 177, 53 = NJW 2008, 649) angewandt hatte.Als solche sind sie ab dem Moment der Absicherung des Eigentumserwerbs durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch verpflichtet, die Lasten und Kosten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums entsprechend § 16 Abs. 2 WEG zu tragen (BGH, Beschluss vom 05.08.2008 - V ZR 85/07, BGHZ 177, 53 = NJW 2008, 649, Leitsätze und Rn. 12 ff., 16 ff., Zitierung bei juris).
Dies stünde im Widerspruch zur ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Rechtsfigur des werdenden Wohnungseigentümers im Falle der Veräußerung von Wohnungen aus einer vollständigen und rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft ausdrücklich ablehnt (BGH, Beschluss vom 05.06.2008 - V ZR 85/07, BGHZ 177, 53 = NJW 2008, 649, Rn. 18 bei juris).
Da es nach der Konzeption des Gesetzgebers keine Einpersonengemeinschaft gibt, entsteht bei einer Teilung nach § 8 WEG eine WEG erst, wenn zusätzlich zu dem aufteilenden Eigentümer ein Wohnungskäufer als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird (BGH, Beschluss vom 05.06.2008 - V ZR 85/07, BGHZ 177, 53 = NJW 2008, 649, Rn. 12 bei juris m.w.N.).
- OLG Naumburg, 25.04.2017 - 12 U 12/17
Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit langer Bindungsdauer: …
Denn § 3 Abs. 10 AusglLeistG enthält nur ein relatives Veräußerungsverbot im Sinne von § 135 BGB (z. B. BGH, NJW-RR 2008, 760;… Reese, in: Fiebig/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Rdn. 216 zu § 3 AusglLeistG).Die von Ausgleichsleistungsgesetz und Flächenerwerbsverordnung dem Bereich der Vereinbarung zugewiesene Frage der Belastung ist aber einer dinglichen Wirkung nicht zugänglich (z. B. BGH, NJW-RR 2008, 760).
- LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14
Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres; …
Dass die Erwerber von Wohnungseigentum im Falle der Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 WEG, sofern für sie eine Auflassungsvormerkung eingetragen und ihnen das Wohnungseigentum bereits übergeben worden ist, als werdende Wohnungseigentümer bereits gem. § 16 Abs. 2 WEG für die Lasten und Kosten des zukünftigen Wohnungseigentums haften (BGH, Beschluss vom 05.06.2008 - V ZR 85/07, BGHZ 177, 53 = NJW 2008, 2639, Rn. 16, zitiert nach juris), bedeutet nicht, dass ohne entsprechende Rechtsgrundlage auch eine Verpflichtung bestünde, Wohngeldvorauszahlungen zu leisten. - AG Rosenheim, 26.10.2016 - 8 C 2921/15
Erweiterung einer bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft um …
h) Der Bundesgerichtshof hält hinsichtlich der Beurteilung der Rechte/Pflichten aus § 16 Abs. 2 WEG die formale Beurteilung, ob jemand Ersterwerber oder Zweiterwerber ist, beurteilt angesichts einer Zession des vorgemerkten Übereignungsanspruchs (…BGH, Urt. v. 24.07.2015, Az. V ZR 275/14 Rn. 11 ff = NJW 2015, 2877), nicht für maßgeblich: Gegen diese formale Sichtweise sprächen die Gründe der besonderen Behandlung der Ersterwerbung bei der Veräusserung durch den teilenden Bauträger (hierzu BGH Beschluss vom 05.06.2008, Az. V ZR 85/07).
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