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| BGH, 06.03.1963 - V ZR 88/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51
Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.
Auszug aus BGH, 06.03.1963 - V ZR 88/61
Verschulden bei Vertragsverhandlungen verpflichtet nämlich in aller Regel nur zum Ersatz des sogenannten negativen Interesses (…Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl. Vorbem. 18 vor § 275; vgl. dazu gerade auch die beiden von der Revision angeführten BGH-Entscheidungen BGHZ 6, 330, 333 [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51] und LM BGB § 276 Fa Nr. 3 Bl. 2 R); und ob Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB) in Fällen der hier vorliegenden Art den Geschädigten nach § 249 Satz 1 BGB so zu stellen vermag, wie wenn der Vertrag zustandegekommen wäre, erscheint zweifelhaft.Das angefochtene Urteil geht zutreffend davon aus, daß auch öffentlich-rechtliche Körperschaften für ein Verschulden bei Vertragsverhandlungen ("culpa in contrahendo") haftbar gemacht werden könnten (BGHZ 6, 330, 332 ff) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51], aber es hält die Voraussetzungen einer derartigen Haftung im vorliegenden Falle nicht für gegeben.
- BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.03.1963 - V ZR 88/61
Einer abschließenden Stellungnahme hierzu bedarf es indessen ebensowenig wie zu der weiteren Frage, ob der Übereignungsanspruch nicht auch deshalb als verfrüht abzuweisen wäre, weil die Teilfläche, deren Auflassung der Kläger begehrt, in dieser Form erst vermessen und als selbständiges Grundstück im Grundbuch eingetragen werden müßte (BGHZ 37, 233, 242 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]; Urteil vom 25. Oktober 1962, VII ZR 57/61, S. 12 f, WM 1962, 1375, 1377). - BGH, 25.10.1962 - VII ZR 57/61
Rechtskraftwirkung der Verurteilung zu einer Leistung
Auszug aus BGH, 06.03.1963 - V ZR 88/61
Einer abschließenden Stellungnahme hierzu bedarf es indessen ebensowenig wie zu der weiteren Frage, ob der Übereignungsanspruch nicht auch deshalb als verfrüht abzuweisen wäre, weil die Teilfläche, deren Auflassung der Kläger begehrt, in dieser Form erst vermessen und als selbständiges Grundstück im Grundbuch eingetragen werden müßte (BGHZ 37, 233, 242 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]; Urteil vom 25. Oktober 1962, VII ZR 57/61, S. 12 f, WM 1962, 1375, 1377). - BGH, 21.06.1961 - V ZR 194/59
Auszug aus BGH, 06.03.1963 - V ZR 88/61
Denn das Berufungsgericht hat das Zustandekommen eines Vorvertrages unter Würdigung von Schriftwechsel und Zeugenaussagen ohne ersichtlichen Rechtsirrtum verneint, und diese Ausführungen (Berufungsurteil S. 11-17) werden von der Revision nicht angegriffen, fehlte es mithin an einer vertraglichen Grundlage, dann erübrigt sich zugleich ein Eingehen auf die vorinstanzlichen Meinungsverschiedenheiten der Parteien darüber, ob der Beklagte dem auf Grundstücksübereignung gerichteten Klagebegehren die Nichteinhaltung der Form des § 313 BGB entgegenhalten durfte, ohne sich dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung auszusetzen (§ 242 BGB; vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juni 1961, V ZR 194/59, WM 1961, 1172 m. Nachw.).
- BGH, 30.10.1963 - V ZR 74/62
Rechtsmittel
Dem Erfolg dieser Rüge steht entgegen, daß der Kläger in diesem Fall, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum ausführt, nur einen Anspruch auf Ersatz seines Vertrauenschadens haben würde, mit der Klage aber (vergl. auch Urteil des Landgerichts S. 6 des Tatbestandes und Berufungsurteil S. 3 des Tatbestandes) ausdrücklich Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt wird (Urteile des Senats vom 2. Dezember 1959, V ZR 72/58 S. 9 , vom 6. März 1963, V ZR 88/61 S. 6 und vom 10. Juli 1963, V ZR 66/62 S. 3/4, WM 1963, 967).
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