Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Altrechtliches Wasserentnahmerecht: Bestehen eines im Wasserbuch eingetragenen Wasserbenutzungs- und Wasserleitungsrechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 87 Abs 4 WHG, § 46 WasG PR, §§ 46 ff WasG PR
Altrechtliches Wasserentnahmerecht: Bestehen eines im Wasserbuch eingetragenen Wasserbenutzungs- und Wasserleitungsrechts - Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtbescheiden eines Anspruchs aus dem Preußischen Wassergesetz; Rechte aus aus §§ 46 ff. Preußischen Wassergesetz (PrWG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtbescheiden eines Anspruchs aus dem Preußischen Wassergesetz; Rechte aus aus §§ 46 ff. Preußischen Wassergesetz (PrWG) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigung von Beeinträchtigungen der Wassernutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 21.11.2011 - 2 O 41/11
- OLG Frankfurt, 27.02.2013 - 15 U 12/12
- BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
- BGH, 26.11.2013 - V ZR 91/13
Papierfundstellen
- NZM 2014, 606
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Daraus folgt zwar nicht, dass die Gerichte jedes Vorbringen der Parteien in den Entscheidungsgründen ausdrücklich bescheiden müssten (BVerfGE 88, 366, 375); geht ein Gericht aber auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 146). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Rn. 6 1. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Daraus folgt zwar nicht, dass die Gerichte jedes Vorbringen der Parteien in den Entscheidungsgründen ausdrücklich bescheiden müssten (BVerfGE 88, 366, 375); geht ein Gericht aber auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 146). - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
Tierzuchtgesetz II
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Daraus folgt zwar nicht, dass die Gerichte jedes Vorbringen der Parteien in den Entscheidungsgründen ausdrücklich bescheiden müssten (BVerfGE 88, 366, 375); geht ein Gericht aber auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 146). - BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Da Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch darauf gewährt, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung sowohl zum Sachverhalt als auch zur Rechtslage zu äußern, gelten die vorstehenden Maßstäbe für beide Aspekte (BVerfG, Beschluss vom 14. August 2013 - 1 BvR 3157/11, juris Rn. 14). - BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61
Gemeinrechtliche Servitut
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Dann aber ist der von den Klägern verfolgte Beseitigungsanspruch allein aus dem verliehenen Wasserrecht begründet, so dass es auf die den Inhalt der Wasserservitut betreffende Frage (zu deren Auslegung nach dem früheren Recht: Senat, Urteil vom 24. Juni 1964 - V ZR 162/61, BGHZ 42, 63, 66) nicht ankommt, ob das als Grunddienstbarkeit anzusehende Recht nur für die Zwecke eines bestimmten Mühlenbetriebs bestellt war (…speziell zu dieser Frage: Holtz-Kreutz-Schlegelberger, aaO, S. 588 mwN aus der damaligen Rechtsprechung). - BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00
Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Die Nichtzulassungsbeschwerde verweist zur Begründung ihrer Rüge zutreffend auf das Vorbringen der Kläger gegenüber dem Berufungsgericht, in dem diese unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15. März 2001 - III ZR 154/00, BGHZ 147, 125 ff.) und des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1966, 1758 f.) ausgeführt haben, dass ihnen neben der Grunddienstbarkeit eine wasserrechtliche Befugnis zustehe, auf Grund derer ebenso eine Beseitigung der Störung verlangt werden könne. - BGH, 07.10.1975 - VI ZR 43/74
Verkehrssicherungspflicht des Produzenten von Industrieabfällen
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Rn. 9 Die nach §§ 46 ff. PrWG verliehenen Rechte sind nämlich von jedermann zu beachtende absolute Rechte, die Abwehr und Schadensersatzansprüche nach §§ 1004, 823 BGB begründen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1975 - VI ZR 43/74, NJW 1976, 46;… Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl., Rn. 1069). - BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Diese erzeugen zwar nach § 87 Abs. 4 WHG keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, aber eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen des gebuchten Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1978 - III ZR 151/76, Warn 1978, Nr. 222; BVerwGE 37, 103, 104), so dass es Sache des Beklagten wäre, gegen die Richtigkeit der Eintragungen im Wasserbuch sprechende Tatsachen vorzutragen. - BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76
Unterlassungsanspruch gegen eine Entnahme von Wasser aus einem Gewässer - Umfang …
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 3 S 3378/19
Für das Bestehen und den Inhalt einer Baulast kommt es ausschließlich auf die …
Rn. 37 Das nicht wie das Grundbuch mit einem öffentlichen Glauben ausgestattete Baulastenverzeichnis vermag allenfalls die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit seiner Eintragungen zu begründen (…vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 1.6.1990, a. a. O.;… Sauter, a. a. O., RdNr. 1 zu § 72;… vgl. zur Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen im Wasserbuch BVerwG, Urt. v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 103 f.; BGH, Beschl. v. 10.10.2013 - V ZR 91/13 - juris). - VGH Bayern, 12.12.2019 - 8 ZB 18.547
Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts für den Betrieb einer Stau- und …
Allerdings besteht eine tatsächliche Vermutung für Art und Umfang des Altrechts im Sinn eines Anscheinsbeweises (…vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 103, 104 = juris Rn. 20; BGH, B.v. 10.10.2013 - V ZR 91/13 - juris Rn. 9;… Appel in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 87 Rn. 21;… Zöllner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand Juni 2018, § 20 Rn. 32).Insofern liegt es am Kläger, gegen die Richtigkeit der Eintragungen im Wasserbuch sprechende Tatsachen vorzutragen (vgl. BGH, B.v. 10.10.2013 - V ZR 91/13 - juris Rn. 9).
- VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072
Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts nach Beseitigung der ursprünglichen …
Einer solchen Eintragung kommt keine konstitutive Wirkung zu und sie begründet keinen öffentlichen Glauben, gleichwohl entfaltet sie Beweiskraft für den tatsächlichen Bestand des eingetragenen Rechts (vgl. BGH, B.v. 10.10.2013 - V ZR 91/13; BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 104). - OLG München, 16.07.2014 - 3 U 4285/13
Ansprüche wegen der Verletzung von Wasserrechten
Das private Wassernutzungsrecht des Klägers, das ein auf Privatrechtstitel beruhendes Altrecht i.S.d. Art. 207 WG bzw. Art. 56 BayWG darstellt, ist indessen ein von jedermann zu beachtendes absolutes Recht, also ein sonstiges Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 91/13 zu einem nach §§ 46 ff. des Preußischen Wassergesetzes verliehenen Wasserrecht), das einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu begründen vermag.
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| BGH, 26.11.2013 - V ZR 91/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
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Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit
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ZPO § 319
Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit - datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang
- LG Marburg, 21.11.2011 - 2 O 41/11
- OLG Frankfurt, 27.02.2013 - 15 U 12/12
- BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
- BGH, 26.11.2013 - V ZR 91/13
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