Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1301
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.1951 - III ZR 179/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52
Eine solche Ausdeutung der behaupteten Beanstandungsverfügung hat der Senat in Erwägung gezogen, da Verfügungen der Verwaltungsbehörden vom Revisionsgericht ausgelegt werden können (RGZ 102, 1 [3] und BGH vom 7. Juni 1951, III ZR 179/50). - RG, 10.05.1928 - VI 387/27
Über rechtliche Bedeutung und rechtliche Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts. …
Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52
Einer solchen Vereinbarung bedarf es aber auch, wenn der Kaufvertrag mit dem Dritten unwirksam werden soll; die Ausübung des Vorkaufsrechts selbst hat diese Folge nicht (RGRK 10. Aufl Anm 1 zu § 504 BGB und die dort angeführte Rechtsprechung, insbesondere RGZ 121, 137; 170, 203 [205]; ferner Anm zu § 506 BGB; Palandt § 1098 Anm 5; vgl. aber auch Erman-Böhle-Stamschröder, § 504 Anm 9). - RG, 12.11.1937 - VII 22/37
1. Ist es bei der Unfallversicherung für den Umfang des Versicherungsschutzes von …
Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52
Dieser Verfahrensverstoß würde aber nur dann zur Aufhebung des Urteils nötigen, wenn die Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens der Klage zum Erfolg verholfen hätte, mit anderen Worten, wenn der Verfahrensmangel für die ergangene Entscheidung ursächlich war (RGZ 156, 113 [119]; Baumbach § 551 Anm 8 B). - RG, 16.05.1903 - V 111/03
Auflassung.
Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts genügt die gleichzeitige Erklärung der Bewilligung des Veräußerers und des Antrags des Erwerbers vor dem Grundbuchamt oder einer sonst zur Entgegennahme der Auflassung zuständigen Stelle als Einigung im Sinne des § 925 BGB (RGZ 54, 378). - RG, 04.12.1942 - VII 94/42
Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich …
Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52
Einer solchen Vereinbarung bedarf es aber auch, wenn der Kaufvertrag mit dem Dritten unwirksam werden soll; die Ausübung des Vorkaufsrechts selbst hat diese Folge nicht (…RGRK 10. Aufl Anm 1 zu § 504 BGB und die dort angeführte Rechtsprechung, insbesondere RGZ 121, 137; 170, 203 [205]; ferner Anm zu § 506 BGB; Palandt § 1098 Anm 5; vgl. aber auch Erman-Böhle-Stamschröder, § 504 Anm 9).
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88
Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers
Eine solche Vereinbarung wäre möglich; § 873 Abs. 2 BGB stünde ihr nicht entgegen (Senatsurt. v. 15. Mai 1953, V ZR 95/52, LM Nr. 3 zu § 925 BGB; OLG Düsseldorf NJW 1954, 1041 [OLG Düsseldorf 04.11.1953 - 7 U 94/52];… MünchKomm/Kanzleiter 2. Aufl. § 925 Rdn. 27;… BGB-RGRK/Augustin 12. Aufl. § 925 Rdn. 78). - BFH, 10.02.2005 - II B 115/04
GrESt - Auflassung
Mit Vertragsgestaltungen wie im Streitfall wird zivilrechtlich dem Sicherungsstreben der Vertragsparteien Rechnung getragen, wenn mit einem bedingten Kaufvertrag zugleich die Auflassung erklärt wird (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1988 V ZR 10/88, BGHZ 106, 108; vom 15. Mai 1953 V ZR 95/52, Neue Juristische Wochenschrift 1953, 1301). - BGH, 26.03.1954 - V ZR 59/53
Rechtsmittel
Unabhängig von dem Recht des Revisionsgerichts, Verfügungen der Verwaltungsbehörden auszulegen (vgl. Urteile vom 7. Juni 1951 - III ZR 179/50 - und vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52), ist zwar die Auslegung, die das Berufungsgericht den Erklärungen des "Provinzialamts" vom 9. Februar und 14. Mai 1948 gibt, sie stellten nur eine Genehmigung in Aussicht, für das Revisionsgericht bindend, da sie einen in diesem Verfahren zu beachtenden Rechtsverstoß nicht erkennen läßt.Dem Urteil des Senats vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52 (S 18/19 der Gründe) ist nicht etwa eine andere Auffassung zu entnehmen.
- BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Rechtsmittel
Insbesondere bei Grundstückskäufen ist ausgesprochen worden, daß ein Vertrag nicht dadurch hinfällig wird, daß das Genehmigungsverfahren längere Zeit beansprucht (OGHZ 2, 247; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52 -). - BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Grundstückspreisverordnung
VO Nr. 1 mit Anm. von Pritsch; vgl. auch BGHZ 5, 76 [100] sowie die beiden Urteile vom 8. Mai 1953 V ZR 85/51 und vom 15. Mai 1953 V ZR 95/52, beide veröffentlicht in NJW 1953, 1301). - BGH, 09.06.1972 - V ZR 81/70
Anforderungen für das Bestehen eines Ankaufsrechts - Vornahme der Auslegung eines …
Eine Preisbeanstandung im Sinn von § 2 GrundstückspreisVO setzt einen Verwaltungsakt voraus, durch den über die Unzulässigkeit des Preises hoheitlich entschieden wird (Beanstandungsbescheid; vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52, LM BGB § 925 Nr. 3). - BGH, 11.02.1955 - V ZR 111/53
Rechtsmittel
Der Senat hat aber in diesem Urteil unter Bezugnahme auf ein früheres vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52 - (NJW 1953, 1301) auch ausgeführt, dass insbesondere bei Grundstückskäufen ein Vertrag nicht dadurch hinfällig werde, dass das Genehmigungsverfahren längere Zeit beanspruche. - BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
Rechtsmittel
Aus demselben Grunde braucht auch nicht darauf eingegangen zu werden, welche Folgen sich daraus ergeben können, dass die Beanstandung des Grundstückskaufpreises von der Preisbehörde nur der Beklagten eröffnet worden ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52 -, NJW 1953, 1301 = BB 1953, 516 = Betrieb 1953, 572). - BGH, 28.03.1956 - V ZR 214/54
Rechtsmittel
- BGH, 23.05.1959 - V ZR 15/58
Rechtsmittel
Wenn Vertragspartner vom Bestehen eines dinglichen Vorkaufsrechts eines Dritten wissen, kann der Kauf unter der Bedingung abgeschlossen sein, daß der Dritte sein Vorkaufsrecht nicht ausübt (vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52 - S. 9/10).
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