Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rückforderung einer Subvention wegen auflagewidriger Vergabe
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Anwendung der Abschnitte 1 der VOL und VOB bei der Vergabe von Aufträgen als Auflage i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auflagewidrige Vergabe: Rückforderung der Subvention!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung zur Anwendung der Abschnitte 1 der VOL und VOB bei der Vergabe von Aufträgen als Auflage i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rückforderung von Investitionszuschüssen wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.11.2009 - 6 K 114/09
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Papierfundstellen
- VBlBW 2012, 221
- DVBl 2012, 123
- DÖV 2012, 40
- DÖV 2012, 40 DVBl 2012, 123 (Leitsatz) BauR 2012, 297 (Ls.)
- BauR 2012, 297
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09
Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Die Prüfung dieser Frage ist vielmehr - wie allgemein im Zuwendungsrecht (vgl. zum Vorbehalt endgültiger Regelung: BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238 [241]) - der erst nach Abschluss der geförderten Maßnahme und Vorlage der Verwendungsnachweise erfolgenden Kontrolle vorbehalten.Dementsprechend erfolgen derartige Entscheidung regelmäßig auch erst nach Abschluss der geförderten Maßnahme (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238 [240 f.]).
Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Festsetzung durch die Beklagte verzögert worden ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238 [246 f.]).
- BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 30 1. Sowohl der Zuwendungsbescheid vom 03.12.2001 als auch die nachträglichen Änderungsbescheide verweisen auf die Festlegungen der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr vom 15.03.1998 sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die dem Ausgangsbescheid als Anlage beigefügt waren und damit Bestandteil des Zuwendungsbescheids geworden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 [334]).Rn. 57 Zutreffend hat die Beklagte ausgeführt, dass den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Entscheidung über den Widerruf von fehlerhaft verwendeten Subventionen eine ermessenslenkende Bedeutung zukommt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 [58] ausdrücklich auch zum Fall nicht eingehaltener Auflagen; Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 [337]), die einem Verzicht auf entsprechende Instrumentarien regelmäßig entgegensteht.
Rn. 67 Unstreitig hat die Klägerin die im Dezember 2001 abgerufenen Zuwendungen in Höhe von 5.814.411,27 EUR nicht vollständig innerhalb der in Nr. 5.4 festgelegten Zweimonatsfrist verbraucht (vgl. zur Konkretisierung der "alsbaldigen" Verwendung auch BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01 -, BVerw-GE 116, 332 [334 ff.]) und die Entschädigungszahlung an die Fa. B... erst fast elf Monate später geleistet.
- VG Stuttgart, 24.11.2009 - 6 K 114/09
Widerruf von Zuwendungsbescheiden; Verstoß gegen Vergabevorschriften
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2009 - 6 K 114/09 - wird zurückgewiesen.Rn. 19 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2009 - 6 K 114/09 - zu ändern und den Widerrufs-, Erstattungs- und Zinsbescheid der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West vom 30. Juni 2008 in der Gestalt des von ihr erlassenen Widerspruchsbescheids vom 8. Dezember 2008 aufzuheben.
- VG Düsseldorf, 11.02.2009 - 20 K 2335/08
Zuwendung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 33 Da auch der in § 2 Nr. 3 der VgV (in der maßgeblichen Fassung vom 09.01.2001, BGBl. 2001 I S. 110) geregelte Schwellenwert überschritten war, richtete sich das Vergabeverfahren grundsätzlich nach Abschnitt 2 der VOL/A. Ob insoweit ein Auftrag im Sektorenbereich Verkehr gemäß § 8 Nr. 4 Buchstabe b) VgV angenommen werden kann (vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2009 - 20 K 2335/08 -), der nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VgV eine Freistellung von den strengeren Vergabemodalitäten des 2. Abschnitts der VOL/A zur Folge hätte - wozu der Senat in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht neigt -, kann im Ergebnis offenbleiben.Eine den beschreibbaren Rahmen sprengende Entwicklungsleistung, deren Kennzeichnung nur durch eine Vorwegnahme und Einengung denkbarer Gestaltungsmöglichkeiten und notwendiger Freiräume (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2009 - 20 K 2335/08 -) erfolgen könnte, liegt angesichts der klaren Vorgaben, an denen auch der von der Klägerin beauftragte Sachverständige die Angebote der vier angeschriebenen Unternehmen gemessen hat, nicht vor.
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 57 Zutreffend hat die Beklagte ausgeführt, dass den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Entscheidung über den Widerruf von fehlerhaft verwendeten Subventionen eine ermessenslenkende Bedeutung zukommt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 [58] ausdrücklich auch zum Fall nicht eingehaltener Auflagen; Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 [337]), die einem Verzicht auf entsprechende Instrumentarien regelmäßig entgegensteht. - BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 63 Im Übrigen setzt der Lauf der Widerrufsfrist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darüber hinaus voraus, dass auch die weiteren für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen - und damit insbesondere die für die Ermessensbetätigung wesentlichen Umstände - vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360 [362]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04
Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG eingeordnet werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -). - OLG München, 28.04.2006 - Verg 6/06
Berechnung des Schwellenwertes für ein Nachprüfungsverfahren bei einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 43 Auch wenn man berücksichtigt, dass zur Bewältigung der Anforderungen möglicherweise unterschiedliche Lösungen denkbar sind und insoweit auch "das gestalterisch-schöpferische Potential des Auftragnehmers" gefragt sein mag (vgl. hierzu OLG München, Beschluss des Vergabesenats vom 28.04.2006 - Verg 6/06 -), kann die gesuchte Leistung vorliegend doch jedenfalls durch die Zielvorgabe und die vorherrschenden Rahmenbedingungen hinreichend präzise bestimmt werden. - OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Rn. 39 Im Übrigen reichen finanzielle Nachteile wie etwa der angesichts des Jährlichkeitsgrundsatzes drohende Verfall von Haushaltsmitteln grundsätzlich nicht aus, um eine Befreiung von den vorgeschriebenen Vergabemodalitäten zu rechtfertigen (vgl. auch Lamm/Ley, VOL-Handbuch, Loseblatt-Sammlung, Stand: 02/2011, B.3. S. 26 f.; zur Beschränkung auf Gefahrensituationen u.ä. OLG Düsseldorf, Beschluss des Vergabesenats vom 19.11.2003 - VII-Verg 59/03 -). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
Die vorläufige Festsetzung einer Anteilsfinanzierung ist kein vorläufiger …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG eingeordnet werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -). - OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04
Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Verg 52/04
Wann ist freihändige Vergabe zulässig?
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 9 S 123/12
Teilwiderruf einer Subvention - unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe
Die in Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL (juris: VOL A) bzw. VOB (juris: VOB A) anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221).Rn. 21 Sie verteidigt das angegriffene Urteil und trägt ergänzend vor, dem Urteil des Senats vom 28.09.2011 (9 S 1273/10), habe kein "gleich gelagerter Fall" zugrunde gelegen.
Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3.1 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG einzuordnen sind (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12 -, Juris, sowie OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86, und Beschluss vom 22.06.2006 - 4 A 2134/05 -, Juris; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -).
Rn. 27 Demgegenüber geht der Senat nicht mehr davon aus, dass auch Nr. 3.2 ANBest-P in der hier maßgeblichen Fassung als Auflage zu qualifizieren ist (a.A. noch Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.).
Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass finanzielle Nachteile, wie etwa der angesichts des Jährlichkeitsgrundsatzes drohende Verfall von Haushaltsmitteln, grundsätzlich nicht ausreichen, um eine Befreiung von den vorgeschriebenen Vergabemodalitäten zu rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.;… vgl. auch Kaelble, a.a.O., § 3 a Rn. 195).
Die besondere Dringlichkeit kann grundsätzlich nicht durch eigene Planungsversäumnisse oder eigene finanzielle Ersparnisse begründet werden (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.).
Das vorgeschriebene Vergabeverfahren bezweckt daher auch die Herstellung gleicher Wettbewerbschancen für alle Unternehmen (Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, Juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 B 58.12 -, Juris).
Denn durch die Bestimmungen der VOB/VOL soll - wie bereits ausgeführt - insbesondere auch der faire Wettbewerb gesichert werden (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.; OVG NRW…, Urteil vom 22.02.2005, a.a.O.).
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28.09.2011, a.a.O.), ist das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung das Kerninstrument des Vergaberechts, sodass der Einhaltung des vorgegebenen Verfahrens zentrale Bedeutung zukommt (zur regelhaften Einstufung von Verstößen gegen die Vergabeart ohne die im Regelungswerk zugelassenen Sachgründe als "schwere Verstöße gegen die VOB/VOL" vgl. auch Nr. 3.1 und 3.6 des Runderlasses des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vom 18.12.2003 - I 1 - 044 - 3/8 - zur Rückforderung von Zuwendungen wegen Nichtbeachtung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL/A); vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 B 58/12 -, Juris; OVG NRW…, Urteil vom 20.04.2012, a.a.O.; Nieders.
Vielmehr beginnt die Frist erst, wenn die Behörde den Auflagenverstoß erkannt hat und ihr die weiteren für die Widerrufsentscheidungen erheblichen Tatsachen - und damit insbesondere die für die Ermessensbetätigung wesentlichen Umstände - vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360 362; Beschluss vom 19.12.1984 - GrSEN 1 und 2/84 -, BVerwGE 70, 356; Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, a.a.O.).
Demgemäß gehört bei einer Ermessensentscheidung, bei der - wie im vorliegenden Fall - die für die Ermessensausübung maßgebenden Umstände vor allem in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen, zur Herstellung der Entscheidungsreife, bei deren Eintritt die Jahresfrist erst beginnt, grundsätzlich das Anhörungsverfahren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.01.2001, a.a.O.; Senatsurteil vom 28.09.2011, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12
Keine Rückforderung von Subventionen allein wegen fehlerhafter Ausschreibung
Rn. 27 a) Eine Auflage im Sinne von § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO stellt unzweifelhaft Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P - (Stand April 2006, Anl. 2 der VV zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung - BHO -) dar, die in die Bewilligungsbescheide einbezogen worden war (vgl. z.B. VGH BW, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, juris).So wird im Urteil des VGH BW vom 28. September 2011 (a.a.O., juris Rn. 59) selbst die unzulässige freihändige Auftragsvergabe als schwerwiegender Regelverstoß nicht nur mit dem Vorrang des Offenen Verfahrens, sondern darüber hinaus mit den Umständen des konkreten Falls begründet.
- OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher …
Rn. 48 Bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Projektförderung werden regelmäßig die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil des Zuwendungsbescheides (vgl. zu ihrer rechtlichen Einordnung als Auflage: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221).
- VG Münster, 07.09.2016 - 9 K 3118/12
Falsche Verfahrensart gewählt: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!
Rn. 45 Vgl. statt Vieler: OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 - sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, jeweils m.w.N., juris. - VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 21 K 4067/11
Rückforderung einer Zuwendung bei Vergaberechtsverstoß
Rn. 106 Vgl. dazu die in ähnlichen Fallgestaltungen getroffenen Entscheidungen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2010 - 1 L 6/10 -, juris; VGH BW, Urteil vom 28. September 2001 - 9 S 1273/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 ZB 07.2230 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2007 - 15 A 1243/05 -, juris. Zum Ganzen Attendorn a.a.O., 991 (995) m.w.N.Zum Ganzen auch BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - und vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, jeweils juris; OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2007 - 15 A 371/05 -, juris; VGH BW, Urteil vom 28. September 2001 - 9 S 1273/10 -, juris.
VGH BW, Urteil vom 28. September 2001 - 9 S 1273/10 -, juris.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 6 B 34.12
Zuwendung; Vergabeverstöße; Verwaltungspraxis
Ebenfalls keiner Entscheidung bedarf, ob Vergabeverstöße auch dann zu einer Ablehnung von Zuwendungsanträgen führen können, wenn lediglich gegen Vorschriften verstoßen wurde, die dem chancengleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen und damit dem Wettbewerb dienen (so BayVGH…, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 4 ZB 09.943 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 23. August 2001 - 4 L 5/01 -, NordÖR 2001, 416, Rn. 24, 26 bei juris; zum Widerruf eines Zuwendungsbescheides vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221, Rn. 57 bei juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86, Rn. 66 ff. bei juris; außerdem Attendorn, Der Widerruf von Zuwendungsentscheidungen wegen Verstoßes gegen Vergaberecht, NVwZ 2006, 991, 994) oder ob ausschließlich Verstöße, die sich auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung der Zuwendung auswirken, eine Versagung rechtfertigen können (so zum Widerruf des Zuwendungsbescheides für ein Vergabeverfahren im "Unterschwellenbereich" OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. September 2008 - 15 A 2328/06 -, DVBl. 2008, 1450, vgl. auch Antweiler, Subventionskontrolle und Auftragsvergabekontrolle durch Bewilligungsbehörden und Rechnungshöfe, NVwZ 2005, 168, 169 f.; Kulartz/Schilder, Rückforderung von Zuwendungsbescheiden wegen Vergaberechtsverstößen, NZBau 2005, 552; Ehlers, Die Rückforderung von Zuwendungen wegen Nichteinhaltung von vergaberechtlichen Auflagen, NVwZ 2007, 289, 294). - VG Köln, 21.11.2013 - 16 K 6287/11
Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!
Rn. 129 vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, S. 221 f.,. - OVG Niedersachsen, 03.09.2012 - 8 LA 187/11
Rückforderung von öffentlichen Fördermitteln durch Zuwendungen für eine …
Richtigkeitszweifel sind insoweit jedenfalls auch nicht offensichtlich (vgl. die Auflageneigenschaft bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.9.2011 - 9 S 1273/10 -, juris Rn. 30 (zu Nrn. 3.1 und 3.2 ANBest-P);… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.4.2012 - 4 A 1055/09 -, juris Rn. 30 f. (zu Nrn. 3.1 und 3.2 ANBest-P);… Urt. v. 22.2.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86, 87 (zu Nr. 3 ANBest-G);… Bayerischer VGH, Urt. v. 18.11.1999 - 4 B 98.3534 -, juris Rn. 14 (zu Nr. 3.1 ANBest-K); Pape/Holz, Die Rückforderung von Zuwendungen bei Vergabeverstößen in der behördlichen Praxis, in: NVwZ 2011, 1231;… und diese verneinend: VG Stuttgart, Urt. v. 24.11.2009 - 6 K 114/09 -, juris Rn. 86; Dreher, Das Verhältnis von Kartellvergabe- und Zuwendungsrecht, in: NZBau 2008, 154, 156; Wagner/Kloker, Rückforderung von Zuwendungen bei Verstößen gegen das Vergaberecht, in: BWGZ 2009, 138 f.).Die Bewertung eines derartigen Verstoßes gegen Vergabevorschriften als schwer ist nicht zu beanstanden, weil die Beachtung der Hierarchie zwischen den Vergabearten und des Vorrangs des Offenen Verfahrens insbesondere für die in § 97 Abs. 1, 2 und 5 GWB und Abschnitt 3 § 2 Nrn. 1 und 2 VOL/A genannten Grundsätze des Vergabeverfahrens essentiell ist (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.4.2012, a.a.O., Rn. 117 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.9.2011, a.a.O., Rn. 59;… Hertwig, Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe, Rn. 41;… Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, GWB, § 97 Rn. 56;… VOL/A § 2 Rn. 3).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - 12 A 1217/11
Darlegung eines außergewöhnlichen Bearbeitungsaufwands hinsichtlich der …
Rn. 22 Vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. September 2011- 9 S 1273/10 -, juris, wiederum zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG. - VG Magdeburg, 13.09.2022 - 4 A 214/20
Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist
Eine Reduzierung der Verzinsung auf den vom Zuwendungsempfänger tatsächlich erzielten Zinssatz ist nicht geboten (VGH BW, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, juris Rn. 68). - OVG Sachsen, 16.02.2016 - 1 A 677/13
Zuwendung, Widerruf, Ermessen, Auflagenverstoß, Zweckverfehlung
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20
Forderung von Zwischenzinsen wegen nicht fristgerechter Verwendung von …
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 3 S 2152/13
Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Vergabe gemeindlicher …
- OVG Sachsen, 12.01.2012 - 1 A 634/09
Zuwendung, Widerruf, Auflagenverstoß, Zuwendungsnachweis
- VG Schleswig, 12.06.2023 - 7 A 216/22
Corona-Krise, Widerruf von Überbrückungshilfen als Billigschnelligkeitsleistungen …
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