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   BFH, 17.10.1973 - VI R 214/72   

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https://dejure.org/1973,558
BFH, 17.10.1973 - VI R 214/72 (https://dejure.org/1973,558)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1973 - VI R 214/72 (https://dejure.org/1973,558)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1973 - VI R 214/72 (https://dejure.org/1973,558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einbau eines Austauschmotors - Kosten - Außergewöhnliche Aufwendungen - Abgeltung durch Pauschsätze - Sachwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 118; FGO § 76 Abs. 1 S. 1, 2; FGO § 96

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 67
  • NJW 1974, 1160
  • DB 1974, 610
  • BStBl II 1974, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.10.1973 - VI R 49/70

    Schadensbeseitigung - Aufwendungen - Beruflich veranlaßte Fahrt - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 214/72
    Der Senat hält an dieser rechtlichen Würdigung fest (so auch das Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 49/70, BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 184).

    In dem Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 26/73 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 186) ist der Senat der vom FG getroffenen Beurteilung gefolgt, ein durch Fressen eines Kolbens eingetretener Motorschaden, der einen Austauschmotor erforderlich mache, sei bei einem Kilometerstand von 42 000 ein möglicher Verschleißschaden mit der Folge, daß die Reparaturaufwendungen keine außergewöhnlichen Kosten seien, die neben den Pauschsätzen für Dienstfahrten nach Abschnitt 21 Abs. 11 LStR 1970 berücksichtigt werden könnten.

  • BFH, 17.10.1973 - VI R 26/73

    Aufwendungen für einen Austauschmotor

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 214/72
    In dem Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 26/73 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 186) ist der Senat der vom FG getroffenen Beurteilung gefolgt, ein durch Fressen eines Kolbens eingetretener Motorschaden, der einen Austauschmotor erforderlich mache, sei bei einem Kilometerstand von 42 000 ein möglicher Verschleißschaden mit der Folge, daß die Reparaturaufwendungen keine außergewöhnlichen Kosten seien, die neben den Pauschsätzen für Dienstfahrten nach Abschnitt 21 Abs. 11 LStR 1970 berücksichtigt werden könnten.
  • BFH, 13.11.1970 - VI B 112/70

    Wohnung - Arbeitsstätte - Aufwendungen für Fahrten - Außergewöhnliche Kosten -

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 214/72
    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 13. November 1970 V I B 112/70 (BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101) darauf verwiesen, daß durch die Pauschalierungsregelung für die Aufwendungen bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit eigenem Kraftfahrzeug nur die gewöhnlichen Kosten abgegolten sind.
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