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   BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19   

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https://dejure.org/2020,22428
BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19 (https://dejure.org/2020,22428)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2020 - VI ZR 308/19 (https://dejure.org/2020,22428)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - VI ZR 308/19 (https://dejure.org/2020,22428)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 823 Abs. 1 BGB, § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 823 Abs. 1, § 840 Abs. 1 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Schadensersatz nach einer mangelhaften Fahrzeugreparatur; Folgen einer Einschaltung eines bei dem Versicherer des Schädigers angestellten KfZ-Sachverständigen unter Inanspruchnahme seiner Sachkunde zum Nachteil des Geschädigten

  • rewis.io

    Mithaftung eines Kfz-Sachverständigen einer Versicherung bei weiterem Schaden aufgrund fehlerhafter Beauftragung der Werkstatt

  • rabüro.de

    Zur Mithaftung eines Kfz-Sachverständigen einer Versicherung bei weiterem Schaden aufgrund fehlerhafter Beauftragung der Werkstatt

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mithaftung eines Sachverständigen für Schäden aus fehlerhafter Fahrzeugreparatur

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Mithaftung eines beim Versicherer des Schädigers angestellten Sachverständigen für Schäden aus mangelhafter Fahrzeugreparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Schadensersatz nach einer mangelhaften Fahrzeugreparatur; Folgen einer Einschaltung eines bei dem Versicherer des Schädigers angestellten KfZ-Sachverständigen unter Inanspruchnahme seiner Sachkunde zum Nachteil des Geschädigten

  • datenbank.nwb.de

    Mithaftung eines Kfz-Sachverständigen einer Versicherung bei weiterem Schaden aufgrund fehlerhafter Beauftragung der Werkstatt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger schaltet sich in Reparatur ein: Haftung für (zweiten) Schaden!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur deliktischen Haftung eines bei dem Versicherer des Schädigers angestellten Kfz-Sachverständigen, der sich unter Inanspruchnahme seiner Sachkunde zum Nachteil des Geschädigten in die Reparaturleistung der von diesem mit der Schadensbehebung beauftragten Werkstatt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der bei der Haftpflichtversicherung angestellte Sachverständige - und dessen deliktische Haftung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Deliktische (Mit-)Haftung eines Kfz-Sachverständigen für Schaden aufgrund mangelhafter Reparatur

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Mithaftung des Sachverständigen für Schaden aufgrund mangelhafter Reparatur

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deliktische Haftung eines Sachverständigen bei Einflussnahme auf Werkstattleistung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorschaden nach Autoreparatur - Kfz-Sachverständiger der Versicherung mischte sich in der Werkstatt zum Nachteil der Autobesitzerin ein: Mithaftung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Reparatur empfohlen: Versicherungsgutachter haftet mit! (IBR 2021, 106)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1099
  • MDR 2020, 1181
  • VersR 2020, 1202
  • WM 2021, 2054
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Hat sich aus dieser Sicht im Zweiteingriff nicht mehr das Schadensrisiko des Ersteingriffs verwirklicht, war dieses Risiko vielmehr schon gänzlich abgeklungen und besteht deshalb zwischen beiden Eingriffen bei wertender Betrachtung nur ein "äußerlicher", gleichsam "zufälliger" Zusammenhang, dann kann vom Erstschädiger billigerweise nicht verlangt werden, dem Geschädigten auch für die Folgen des Zweiteingriffs einstehen zu müssen (vgl. Senatsurteile vom 26. März 2019 - VI ZR 236/18, NJW 2019, 2227 Rn. 12; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237, 265 f. Rn. 55; jeweils mwN).
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Hat sich aus dieser Sicht im Zweiteingriff nicht mehr das Schadensrisiko des Ersteingriffs verwirklicht, war dieses Risiko vielmehr schon gänzlich abgeklungen und besteht deshalb zwischen beiden Eingriffen bei wertender Betrachtung nur ein "äußerlicher", gleichsam "zufälliger" Zusammenhang, dann kann vom Erstschädiger billigerweise nicht verlangt werden, dem Geschädigten auch für die Folgen des Zweiteingriffs einstehen zu müssen (vgl. Senatsurteile vom 26. März 2019 - VI ZR 236/18, NJW 2019, 2227 Rn. 12; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237, 265 f. Rn. 55; jeweils mwN).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Der Schädiger hat vielmehr nur dann für die Schädigung einzustehen, wenn er gegen eine ihm zumindest auch gegenüber dem Geschädigten bestehende Rechts- oder Verkehrssicherungspflicht verstoßen und damit pflichtwidrig gehandelt hat, als er die Erstursache setzte (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 2007 - VI ZR 274/05, NJW 2007, 1683, 1684 Rn. 12; aus der Literatur, ohne dass es hier im Ergebnis auf die dogmatischen Unterschiede ankäme, etwa Soergel/Spickhoff, BGB, 13. Aufl., vor § 823 Rn. 17, § 823 Rn. 4 ff.; MünchKomm/Wagner, BGB, 7. Aufl., § 823 Rn. 4 ff.; Staudinger/Hager, BGB, Neubearb.
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Der Beklagte hat seine Tätigkeit nicht als von der Z-Versicherung hinzugezogener freier Sachverständiger (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98, NJW 2001, 514, juris Rn. 33; OLG München, NZV 1991, 26; OLG Köln, NZV 2005, 44; Steffen, DAR 1997, 297), sondern als Angestellter der Z-Versicherung erbracht.
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Dabei kam es nicht darauf an, ob sich der Werkunternehmer, wie vom Berufungsgericht angenommen, durch die Erklärung des Beklagten zu seiner Entscheidung herausgefordert fühlen durfte (vgl. Senatsurteil vom 3. Oktober 1978 - VI ZR 253/77, NJW 1979, 712, 713, juris Rn. 9 f.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2884, juris Rn. 22).
  • OLG Köln, 11.05.2004 - 22 U 190/03

    Zulässige Restwertermittlung von Unfallwagen ohne Berücksichtigung unzugänglicher

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Der Beklagte hat seine Tätigkeit nicht als von der Z-Versicherung hinzugezogener freier Sachverständiger (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98, NJW 2001, 514, juris Rn. 33; OLG München, NZV 1991, 26; OLG Köln, NZV 2005, 44; Steffen, DAR 1997, 297), sondern als Angestellter der Z-Versicherung erbracht.
  • BGH, 05.12.2000 - XI ZR 340/99

    Umfang und Richtigkeit einer Bankauskunft

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ergibt sich eine vertragliche  auch nicht auf der Grundlage eines zwischen dem Werkunternehmer und dem Beklagten stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrags (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - XI ZR 340/99, NJW-RR 2001, 768, 769, juris Rn. 23 ff.), in dessen Schutzwirkung die Klägerin einbezogen worden wäre.
  • BGH, 15.12.1992 - VI ZR 115/92

    Deliktischer Anspruch wegen fehlerhafter Kfz-Reparatur

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Wirkte er aber in dieser Weise auf den Umfang der vom Werkunternehmer zu erbringenden Reparaturleistung ein, war er verpflichtet, die Interessen der Klägerin nicht zu gefährden (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1992 - VI ZR 115/92, NJW 1993, 655, 656, juris Rn. 16 ff. zur deliktischen Haftung des Werkstattinhabers).
  • BGH, 03.10.1978 - VI ZR 253/77

    Beschädigung eines Weidezauns - Verlust von Vieh - Zurechnung - Dazwischentreten

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Dabei kam es nicht darauf an, ob sich der Werkunternehmer, wie vom Berufungsgericht angenommen, durch die Erklärung des Beklagten zu seiner Entscheidung herausgefordert fühlen durfte (vgl. Senatsurteil vom 3. Oktober 1978 - VI ZR 253/77, NJW 1979, 712, 713, juris Rn. 9 f.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2884, juris Rn. 22).
  • OLG München, 21.05.1990 - 31 U 5232/89

    Haftung auf Schadensersatz aus einem Gutachtensvertrag; Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
    Der Beklagte hat seine Tätigkeit nicht als von der Z-Versicherung hinzugezogener freier Sachverständiger (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98, NJW 2001, 514, juris Rn. 33; OLG München, NZV 1991, 26; OLG Köln, NZV 2005, 44; Steffen, DAR 1997, 297), sondern als Angestellter der Z-Versicherung erbracht.
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