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   BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11   

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https://dejure.org/2012,12566
BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11 (https://dejure.org/2012,12566)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - VI ZR 37/11 (https://dejure.org/2012,12566)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - VI ZR 37/11 (https://dejure.org/2012,12566)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 287 ZPO
    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für Aufwendungen des Geschädigten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schätzung einer Auslagenpauschale für Aufwendungen eines Geschädigten

  • rewis.io

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für Aufwendungen des Geschädigten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287
    Keine generelle Anerkennung einer Auslagenpauschale des Geschädigten bei anderen Schädigungen als Verkehrsunfällen (hier: Beschädigung von Energieversorgungsanlagen)

  • RA Kotz

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen und Kostenpauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287
    Schätzung einer Auslagenpauschale für Aufwendungen eines Geschädigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schaden an Stromkabel beseitigt: Anspruch auf Auslagenpauschale?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslagenpauschale

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Übertragung der bei Verkehrsunfällen angenommenen Auslagenpauschale auf sämtliche Arten von Schadenfällen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Tiefbauunternehmer beschädigt Stromleitung - ohne konkreten Nachweis keine Schadenspauschale!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auslagenpauschale - Ist eine generelle Zuerkennung in einem Schadensfall möglich, ohne dass die getätigten Aufwendungen dargelegt werden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbauunternehmer beschädigt Stromleitung: Keine Schadenspauschale ohne Nachweis! (IBR 2012, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2267
  • MDR 2012, 839
  • NZBau 2012, 494
  • NZV 2012, 477
  • VersR 2012, 917
  • BauR 2012, 1441
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, VersR 2013, 730 Rn. 14; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, VersR 2012, 917 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Denn die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruches, auf die sich die Verletzung der Schadensminderungspflicht auswirken kann, ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, NJW 2017, 2182 Rn. 10; vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 Rn. 10; vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, VersR 2013, 730 Rn. 14; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, VersR 2012, 917 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des

    Denn die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs, auf die sich die Verletzung der Schadensminderungspflicht auswirken kann, ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 Rn. 10; vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, VersR 2013, 730 Rn. 14; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, VersR 2012, 917 Rn. 9 mwN).
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