Rechtsprechung
BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Äußerung in einem Flugblatt über eine fehlerhafte anwaltliche Beratung - Grundrechtsschutz der Verbreitung erweislich oder bewusst unwahrer Tatsachen als Zusammenspiel von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerung - Gerichtliche Nachprüfung der Unterscheidung zwischen ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Gesamtzusammenhang / Komplexe Gesamtäusserung / Gesamtäußerung
- rabüro.de
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen Tatsachenbehauptung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 1004
Sätze mit tatsächlichem Gehalt in komplexer Meinungsäußerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823, § 1004
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen Tatsachenbehauptung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- buskeismus.de (Auszüge)
Persönlichkeitsrecht (keine Aufteilung einer komplexen Äußerung)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2513
- MDR 1997, 643
- NVwZ 1997, 1037 (Ls.)
- VersR 1997, 842
- WM 1997, 1763
- afp 1997, 634
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Dem Berufungsgericht ist auch zuzugeben, daß der mit dem Klagantrag erfaßte Teil der Äußerung für sich genommen eine Tatsachenbehauptung darstellt, weil die angesprochenen Vorgänge einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 - VersR 1996, 597, 598, demnächst BGHZ 132, 13 ff.; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 und vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194, jeweils m.w.N.).Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist, und darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (Senatsurteil vom 30. Januar 1996 - aaO - und vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - VersR 1994, 1120, 1121, jeweils m.w.N.).
Ob der Tatrichter den Aussagegehalt einer beanstandeten Äußerung zutreffend erfaßt und rechtlich einwandfrei zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen unterschieden hat, unterliegt revisionsrechtlicher Nachprüfung (Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - aaO -, vom 17. November 1992 - aaO und vom 28. Juni 1994 - VersR 1994, 1120, jeweils m.w.N.).
16 2. Zutreffend macht die Revision nämlich geltend, daß die Äußerung insgesamt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen kann, wenn sie sich als Zusammenspiel von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerung darstellt und hierbei in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 30. Januar 1996 - aaO - m.w.N.).
19 3. Durfte mithin das Berufungsgericht den Beklagten nicht einen Teil der Äußerung verbieten, ohne zu prüfen, ob die aufgezeigte Deutungsmöglichkeit die Äußerung insgesamt dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt (Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123; vgl. auch Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - aaO - und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 sowie BVerfGE 85, 1, 15); so kann das angefochtene Urteil keinen Bestand haben.
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Dem Berufungsgericht ist auch zuzugeben, daß der mit dem Klagantrag erfaßte Teil der Äußerung für sich genommen eine Tatsachenbehauptung darstellt, weil die angesprochenen Vorgänge einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 - VersR 1996, 597, 598, demnächst BGHZ 132, 13 ff.; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 und vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194, jeweils m.w.N.).Das Berufungsgericht hat sich durch seine auf den Klagantrag beschränkte Betrachtungsweise den Blick dafür verstellt, daß dieser Vorwurf jedenfalls im Zusammenhang der gesamten Aussage nicht eigentlich verdeckt erhoben (hierzu Senatsurteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273 und 274/93 - VersR 1994, 1123 ff. sowie 1126 f.), sondern im nachfolgenden Satz 4 durch Hinweis auf den dieserhalb geführten Schadensersatzprozeß ausdrücklich angesprochen wird, während Satz 5 zum Ausdruck bringt, daß der Beklagte fehlerhaftes Verhalten des Klägers "nach Meinung der Gerichte" nicht habe beweisen können.
19 3. Durfte mithin das Berufungsgericht den Beklagten nicht einen Teil der Äußerung verbieten, ohne zu prüfen, ob die aufgezeigte Deutungsmöglichkeit die Äußerung insgesamt dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt (Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123;… vgl. auch Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - aaO - und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 sowie BVerfGE 85, 1, 15); so kann das angefochtene Urteil keinen Bestand haben.
- BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei …
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Dem Berufungsgericht ist auch zuzugeben, daß der mit dem Klagantrag erfaßte Teil der Äußerung für sich genommen eine Tatsachenbehauptung darstellt, weil die angesprochenen Vorgänge einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 - VersR 1996, 597, 598, demnächst BGHZ 132, 13 ff.; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 und vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194, jeweils m.w.N.).Ob der Tatrichter den Aussagegehalt einer beanstandeten Äußerung zutreffend erfaßt und rechtlich einwandfrei zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen unterschieden hat, unterliegt revisionsrechtlicher Nachprüfung (Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - aaO -, vom 17. November 1992 - aaO und vom 28. Juni 1994 - VersR 1994, 1120, jeweils m.w.N.).
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist, und darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (…Senatsurteil vom 30. Januar 1996 - aaO - und vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - VersR 1994, 1120, 1121, jeweils m.w.N.).Ob der Tatrichter den Aussagegehalt einer beanstandeten Äußerung zutreffend erfaßt und rechtlich einwandfrei zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen unterschieden hat, unterliegt revisionsrechtlicher Nachprüfung (…Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - aaO -, vom 17. November 1992 - aaO und vom 28. Juni 1994 - VersR 1994, 1120, jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
19 3. Durfte mithin das Berufungsgericht den Beklagten nicht einen Teil der Äußerung verbieten, ohne zu prüfen, ob die aufgezeigte Deutungsmöglichkeit die Äußerung insgesamt dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt (Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123;… vgl. auch Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - aaO - und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 sowie BVerfGE 85, 1, 15); so kann das angefochtene Urteil keinen Bestand haben.Eine solche Abwägung der Rechtspositionen beider Parteien ist, wenn sich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüberstehen, sowohl auf der Grundlage einer generellen Betrachtung des Stellenwerts der betroffenen Grundrechtspositionen als auch unter Berücksichtigung der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung im konkreten Fall vorzunehmen (…Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 und 30. Januar 1996 - jeweils aaO m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 225; 85, 1, 16; 86, 1, 11).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Eine solche Abwägung der Rechtspositionen beider Parteien ist, wenn sich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüberstehen, sowohl auf der Grundlage einer generellen Betrachtung des Stellenwerts der betroffenen Grundrechtspositionen als auch unter Berücksichtigung der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung im konkreten Fall vorzunehmen (…Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 und 30. Januar 1996 - jeweils aaO m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 225; 85, 1, 16; 86, 1, 11). - BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93
"Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen …
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
12 a) Allerdings greifen die Bedenken der Revision gegen die sich aus dem Klageantrag ergebende Abspaltung der ersten drei Sätze von dem übrigen Teil der Äußerung nicht unter dem von ihr herangezogenen Gesichtspunkt durch, daß ein Unterlassungsanspruch sich gegen die konkrete Verletzungsform richten müsse (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - I ZR 140/93 - NJW 1995, 2985, 2987). - BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80
Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer …
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Bei diesem Verständnis der Äußerung hätte der Beklagte jedenfalls mit deren letztem Satz eine Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht, die als Werturteil einzustufen wäre (Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - VersR 1982, 904 m.w.N.), wenn auch nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils die Abweisung der Schadensersatzklage nicht auf der Beweisfälligkeit des Beklagten zur Schadensursächlichkeit beruhte, sondern auf dem Fehlen einer Pflichtverletzung des Klägers. - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Eine solche Abwägung der Rechtspositionen beider Parteien ist, wenn sich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüberstehen, sowohl auf der Grundlage einer generellen Betrachtung des Stellenwerts der betroffenen Grundrechtspositionen als auch unter Berücksichtigung der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung im konkreten Fall vorzunehmen (…Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 und 30. Januar 1996 - jeweils aaO m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 225; 85, 1, 16; 86, 1, 11). - BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85
Abwehr rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
14 aa) Zutreffend ist zwar der rechtliche Ansatz des Berufungsgerichts, daß die Verbreitung erweislich oder bewußt unwahrer Tatsachen den Betroffenen in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und deshalb untersagt werden kann, weil eine solche Tatsachenbehauptung nicht den Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießt (st.Rspr., z.B. Senatsurteil vom 20. Mai 1986 - VI ZR 242/85 - VersR 1986, 992 f. m.w.N.). - BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
Jugendgefährdende Schriften III
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; Senatsurteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 m.w.N.; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - VersR 2004, 343, 344). - BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843;… vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - a.a.O.; vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06 - VersR 2009, 365, 366;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - a.a.O.). - BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
Darüber hinaus sind der Kontext, in den sie gestellt sind, und die Begleitumstände, unter denen sie gefallen sind, zu berücksichtigen, zumindest soweit diese für einen unbefangenen Leser erkennbar geworden sind (vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - Rn. 124 ff., BVerfGE 93, 266; BGH 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - NJW 1997, 2513) .
- BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …
So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843;… vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - aaO;… vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06 - VersR 2009, 365 Rn. 12;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - aaO). - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen werden und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (Senatsurteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842; BVerfGE 85, 1, 15 f. = NJW 1992, 1439, 1440).Daß mit dem Klageantrag lediglich der Teil herausgegriffen und vom restlichen Teil der Äußerung abgetrennt worden ist, der einen tatsächlichen Gehalt hat, kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - aaO).
- BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 ;… vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - aaO;… vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06 - [...] Rn. 12, z.V.b.). - BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …
Ein Verbot der angegriffenen Textpassagen begegnet schon deshalb Bedenken, weil es nicht zulässig ist, aus einer komplexen Äußerung einzelne Textstellen heraus zu lösen und als unzulässig zu verbieten, obwohl sie sich im Gesamtkontext als zulässig erweisen können (Senatsurteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 942; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06 - VersR 2008, 695 und vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06 - WRP 2009, 324). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Hierbei ist zu beachten, dass eine Äußerung nach ständiger Rechtsprechung nicht isoliert zu würdigen ist, sondern in dem Gesamtzusammenhang, in dem sie gefallen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 132, 13, 20; vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - VersR 1994, 1120, 1121). - BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats dürfen nämlich die Einzelteile einer Satire nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Gesamtzusammenhang zu bewerten (BVerfGE 86, 1, 12; Senatsurteile BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - NJW-RR 1994, 1242, 1243 und vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 vgl. auch Gounalakis, NJW 1995, 809, 813;… Kübler, in Festschrift für Mahrenholz, 1994, S. 303, 309;… Mahrenholz in Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994, § 26 Rdn. 83, S. 1315). - BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgestellt werden; vielmehr ist diese im Zusammenhang mit dem gesamten Aussagetext zu deuten (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 m.w.N.). - BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06
"Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik
- BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen …
- OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder …
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- LG München I, 17.09.2021 - 25 O 12449/21
Unterlassung, Unterlassungsanspruch, Verletzung, Streitwertfestsetzung, …
- BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01
Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen …
- OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23
Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung, …
- LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 13 S 4/14
Veröffentlichung einer "virtuellen Grabstätte" im Internet: Löschungsanspruch der …
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
- OLG Brandenburg, 05.03.2012 - 1 U 8/11
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen ehrverletzender …
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
- LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
- OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97
Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des …
- LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung
- OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung in einem Beitrag in einem …
- LG Frankfurt/Oder, 25.06.2013 - 16 S 251/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Fotografieren von Teilnehmern einer …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20
Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04
Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines …
- OLG Köln, 04.09.2020 - 1 RVs 156/20
Beleidigung bei Verwendung des Götzzitats nicht zwingend
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2010 - L 11 KA 3/10
Vertragsarztangelegenheiten
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
- LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
- OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen …
- OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 11 U 10/06
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Presseveröffentlichung über eine Straftat
- KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen
- OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09
Strafverfahren wegen Beleidigung: Prüfung der Reichweite grundgesetzlich …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2009 - 15 W 96/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
Unterlassung und Widerruf von unrichtigen Tatsachenbehauptungen
- LG Nürnberg-Fürth, 20.10.1997 - 17 O 8635/97
- KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Äußerung der nicht öffentlichen Zugänglichkeit …
- OLG Brandenburg, 05.05.2017 - 1 U 15/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Kritische Äußerungen über einen Geschäftsführer …
- KG, 10.11.2009 - 5 W 120/09
Untersagung der unrichtigen Berufung auf ein Testergebnis der Stiftung Warentest
- ArbG Stendal, 17.10.2019 - 1 Ca 888/18
Abmahnung
- LG Düsseldorf, 05.01.2017 - 13 O 50/15
Unterlassungsanspruch eines Mandanten von Äußerungen eines Rechtsanwalts im Fall …
- OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 15 U 116/05
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung
- LG Hamburg, 23.03.2012 - 324 O 552/11
Ulrich Marseille
- OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 114/03
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ansprechen von Patientinnen und Passanten durch …
- OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/02
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch polemische Äußerung über das Angeln
- LG Bückeburg, 30.01.2013 - 1 O 63/12
Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Rahmen eines Jagdpachtverhältnisses: …
- OLG Hamm, 31.05.2007 - 27 U 229/06
Kein Unterlassungsanspruch des fristlos gekündigten Mitarbeiters gegen …
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 4 Sa 52/02
Ehrverletzung; Betriebsratsmitglied
- LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
Widerruf und Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
- OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
Annahme von Tatsachenbehauptung oder Werturteil bei ehrabschneidenden Äußerungen …
- KG, 16.03.2009 - 1 Ss 20/09
Beleidigung: Erstreckung der Meinungsfreiheit auf ehrverletzende Äußerungen
- LG München I, 04.03.2015 - 25 O 3403/15
Unwahre Tatsachenbehauptung bei Ermittlungsverfahren wegen Kapitalanlagebetrug
- OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
Beleidigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pressegesetz NRW
- OLG München, 03.02.2010 - 18 U 5409/09
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - 15 U 198/04
Anspruch auf Widerruf einer Meinungsäußerung
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
- OLG Frankfurt, 23.11.2000 - 16 W 137/00
Verdeckte Tatsachenbehauptung über offen mitgeteilte Einzeltatsachen
- LG München I, 18.06.2021 - 25 O 18549/18
Streitwertfestsetzung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, Vorläufige …
- OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
Persönlichkeitsverletzung durch Pressebericht - Gesamtzusammenhang - …
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
- LG München I, 04.09.2020 - 25 O 11574/19
Zulässige Äußerungen auf Basis der Kurzfassung einer wissenschaftlichen Studie
- LG Bochum, 21.04.2005 - 8 O 663/04
- LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Arbeitnehmerversammlung; …
- OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 4 U 171/02
Abtreibungsgegner verliert Prozess gegen Arzt
- LG Erfurt, 29.01.2016 - 10 O 1005/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Arztes auf Unterlassung von …
- LG Hamburg, 21.09.2007 - 324 O 472/07
- OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 2 U 133/97
Zulässung einer Behauptung über die Verkürzung von direkten gesetzlichen …
- LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2013 - 13 O 9589/12
Streit um den Film "Wir weigern uns Feinde zu sein"
- KG, 17.01.2003 - 9 U 210/02
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Abbildung des Wohnhauses …
- OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
- LG Düsseldorf, 20.12.2012 - 4a O 163/11
Metall-Hochtemperaturumformung
- LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05
- LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99