Rechtsprechung
| BFH, 09.11.2000 - VI B 11/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 108 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 135 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Antrag auf Protokollberichtigung - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Persönliches Existenzminimum - Rechtsmittelbelehrung - Unvertretbare Verfahrenshandlung - Kostenentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigung von Tatbestand und Sitzungsprotokoll
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.02.1998 - VII B 241/97
Berichtigung eines Verhandlungsprotokolls
Auszug aus BFH, 09.11.2000 - VI B 11/99
Die Protokollberichtigung kann als unvertretbare Verfahrenshandlung nur durch den Instanzrichter, der das Protokoll unterschrieben hat, und ggf. durch dessen Protokollführer vorgenommen werden, nicht aber durch Richter der höheren Instanz (BFH-Beschluss vom 12. Februar 1998 VII B 241/97, BFH/NV 1998, 873).
- BFH, 16.12.2005 - IX B 106/05
Protokollberichtigung
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes abgesehen, weil das FG eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480, m.w.N.). - BFH, 30.08.2023 - X B 63/23
Keine Zulassung eines Rechtsmittels allein durch eine fehlerhafte …
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Rechtsmittelverfahren --wie hier-- durch eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung des FG veranlasst worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.11.2000 - VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480; vom 07.06.2004 - X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291, unter II.3. - BFH, 07.06.2004 - X R 12/04
Zulassung der Revision
Das FG hat eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt und dadurch die Kosten des Revisionsverfahrens verursacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480). - BFH, 30.11.2001 - III R 15/01
Revision - Zulassungsfreie Revision - Zulassung - Urteilsgründe - …
Das FG hat eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt und dadurch die Kosten des Revisionsverfahrens verursacht (BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480). - BFH, 29.10.2003 - VII R 59/03
Keine Erhebung von Gerichtskosten bei Erteilung einer unrichtigen …
Da das FG in dem angefochtenen Gerichtsbescheid aber eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung erteilt hat, wonach u.a. die Revision gegen den Gerichtsbescheid zulässig sein soll, die Revision aber nicht zugelassen hat (vgl. § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO), und es auch nicht auszuschließen ist, dass die Einlegung der Revision der Kläger durch diese Rechtsbehelfsbelehrung veranlasst worden ist, liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch das FG i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes vor (vgl. z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, vor § 135 Rz. 19, m.w.N.).
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