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Rechtsprechung
   BFH, 09.11.2000 - VI B 11/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10892
BFH, 09.11.2000 - VI B 11/99 (https://dejure.org/2000,10892)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2000 - VI B 11/99 (https://dejure.org/2000,10892)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2000 - VI B 11/99 (https://dejure.org/2000,10892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 108 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 135 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Protokollberichtigung - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Persönliches Existenzminimum - Rechtsmittelbelehrung - Unvertretbare Verfahrenshandlung - Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung von Tatbestand und Sitzungsprotokoll

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.02.1998 - VII B 241/97

    Berichtigung eines Verhandlungsprotokolls

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - VI B 11/99
    Die Protokollberichtigung kann als unvertretbare Verfahrenshandlung nur durch den Instanzrichter, der das Protokoll unterschrieben hat, und ggf. durch dessen Protokollführer vorgenommen werden, nicht aber durch Richter der höheren Instanz (BFH-Beschluss vom 12. Februar 1998 VII B 241/97, BFH/NV 1998, 873).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 106/05

    Protokollberichtigung

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes abgesehen, weil das FG eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2023 - X B 63/23

    Keine Zulassung eines Rechtsmittels allein durch eine fehlerhafte …

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Rechtsmittelverfahren --wie hier-- durch eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung des FG veranlasst worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.11.2000 - VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480; vom 07.06.2004 - X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291, unter II.3.
  • BFH, 07.06.2004 - X R 12/04

    Zulassung der Revision

    Das FG hat eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt und dadurch die Kosten des Revisionsverfahrens verursacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480).
  • BFH, 30.11.2001 - III R 15/01

    Revision - Zulassungsfreie Revision - Zulassung - Urteilsgründe - …

    Das FG hat eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt und dadurch die Kosten des Revisionsverfahrens verursacht (BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480).
  • BFH, 29.10.2003 - VII R 59/03

    Keine Erhebung von Gerichtskosten bei Erteilung einer unrichtigen …

    Da das FG in dem angefochtenen Gerichtsbescheid aber eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung erteilt hat, wonach u.a. die Revision gegen den Gerichtsbescheid zulässig sein soll, die Revision aber nicht zugelassen hat (vgl. § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO), und es auch nicht auszuschließen ist, dass die Einlegung der Revision der Kläger durch diese Rechtsbehelfsbelehrung veranlasst worden ist, liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch das FG i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes vor (vgl. z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, vor § 135 Rz. 19, m.w.N.).
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