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| BVerwG, 06.09.1960 - VI B 12.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bemessung von Versorgungsbezügen - Überprüfung der Anfechtbarkeit von vor dem Inkrafttreten der Militärregierungsverordnung Nr. 165 erlassenen Verwaltungsakten
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1959 - VIII A 1075/59
- BVerwG, 06.09.1960 - VI B 12.60
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.04.1959 - VI C 279.57
Anwendung des § 115 Bundesbeamtengesetz (BBG) i.R.d. § 180 Abs. 2 BBG
Auszug aus BVerwG, 06.09.1960 - VI B 12.60
Daß in dem hier in Betracht kommenden Geltungsbereich der Militärregierungsverordnung Nr. 165 die Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung (15. September 1948) erlassen worden sind, jetzt nicht mehr geprüft werden kann, ist vom Bundesverwaltungsgericht bereits in ständiger Rechtsprechung entschieden (Urteil vom 21. April 1959 - BVerwG VI C 279.57 - mit weiteren Nachweisen) und daher nicht mehr klärungsbedürftig. - BVerwG, 31.08.1960 - VI B 36.60
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1960 - VI B 12.60
Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, daß die Versorgungsbezüge des Klägers nach dem Dienstgrad eines Kassensekretärs zu bemessen seien, ist in diesem Fall, auch wenn der Kläger zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG gehören sollte, nicht in Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften gewonnen worden und wäre daher nach den §§ 137 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit den §§ 562, 549 ZPO für das Revisionsgericht bindend (ebenso Beschluß des erkennenden Senats vom 31. August 1960 - BVerwG VI B 36.60 -), so daß in diesem Zusammenhang etwa auftretende Fragen im Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnten.
- BVerwG, 04.11.1960 - VI CB 57.58
Rechtsmittel
Ob diese Grundsätze im einzelnen Fall zutreffend angewendet worden sind, läßt sich nur nach den Umständen dieses Falles beurteilen, ist also ebenfalls nicht von grundsätzlicher Bedeutung(Beschlüsse vom 28. August 1959 - BVerwG VI CB 23.59 -, vom 30. September 1959 - BVerwG VI C 94.59 -, vom 31. August 1960 - BVerwG VI CB 137.59 -, vom 6. September 1960 - BVerwG VI B 12.60 -).
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