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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,29
BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62 (https://dejure.org/1964,29)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1964 - VI B 15.62 (https://dejure.org/1964,29)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1964 - VI B 15.62 (https://dejure.org/1964,29)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 179
  • NJW 1965, 214
  • MDR 1965, 73
  • DÖV 1964, 216
  • DÖV 1964, 820
  • JR 1965, 235
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Die Beschwerde des Klägers muß daher auch insoweit als zulässig behandelt werden (vgl. auch den Beschluß vom 9. November 1962 - BVerwG VII B 91.62 - [BVerwGE 15, 132 = Buchholz BVerwG 310, § 99 VwGO Nr. 3 = NJW 1963 S. 553 = DVBl. 1963 S. 218 zu einer ähnlichen Verfahrenslage]); sie kann allerdings im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nur zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über das Vorlageverweigerungsrecht der Beklagten, nicht aber auch über das Recht des Klägers zur Einsicht in die Vorermittlungsakten der PTB (§ 100 Abs. 1 VwGO) führen.

    Da die Regelung des § 99 VwGO - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BVerwGE 14, 31; 15, 132 [BVerwG 08.11.1962 - II C 180/60]und 15, 267) - dem Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Prozeßbeteiligten hinsichtlich der Vorlagepflicht und der im Einzelfall sich aus dem Gesetz oder aus dem Wesen der Sache ergebenden Geheimhaltungspflicht dient, kann das Gericht im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO die Weigerungserklärung der Behörde auch daraufhin nachprüfen, ob überwiegende Interessen der Wahrheitsfindung in dem anhängigen Hauptverfahren die Vorlage der Akten trotz ihres vertraulichen Charakters gebieten (…so offenbar auch Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 99 RdNr. 12 a.E.; vgl. ferner auch Plog-Wiedow, BBG, § 90 RdNr. 22 - allerdings noch ohne Berücksichtigung der Rechtslage nach § 99 VwGO -).

    Sollte das Berufungsgericht auch nach Erschöpfung dieser noch vorhandenen Beweismittel sich kein vollständiges Urteil über die Richtigkeit der Behauptung des Klägers bilden können, dann wäre es in Erfüllung seiner Pflicht zur umfassenden Erforschung des Sachverhalts nicht gehindert, erneut zu prüfen, ob die Beiziehung der Disziplinarvorgänge zur Aufklärung dieses konkreten Punktes sachdienlich sein kann (vgl. hierzu auch BVerwGE 15, 132) und unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze geboten ist.

  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Da die Regelung des § 99 VwGO - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BVerwGE 14, 31; 15, 132 [BVerwG 08.11.1962 - II C 180/60]und 15, 267) - dem Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Prozeßbeteiligten hinsichtlich der Vorlagepflicht und der im Einzelfall sich aus dem Gesetz oder aus dem Wesen der Sache ergebenden Geheimhaltungspflicht dient, kann das Gericht im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO die Weigerungserklärung der Behörde auch daraufhin nachprüfen, ob überwiegende Interessen der Wahrheitsfindung in dem anhängigen Hauptverfahren die Vorlage der Akten trotz ihres vertraulichen Charakters gebieten (…so offenbar auch Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 99 RdNr. 12 a.E.; vgl. ferner auch Plog-Wiedow, BBG, § 90 RdNr. 22 - allerdings noch ohne Berücksichtigung der Rechtslage nach § 99 VwGO -).
  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60

    Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) auf einen …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Da die Regelung des § 99 VwGO - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BVerwGE 14, 31; 15, 132 [BVerwG 08.11.1962 - II C 180/60]und 15, 267) - dem Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Prozeßbeteiligten hinsichtlich der Vorlagepflicht und der im Einzelfall sich aus dem Gesetz oder aus dem Wesen der Sache ergebenden Geheimhaltungspflicht dient, kann das Gericht im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO die Weigerungserklärung der Behörde auch daraufhin nachprüfen, ob überwiegende Interessen der Wahrheitsfindung in dem anhängigen Hauptverfahren die Vorlage der Akten trotz ihres vertraulichen Charakters gebieten (…so offenbar auch Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 99 RdNr. 12 a.E.; vgl. ferner auch Plog-Wiedow, BBG, § 90 RdNr. 22 - allerdings noch ohne Berücksichtigung der Rechtslage nach § 99 VwGO -).
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Eine auf diese Weise im Verwaltungsprozeß herbeigeführte "schrankenlose Durchleuchtung persönlicher Verhältnisse" (vgl. BVerwG, NJW 1956 S. 393) einer am Verfahren unbeteiligten Person müßte als eine Verletzung ihrer im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Persönlichkeitssphäre und als ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze (insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) angesehen werden (vgl. hierzu in einem anderen rechtsähnlichen Zusammenhang neuerdings auch Wilhelm in ZBR 1964 S. 209 unter Hinweis auf BGH, NJW 1964 S. 1139 = MDR 1964 S. 607).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Diese sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beamten betreffen (vgl. BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296; 15, 3 [12 ff.]; Beschluß vom 19. Mai 1958 - BVerwG VI B 158.57 -).
  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Diese sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beamten betreffen (vgl. BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296; 15, 3 [12 ff.]; Beschluß vom 19. Mai 1958 - BVerwG VI B 158.57 -).
  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 11.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Diese sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beamten betreffen (vgl. BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296; 15, 3 [12 ff.]; Beschluß vom 19. Mai 1958 - BVerwG VI B 158.57 -).
  • BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Diese sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beamten betreffen (vgl. BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296; 15, 3 [12 ff.]; Beschluß vom 19. Mai 1958 - BVerwG VI B 158.57 -).
  • BVerwG, 28.03.1958 - VII P 17.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Diese sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beamten betreffen (vgl. BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296; 15, 3 [12 ff.]; Beschluß vom 19. Mai 1958 - BVerwG VI B 158.57 -).
  • BVerwG, 07.06.1956 - II C 234.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
    Dieses im weiteren Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens zu einem mehrstufigen Instanzenzug ausgebaute und verstärkte verwaltungsgerichtliche Kontrollrecht bedeutet einen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem bisherigen unvollkommenen Verfahren des § 41 BVerwGG und der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen, das eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfbarkeit der behördlichen Weigerungserklärung nicht kannte (vgl. hierzu auch BVerwGE 3, 324).
  • BVerwG, 28.06.1961 - V B 045.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 32.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.05.1962 - VIII B 158.61

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem - je nach Fallkonstellation - öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwGE 19, 179 ; 117, 8 ;… BVerwG, NVwZ 1994, S. 72 ;… OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ;… BayVGH, NVwZ 1985, S. 599 ;… Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2005, § 99 Rn. 17).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Jedoch ist dem Schutz der Integrität der menschlichen Person in geistig-seelischer Beziehung ein besonders hoher Wert beizumessen (vgl. auch BGHSt 19, 325 [331 ff.]; BVerwGE 19, 179 [184 ff.];… Maetzel, DVBl. 1966, S. 665).

    Weder hat der Untersuchungsführer dargelegt noch hat das Oberlandesgericht geprüft, ob und gegebenenfalls warum dies hier ausnahmsweise nicht der Fall hätte sein sollen und aus diesem Grunde die Beiziehung der Ehescheidungsakten sich im Interesse der Aufklärung als unabweisbare Notwendigkeit erwies (vgl. BVerwGE 19, 179 [186 f.]).

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im …

    Die verfahrensrechtliche Frage, ob der entscheidungserhebliche Sachverhalt durch Erhebung anderer zugänglicher und geeigneter Beweismittel gerichtlich aufgeklärt werden kann, hat der Fachsenat im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nachzuprüfen (vgl. Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ).

    Die behördliche Ermessensentscheidung kann der Fachsenat auch daraufhin nachprüfen, ob überwiegende Interessen an der vollständigen Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsstreitverfahren die Vorlage der Unterlagen trotz der in ihnen enthaltenen Geschäftsgeheimnisse der Beigeladenen gebieten (vgl. Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - a.a.O.).

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