Rechtsprechung
| BFH, 30.06.2000 - VI B 93/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 64 Abs. 2; ; EStG § 64 Abs. 3; ; EStG § 64 Abs. 1; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 37 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Kindergeld - Dauernd getrennt lebend - Rückforderungsanspruch - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Haushalstzugehörigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 64 Abs. 2 S. 1
Rückforderung von Kindergeld bei Haushaltswechsel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel
Auszug aus BFH, 30.06.2000 - VI B 93/99
Haben sich die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse durch einen Haushaltswechsel des Kindes geändert, so ist die --nicht mehr der Rechtslage entsprechende-- Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Veränderung der Verhältnisse an aufzuheben (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).Im Falle der Trennung oder Scheidung der Eltern kann der Ausgleich beim barunterhaltsverpflichteten Elternteil nur über das zivilrechtliche Unterhaltsrecht durch Kürzung der Unterhaltsverpflichtung erfolgen (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).
- BFH, 10.11.1998 - VI B 125/98
Kindergeldauszahlung bei mehreren Berechtigten
Auszug aus BFH, 30.06.2000 - VI B 93/99
Die Vorschrift des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, wonach bei mehreren Berechtigten das Kindergeld demjenigen gezahlt wird, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann durch zivilrechtliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden (Senatsbeschluss vom 10. November 1998 VI B 125/98, BFHE 187, 477, BStBl II 1999, 137).
- BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00
Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …
Haben sich die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse durch einen Haushaltswechsel des Kindes geändert, so ist die --nicht mehr der Rechtslage entsprechende-- Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Veränderung der Verhältnisse an aufzuheben (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33;… vom 30. März 2000 VI B 53/99, BFH/NV 2000, 1190; vom 10. November 1998 VI B 125/98, BFHE 187, 477, BStBl II 1999, 137;… vom 7. Februar 2000 VI B 254/99, BFH/NV 2000, 948, m.w.N.). - BFH, 19.08.2003 - VIII R 60/99
Kindergeld; Obhutsprinzip; Finanzrechtsweg
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat bereits in dem Verfahren über den Prozesskostenhilfeantrag des Klägers mit Beschluss vom 10. November 1998 VI B 125/98 (BFHE 187, 477, BStBl II 1999, 137) und in einem weiteren Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98 (BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231) entschieden, dass § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt und nicht durch zivilrechtliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden kann (vgl. zu Letzterem auch BFH-Beschluss vom 30. Juni 2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33). - BFH, 08.11.2001 - VI B 317/00
Kindergeldfestsetzung - Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Verzicht auf …
Da aufgrund der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung der rechtliche Grund für die Zahlung des Kindergeldes an die Antragstellerin weggefallen war, konnte die Familienkasse gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) das gezahlte Kindergeld zurückfordern (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33).
- BFH, 24.08.2001 - VI S 1/01
PKH - Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg - Kindergeld
Da aufgrund der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung der rechtliche Grund für die Zahlung des Kindergeldes an die Antragstellerin weggefallen war, konnte die Familienkasse gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) das gezahlte Kindergeld zurückfordern (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juni 2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33). - BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00
Prozesskostenhilfe - Kosten der Prozessführung - Kindergeldfestsetzung - …
Da aufgrund der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung der rechtliche Grund für die Zahlung des Kindergeldes an die Antragstellerin weggefallen war, konnte die Familienkasse gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) das gezahlte Kindergeld zurückfordern (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juni 2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33). - BFH, 08.11.2001 - VI B 245/00
Kindergeldfestsetzung - Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Verzicht auf …
Da aufgrund der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung der rechtliche Grund für die Zahlung des Kindergeldes an die Antragstellerin und Beschwerdeführerin weggefallen war, konnte die Familienkasse gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) das gezahlte Kindergeld zurückfordern (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33). - FG Bremen, 26.02.2024 - 2 K 103/23
Bestimmen des Merkmals der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt des einen …
Der Erstattungsanspruch der Familienkasse werde weder durch eine zivilrechtliche Unterhaltsregelung über die Anrechnung bzw. Nichtanrechnung von Kindergeld noch eine anderweitige Weiterleitung des Kindergeldes durch den nicht mehr anspruchsberechtigten Elternteil berührt (vgl. BFH, Beschluss vom 30. Juni 2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33). - FG München, 16.01.2009 - 10 K 4313/07
Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten nach dem Kriterium der …
Zivilrechtliche Unterhaltsregelungen beeinflussen wegen des Vorrangs der Obhutsverhältnisse weder die Anspruchberechtigung noch hindern sie den Rückforderungsanspruch (BFH-Beschluss vom 30.06.2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33). - FG München, 13.07.2006 - 5 K 1243/05
Kindergeld; Obhutsprinzip
Die Vorschrift des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG , wonach bei mehreren Berechtigten das Kindergeld demjenigen gezahlt wird, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann durch zivilrechtliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden (BFH-Beschluss vom 30.06.2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33 m.w.N.). - FG Hamburg, 25.09.2002 - I 729/99
Kindergeldberechtigung und Haushaltswechsel
Zivilrechtliche Vereinbarungen der Eltern sind für die Frage der Kindergeldberechtigung im Rahmen der Vorschrift des § 64 Abs. 2 EStG unerheblich (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2000, VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33 ). - FG München, 30.04.2010 - 5 K 3120/09
Haushaltsaufnahme als Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld - …
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