Rechtsprechung
| BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 114; ; AO 1977 § 227; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Erlass von Steuerschulden aus persönlichen Billigkeitsgründen; PKH bei nicht eindeutig geklärter Rechtsfrage in der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an hinreichende Erfolgsaussichten i.S. des § 114 Zivilprozessordnung (ZPO); Abhängigkeit der Sozialhilfe vom Einsatz oder der Verwertung eines "angemessenen Hausgrundstückes"
Verfahrensgang
- FG München, 14.02.2000 - 8 S 4777/99
- BFH, 19.09.2003 - VI B 95/00
- BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02
Entscheidung einer Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00
a) Hinreichende Erfolgsaussichten i.S. des § 114 ZPO sind bereits dann zu bejahen, wenn es in dem Hauptsacheverfahren, für das PKH beantragt worden ist, um Rechtsfragen geht, die nicht eindeutig geklärt sind; denn das PKH-Verfahren dient nicht dem Zweck, zweifelhafte Rechtsfragen abschließend zu entscheiden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Februar 2003 1 BvR 1526/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 720, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 1857;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 VI B 182/99, BFH/NV 2000, 1325;… vgl. auch Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Tz. 46, m.w.N.).Im Hinblick auf die Bedeutung des PKH-Verfahrens für die Verwirklichung des Rechtsschutzes und insbesondere der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2003, 720, NJW 2003, 1857) durfte die vorliegende Streitfrage weder abschließend entschieden noch an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 7. April 2000 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936).
- BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00
Im Hinblick auf die Bedeutung des PKH-Verfahrens für die Verwirklichung des Rechtsschutzes und insbesondere der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2003, 720, NJW 2003, 1857) durfte die vorliegende Streitfrage weder abschließend entschieden noch an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 7. April 2000 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936). - BFH, 23.03.1999 - III R 46/98
Verfahrensfehler; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00
Der III. Senat des BFH hat in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes verwiesen, derzufolge (auch) die Sozialhilfe nicht von dem Einsatz oder der Verwertung eines "angemessenen Hausgrundstückes" abhängig gemacht werden dürfe (BFH-Urteil vom 23. März 1999 III R 46/98, BFH/NV 1999, 1465, 1466). - BFH, 12.04.2000 - VI B 182/99
PKH; hinreichende Erfolgsaussichten
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00
a) Hinreichende Erfolgsaussichten i.S. des § 114 ZPO sind bereits dann zu bejahen, wenn es in dem Hauptsacheverfahren, für das PKH beantragt worden ist, um Rechtsfragen geht, die nicht eindeutig geklärt sind; denn das PKH-Verfahren dient nicht dem Zweck, zweifelhafte Rechtsfragen abschließend zu entscheiden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Februar 2003 1 BvR 1526/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 720, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 1857; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 VI B 182/99, BFH/NV 2000, 1325;… vgl. auch Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Tz. 46, m.w.N.). - BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung anhand der letzten …
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI B 95/00
Richtig ist, dass ein Steuerpflichtiger, der den Erlass von Steuerschulden nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) aus persönlichen Billigkeitsgründen begehrt und sich dabei auf eine finanzielle Notlage beruft, zur Begleichung seiner Schulden grundsätzlich auf alle vorhandenen Vermögenswerte zurückgreifen muss (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 23/88, BFH/NV 1991, 430, m.w.N.;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 227 AO 1977 Tz. 101).
- FG Sachsen-Anhalt, 16.08.2004 - 1 K 336/02
Erlass zurückgeforderter Investitionszulage; Erlass der Investitionszulage 1991 …
Der Bundesfinanzhof hat jedoch in neuerer Rechtsprechung erwogen, wenn auch offen gelassen, ob dieser Grundsatz auch für ein von dem Steuerpflichtigen selbst bewohntes - angemessenes - Eigenheim gilt (Beschluss vom 19. Dezember 2003, VI B 95/00, NV 04, 466 unter Berufung auf das Urteil vom 23. März 1999, III R 467 98, BFH/NV 1999, 1465, 1466).Insbesondere enthält das Urteil keine Stellungnahme zu der in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 23. März 1999 ( III R 46/98, BFH/N V 1999, 1465) und vom 19. Dezember 2003 ( VI B 95/00, BFH/N V 2004, 466) ausdrücklich offen gelassenen Frage, inwieweit ein angemessenes Hausgrundstück im Rahmen von Erlassprüfungen berücksichtigt werden muss.
- FG Niedersachsen, 18.05.2007 - 7 S 39/06
D (A), Kindergeld, Duldung, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, …
Die Entscheidung dieser Rechtsauffassung betrifft rechtlich schwierige Fragen des Hauptsacheverfahrens, über die im Prozesskostenhilfeverfahren eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Dezember 2003 VI B 95/00, BFH/NV 2004, 466; Beschluss vom 13. September 2000 VI B 134/00, BStBl II 2001, 108;… Beschluss vom 24. Mai 2000 VI B 251/99, BFH/NV 2000, 1204;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 6. Auflage, § 142 Rz 40), zumal dem Senat die Einwände des Antragstellers - auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. März 2007 III R 93/03 - gleichwohl nicht von vornherein aussichtslos erscheinen.
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