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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,73
BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67 (https://dejure.org/1969,73)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1969 - VI C 103.67 (https://dejure.org/1969,73)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1969 - VI C 103.67 (https://dejure.org/1969,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des Unterhaltsbeitrages - Errechnung des Unterhaltsbeitrages aus Grundgehalt und Ortszuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 228
  • MDR 1969, 956
  • VersR 1970, 94
  • DÖV 1970, 206
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Zwar hatte der erkennende Senat schon in seinem Urteil BVerwGE 8, 261 (271) [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] ausgesprochen, daß die beamtenrechtliche Treuepflicht den Beamten und Versorgungsempfänger "unter Umständen" verpflichten "kann", die Höhe seiner Bezüge nachzuprüfen und auf Überzahlungen zu achten.
  • BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65

    Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Dieser war aber, wie im angefochtenen Urteil zutreffend entschieden, damit nicht etwa, im Rahmen des Versorgungsverhältnisses rechtsgeschäftlicher Vertreter der Klägerin geworden; daß das Berufungsgericht anderenfalls keine Bedenken gegen die entsprechende Anwendung der bürgerlichrechtlichen Repräsentationsverantwortlichkeit des § 166 BGB auch im Rahmen des hier vorliegenden öffentlich-rechtlichen Verhältnisses gehabt hätte, dürfte nicht zu beanstanden sein (vgl. auch BSG in NJW 1969, 206), doch bedarf es hierzu keiner abschließenden Stellungnahme.
  • BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Zwar heißt es in einem Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1966 (BVerwGE 24, 148 [151]) der Sache nach, daß ein Beamten möglicherweise auch dann seine Sorgfaltspflicht verletze, wenn er sich damit begnüge, daß ihm bei seiner Prüfung nicht eindeutig ein Fehler offenbar geworden sei; als Anknüpfungsvoraussetzung für eine weitergehende Verpflichtung wird der Fall angeführt, daß die von dem Beamten vorgenommene Prüfung in einer kritischen Frage "keine Gewißheit" gebracht habe.
  • BAG, 14.07.1965 - 1 AZR 343/64

    Kompetenzbereich - Schuldhafte Überschreitung - Direktionsrecht des Arbeitgebers …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Zu denken war an die Figur der " Gegenrüge ", die in derartigen Situationen dem Revisionsbeklagten die Möglichkeit geben soll, durch Verfahrensrügen eine Zurückverweisung an die Tatsacheninstanz zu erreichen (vgl. BAG 17, 236 = NJW 1965, 2268;… dagegen mit formalen Argumenten Rothe in Ehrengabe für Bruno Heusinger, 1968, S. 257 [264, 265]).
  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 41.61
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    So heißt es in einem Urteil des II. Senatsvom 29. April 1965 - BVerwG II C 41.61 - (ZBR 1966, 24) uneingeschränkt, daß den Beamten und auch den Versorgungsempfänger beim Empfang der Dienst- bzw. Versorgungsbezüge eine besondere Sorgfaltspflicht treffe, die ihn verpflichte, die Höhe seiner Bezüge zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten.
  • RG, 28.06.1904 - VII 56/04

    Feuerversicherung; Vertretung bei der Schadensliquidation

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Indessen habe das Reichsgericht (RGZ 58, 342; 101, 402; RG in JW 1938, 381) mit Zustimmung der herrschenden Lehre den § 166 Abs. 1 BGB auf den Wissensvertreter für analog anwendbar erklärt mit der Folge, daß das Kennen und Kennenmüssen des Wissensvertreters dem Vertretenen zuzurechnen seien.
  • RG, 08.03.1921 - VII 330/20

    Stellvertretung im Wissen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
    Indessen habe das Reichsgericht (RGZ 58, 342; 101, 402; RG in JW 1938, 381) mit Zustimmung der herrschenden Lehre den § 166 Abs. 1 BGB auf den Wissensvertreter für analog anwendbar erklärt mit der Folge, daß das Kennen und Kennenmüssen des Wissensvertreters dem Vertretenen zuzurechnen seien.
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung …

    Diese Angriffe sind als Gegenrüge anzusehen (vgl. hierzu GS OGB, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - BVerwGE 32, 228).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen …

    Soweit sich das Landgericht - ebenso wie vereinzelt die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Oktober 1982 - 1 Ss 553/82, JMBl NW 1983, 184) - zur Begründung einer Aufklärungspflicht auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückzahlung überzahlter Bezüge beruft (vgl. BVerwGE 32, 228, 231; BVerwG, NVwZ-RR 2012, 930, 931), überzeugt dies nicht.
  • BSG, 19.12.2024 - B 5 R 14/23 R

    Teilweise Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides über die …

    Rn. 21 bb) Die Grundsätze des § 166 BGB können in öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen herangezogen werden (…vgl bereits BSG Urteil vom 22.10.1968 - 9 RV 418/65 - BSGE 28, 258, 260 f = SozR Nr. 24 zu § 47 VerwVG, juris RdNr 15; vgl auch BVerwG Urteil vom 25.6.1969 - VI C 103.67 - BVerwGE 32, 228, juris RdNr 21; BFH Urteil vom 21.4.2010 - VI R 29/08 - BFHE 229, 224, BStBl II 2010, 833, juris RdNr 15).
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