Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1963 - I A 570/61
- BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Wenn man in dem Vorbringen, eine weitere Aufklärung hätte erfolgen können, überhaupt die Rüge eines Aufklärungsmangels sehen wollte, so wäre sie jedenfalls nicht in einer den strengen Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entsprechenden Weise erhoben (vgl. insoweitUrteil vom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 - mit zahlreichen Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).Der im Zusammenhang mit der vorstehend behandelten Rüge erhobene "Vorwurf mangelnder Aufklärung" entspricht schon wegen des Fehlens jeglicher Substantiierung nicht den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. insbesondereUrteile vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 -, vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 - undvom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 -).
- BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Auch der Gesichtspunkt einer Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz, weil dieses geeignet wäre, eine Wiederaufnahmeklage zu begründen, kommt hier nicht in Betracht; denn die Bekundungen Rechtsanwalt Karpensteins können allenfalls eine Zeugen- oder Sachverständigenaussage sein, die nachträgliche Auffindung dieser Beweismittel aber gehört nicht zu den Wiederaufnahmegründen(Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 -).Der im Zusammenhang mit der vorstehend behandelten Rüge erhobene "Vorwurf mangelnder Aufklärung" entspricht schon wegen des Fehlens jeglicher Substantiierung nicht den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. insbesondereUrteile vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 -, vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 - undvom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 -).
- BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62
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Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang weiter dargelegt, eine Vermutung für das Überwiegen politischer Motive bei einer Ernennung mit der Folge einer Umkehrung der (materiellen) Beweislast werde dadurch ausgelöst, daß der Ernannte zu dem Kreis der "alten Kämpfer" (Beitritt zur NSDAP vor dem 14. September 1930) gehört und unter Anwendung eines der sogenannten Förderungserlasse für "alte Kämpfer" die streitige Rechtsstellung erlangt habe (vgl.Urteile vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 12.58 -, vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 - und insbesonderevom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 - mit umfangreichen Nachweisen aus der bisherigen Rechtsprechung).Bei den Folgerungen, die das Berufungsgericht in dieser Weise aus den vorstehend erwähnten gewichtigen und aus einer Reihe weiterer Beweisanzeichen gezogen hat, handelt es sich um eine Beweiswürdigung, die das Revisionsgericht grundsätzlich nicht prüfen kann, jedenfalls nicht dahin, ob etwa eine andere Würdigung möglich gewesen wäre (vgl. auch insoweitUrteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 - undvom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -).
- BVerwG, 07.09.1956 - II C 296.54
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Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Zur Begründung führte er, unter Berufung unter anderem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 -, aus: Der dienstliche Werdegang des Klägers stelle einen für die politischen Verhältnisse während der nationalsozialistischen Herrschaft typischen Geschehensablauf dar.Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit einer Klarstellung des Unterschiedes zwischen Anscheins- (prima-facie-)Beweis und Wahrscheinlichkeitsbeweis gerade zu demUrteil vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 -, auf das sich dieser Bescheid beruft, ausgeführt, Geschehensabläufe, die der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 zugrunde liegen, könnten schon wegen der Beteiligung persönlicher Umstände (Eignung, Befähigung, fachliche Leistungen des Betroffenen und Erwägungen der an der Ernennung maßgeblichen Mitwirkenden) in der Regel als nicht so typisch bezeichnet werden, daß sich eine Würdigung und Abwägung der besonderen Umstände des Einzelfalles erübrigen würde.
- BVerwG, 11.12.1963 - VI C 77.61
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Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Ein solches Erfordernis kann auch nicht aus § 104 Abs. 1 VwGO hergeleitet werden (vgl.Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 -), und überdies wird der dort aufgestellten Pflicht gerade durch eine Erörterung in der mündlichen Verhandlung genügt, wie sie hier ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 27. August 1963 erfolgt ist. - BVerwG, 19.10.1965 - VI C 137.63
Recht verdrängter Beamter - Aberkennung einer Rechtsstellung aufgrund enger …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Besondere Umstände, die einen Vertrauensschutz des Klägers gegenüber der Maßnahme nach § 7 G 131 rechtfertigen könnten, insbesondere eine sogenannte Negativentscheidung zu § 7 G 131, sind weder geltend gemacht noch ersichtlich (vgl. insoweitUrteile vom 19. Oktober 1965 - BVerwG VI C 137.63 - undvom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 37.63 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.02.1961 - VI C 174.58
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Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Wie dieses bereits mehrfach entschieden hat, kommt schon der Tatsache, daß ein Beamter ein verdienter Nationalsozialist, ein "Altparteigenosse" war - ohne "alter Kämpfer" gewesen zu sein -, die Bedeutung eines gewichtigen Beweisanzeichens dafür zu, daß eine Ernennung in der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus überwiegend politischen Beweggründen vorgenommen worden ist(Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 218.58 -, vom 20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 - undvom 26. April 1961 - BVerwG VI C 165.59 -). - BVerwG, 25.05.1960 - VI C 218.58
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Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Wie dieses bereits mehrfach entschieden hat, kommt schon der Tatsache, daß ein Beamter ein verdienter Nationalsozialist, ein "Altparteigenosse" war - ohne "alter Kämpfer" gewesen zu sein -, die Bedeutung eines gewichtigen Beweisanzeichens dafür zu, daß eine Ernennung in der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus überwiegend politischen Beweggründen vorgenommen worden ist(Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 218.58 -, vom 20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 - undvom 26. April 1961 - BVerwG VI C 165.59 -). - BVerwG, 10.06.1965 - II C 141.62
Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Unter diesen Umständen hätte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers nicht das ihm Obliegende getan, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen, und könnte sich daher auch deshalb nicht auf eine Verletzung dieses Grundsatzes berufen, falls eine solche vorläge (vgl.Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG II C 141.62 -). - BVerwG, 26.04.1961 - VI C 165.59
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Auszug aus BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63
Wie dieses bereits mehrfach entschieden hat, kommt schon der Tatsache, daß ein Beamter ein verdienter Nationalsozialist, ein "Altparteigenosse" war - ohne "alter Kämpfer" gewesen zu sein -, die Bedeutung eines gewichtigen Beweisanzeichens dafür zu, daß eine Ernennung in der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus überwiegend politischen Beweggründen vorgenommen worden ist(Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 218.58 -, vom 20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 - undvom 26. April 1961 - BVerwG VI C 165.59 -). - BVerwG, 08.04.1960 - VI C 12.58
- BVerwG, 22.10.1968 - VI C 77.64
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Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, kommt überdies schon der Tatsache, daß ein Beamter ein verdienter Nationalsozialist, ein "Altparteigenosse" war - ohne "alter Kämpfer" gewesen zu sein -, die Bedeutung eines gewichtigen Beweisanzeichens dafür zu, daß eine Ernennung in der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus überwiegend politischen Beweggründen vorgenommen worden ist(Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 218.58 -, vom 20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 -, vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 165.59 - undvom 28. Juni 1966 - BVerwG VI C 122.63 -). - BVerwG, 20.10.1966 - VI C 28.64
Parteimitgliedschaft des Beamten in der Nationalsozialistischen Deutschen …
Ein bereits im Revisionsverfahren zu berücksichtigender Restitutionsfall liegt allerdings nicht vor, auch wenn man mit dem Kläger unterstellt, daß der Zeuge R. unwahre Aussagen gemacht hat; denn es fehlt jedenfalls an der Voraussetzung des § 581 ZPO (rechtskräftige Verurteilung oder Unterbleiben eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis); vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1966 - BVerwG VI C 122.63 -.
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