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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1401
BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73 (https://dejure.org/1974,1401)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1974 - VI C 142.73 (https://dejure.org/1974,1401)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1974 - VI C 142.73 (https://dejure.org/1974,1401)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewinnung eines Eindrucks über die subjektive Seite der Gewissensentscheidung - Feststellung einer Gewissensentscheidung - Erfordernis der Vernehmung bestimmter Bezugspersonen - Vorliegen eines Verstoßes gegen Denkgesetze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Die Revisionsrüge, bestimmte Bezugspersonen hätten vernommen werden müssen, genügt im übrigen nicht den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO, weil es an der Bezeichnung der in das Wissen der Zeugen gestellten Tatsachen fehlt (vgl. BVerwGE 31, 212 [217/218]; Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 -).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Das Gericht, das in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts von einem zutreffenden Begriff der Gewissensentscheidung und von im Grundsatz zutreffenden Beweisanforderungen ausgegangen ist, hat - ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats - entscheidendes Gewicht auf das Verhalten des Klägers sowie auf seine Bekundungen vor Gericht und im vorangegangenen Verwaltungsverfahren gelegt (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45] und Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]) und ein Bild von seiner Persönlichkeit gewonnen, das es zuließ, diese Bekundungen auch hinsichtlich der subjektiven Seite der Gewissensentscheidung als glaubwürdig anzusehen; nur so ist die Wortfolge "Er hat glaubhaft vorgetragen ..." zu verstehen.
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Die Revisionsrüge, bestimmte Bezugspersonen hätten vernommen werden müssen, genügt im übrigen nicht den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO, weil es an der Bezeichnung der in das Wissen der Zeugen gestellten Tatsachen fehlt (vgl. BVerwGE 31, 212 [217/218]; Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 -).
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.]; Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 -).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Grundsätzlich können jedoch mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze Verfahrensmängel nicht begründet werden (Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62] mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Das Gericht, das in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts von einem zutreffenden Begriff der Gewissensentscheidung und von im Grundsatz zutreffenden Beweisanforderungen ausgegangen ist, hat - ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats - entscheidendes Gewicht auf das Verhalten des Klägers sowie auf seine Bekundungen vor Gericht und im vorangegangenen Verwaltungsverfahren gelegt (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45] und Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]) und ein Bild von seiner Persönlichkeit gewonnen, das es zuließ, diese Bekundungen auch hinsichtlich der subjektiven Seite der Gewissensentscheidung als glaubwürdig anzusehen; nur so ist die Wortfolge "Er hat glaubhaft vorgetragen ..." zu verstehen.
  • BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.]; Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 -).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Sie scheitert ferner ebenso wie die Rüge, der Kläger hätte nicht nur formlos angehört, sondern förmlich als Partei vernommen werden müssen, daran, daß die Beklagte mit diesen Rügen in der Revisionsinstanz nicht mehr gehört werden könnte, weil sie die bezeichneten Mängel bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte rügen können (§ 173 VwGO, § 295 ZPO; vgl. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Verwaltungsrechtsstreit BVerwGE 8, 149; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][234 ff.]; Beschlüsse vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 -).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Sollte sich die Anhörung des Klägers durch das Verwaltungsgericht auf die in der Sitzungsniederschrift und im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebenen Äußerungen beschränkt haben, so wäre es Sache der in der mündlichen Verhandlung durch einen fachkundigen Beamten vertretenen Beklagten gewesen, falls sie der Auffassung war, die bisherigen Bekundungen des Klägers gäben nicht genügend für die Feststellung einer Gewissensentscheidung her, darauf hinzuwirken, daß der Kläger, wie es im Verwaltungsrechtsstreit über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Regel sein soll (vgl. u.a. Urteile vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646], vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 446.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -), über die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung förmlich als Partei vernommen würde und daß dabei geeignete Fragen gestellt und mit dem Kläger erörtert würden.
  • BVerwG, 22.05.1974 - VI CB 232.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73
    Eine weitere Beweiserhebung, die sich unter solchen Umständen der fachkundig vertretenen Wehrbehörde nicht aufdrängt, muß sich auch dem Gericht nicht aufdrängen (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1974 - BVerwG VI CB 232.73 - und die dort angeführten Entscheidungen).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.12.1972 - VI B 37.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb der …

  • BVerwG, 09.05.1962 - V C 99.61

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Ausschluss einer …

  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision - …

  • BVerwG, 03.12.1973 - VI B 62.73

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne …

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf …

  • BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 68.73

    Parteivernehmung als Beweismittel in Kriegsdienstverweigerungssachen - …

  • BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer …

    Mit der Verfahrensrevision kann sie dann nicht geltend gemacht werden (Beschlüsse vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI C 142.73 - und vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 -).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 6 C 23.79

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Der Kläger muß daher in der Revisionsinstanz den Verlust einer entsprechenden Aufklärungsrüge in Kauf nehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 1974 - BVerwG 6 C 134.73, BVerwG 6 C 142.73 und BVerwG 6 C 174.73 - mit Nachweisen; vgl. auch § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO).
  • BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des …

    Ob von diesem Grundsatz unter besonderen Umständen Ausnahmen möglich sind, bedarf hier keiner Entscheidung, denn die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts ist nicht denkgesetzwidrig (denkgesetzlich schlechthin unmöglich); sie widerspricht auch nicht allgemeinen, d.h. ausnahmslos geltenden Erfahrungssätzen (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI C 142.73 -).
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