Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.03.1956 - II C 301.54
Nichtberücksichtigung von Beförderungen als Grundrechtsverletzung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58
Die speziell zu der Anwendung des § 35 Abs. 3 G 131 ergangene, vom Berufungsgericht erwähnte Entscheidung BVerwGE 3, 226 betrifft zwar einen Fall des Beförderungsschnitts bei der Unterbringung (§ 19 G 131).Die Ausführungen aber, mit denen die Ablehnung der Anwendung des § 35 Abs. 3 G 131 in diesem Fall begründet ist (BVerwGE 3, 226 [231, 232]), treffen in gleicher weise auf den Fall des § 31 G 131 (F. 1951) bzw. § 110 BBG zu.
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58
Da entgegen der Ansicht des Klägers § 110 BBG hier nur in Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG anzuwenden ist, bestehen auch von der verfassungsrechtlichen Seite her keine Bedenken (vgl. Teil III des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von14. Juni 1960 - 2 BvL 7/60 -). - BVerwG, 15.01.1959 - II C 174.57
Auszug aus BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58
In dem Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwGE 8, 105 (106) [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57] - ist bereits ausgeführt, daß jedenfalls längstens die Zeit bis zum 8. Mai 1945 berücksichtigt werden könnte (ebensoUrteile vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - undvom 22. Juni 1960 - BVerwG VI C 323.57 -).
- BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57
Beförderungsschnitt bei der Unfallversorgung eines ehemaligen Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58
Inzwischen hat auch das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - für den Fall der Anwendung des Beförderungsschnitts bei der Berechnung von Unfallruhegehalt (§ 34 G 131) ausgesprochen, keinesfalls könne der Grundgedanke dieser Vorschrift dazu führen, daß die Dienstzeit, die dem Beförderungsschnitt zugrunde gelegt werde, sich auf einen Zeitraum erstrecke, in dem der Betroffene auch ohne Unfall oder Verwundung nicht mehr im Dienst gewesen wäre, was dort bei dem Kläger als Berufssoldaten seit der Kapitulation der Fall gewesen wäre. - BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57
Anwendung des Beförderungszuschnitts - Besserstellung der Empfänger von …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58
In dem Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwGE 8, 105 (106) [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57] - ist bereits ausgeführt, daß jedenfalls längstens die Zeit bis zum 8. Mai 1945 berücksichtigt werden könnte (ebensoUrteile vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - undvom 22. Juni 1960 - BVerwG VI C 323.57 -). - BVerwG, 22.06.1960 - VI C 323.57
Auszug aus BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58
In dem Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwGE 8, 105 (106) [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57] - ist bereits ausgeführt, daß jedenfalls längstens die Zeit bis zum 8. Mai 1945 berücksichtigt werden könnte (ebensoUrteile vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - undvom 22. Juni 1960 - BVerwG VI C 323.57 -).
- BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG) sind besondere Fachkenntnisse nur, wenn dem Beamten ohne sie ein Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung auf Grund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, oder nach der Verwaltungsübung nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (Fortentwicklung von BVerwG II C 29.60 und BVerwG VI C 162.58).In den Urteilen vom 21. Juni 1961 - BVerwG VI C 162.58 - und vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 - hat der erkennende Senat allerdings auch zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG ausgeführt, daß die Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Berufung in das Beamten- (Offizier-)verhältnis gewesen sein müssen.
- BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines …
Schließlich hat er nicht verkannt, daß es für die Anwendung der genannten Vorschrift nicht genügt, wenn die besonderen Fachkenntnisse für die Wahrnehmung des Amtes lediglich förderlich waren und der Beamte (Berufssoldat, RAD-...) deshalb vielleicht anderen Bewerbern, die eine solche Tätigkeit nicht aufzuweisen hatten, vorgezogen worden ist (vgl. hierzu die Urteile vom 21. Juni 1961 - BVerwG VI C 162.58 -, vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 - und vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 = RiA 1963 S. 205]).
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