Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1961 - VI C 189.58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung
Auszug aus BVerwG, 07.07.1961 - VI C 189.58
Das hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 351.57 - (JR 1961 S. 194 = ZBR 1961 S. 20) zu der dem § 43 Abs. 1 Nr. 2 LBG entsprechenden Vorschrift des § 70 Abs. 1 Nr. 2 des Berliner Landesbeamtengesetzes dargelegt (ebenso BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141 oben] zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG).Allerdings ist die Eignung ein unbestimmter Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung der Behörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [140] sowie das angeführte Urteil des Senats vom 7. September 1960).
- BVerwG, 07.09.1960 - VI C 351.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.07.1961 - VI C 189.58
Das hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 351.57 - (JR 1961 S. 194 = ZBR 1961 S. 20) zu der dem § 43 Abs. 1 Nr. 2 LBG entsprechenden Vorschrift des § 70 Abs. 1 Nr. 2 des Berliner Landesbeamtengesetzes dargelegt (ebenso BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141 oben] zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG). - BVerwG, 26.10.1960 - VI C 335.57
Auszug aus BVerwG, 07.07.1961 - VI C 189.58
Dienststrafverfahren die Entlassung rechtfertigender Grund vorläge - eine Auffassung, gegen die sich die Revision mit der gewichtigen Begründung wendet, daß § 12 Abs. 1 Satz 1 LBG in der hier anzuwendenden Fassung eine Soll-Vorschrift ist, und eine solche nach der üblichen Begriffsbestimmung Ausnahmen aus bestimmten wichtigen Gründen zuläßt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VI C 335.57 - [DVBl. 1961 S. 166]).
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62
Beamtenrechtliche Beurteilung
Für solche Werturteile hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine der gesetzlichen Regelung immanente (BVerwGE 15, 39 [40]) Beurteilungsermächtigung der wertenden Behörde mit der Folge angenommen, daß die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit sich darauf zu beschränken hat, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 5, 153 [162]; 8, 192 [195]; 8, 272 [273]; 11, 139 [140]; 11, 165 [167]; 12, 359 [363]; 15, 39 [40]; ferner BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - [Buchholz BVerwG 237.90, § 43 LBG/SH Nr. 1], vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 63 BayBG 1946 Nr. 1], vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6] undvom 22. April 1963 - BVerwG VI C 55.61 - [Buchholz BVerwG 421.0, Prüfungswesen Nr. 18]). - BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Dieser Meinung hat sich der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - angeschlossen. - BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe …
Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung zugrunde gelegt, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die richterliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen und pädagogischen Wertungen (BVerwGE 5, 153, 8 [BVerwG 29.06.1957 - II C 105/56], 192) entwickelt worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] sowie Urteile des VI. Senats vom 7. September 1960 - Buchholz BVerwG 237.2, § 70 LBG Berlin Nr. 2 -, von 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - und vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 -).
- BVerwG, 14.05.1970 - VI C 112.65
Feststellung einer polizeidienstlichen Untauglichkeit
Ein Mangel an Bewährung (Eignung) kann zwar auch in einem Gesundheitsschaden bestehen, ohne daß dieser zur Dienstunfähigkeit zu führen braucht (Urteile vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - [Buchholz BVerwG 237.90, § 43 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1], vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 87.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 31 BBG Nr. 6 = ZBR 1963, 215] und vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 219.62 - [BVerwGE 19, 344]). - BVerwG, 28.03.1963 - II C 167.61
Entlassung eines Beamten auf Probe ohne Durchführung eines …
Die Ausführungen des Berufungsgerichts zum "Beurteilungsspielraum" des Dienstherrn bei der Entscheidung darüber, ob der Tatbestand der "mangelnden Bewährung" vorliegt, entsprechen ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1962 - BVerwG II C 164.61 - [DVBl. 1963 S. 179]; Urteile des VI. Senats vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - [Buchholz BVerwG 237.90, § 43 LBG Schleswig-Holst. - BVerwG, 12.06.1964 - VI C 167.61 Unter diesen Umständen kann unentschieden bleiben, ob in einem Fall, in dem sich (anders als in den vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteile vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - und 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 - entschiedenen Fällen) die Zäsur des 8. Mai 1945 (§ 6 Abs. 1 G 131) zwischen die beiden Widerrufsbeamtenverhältnisse schiebt, überhaupt eine Anrechnung der vor dem 8. Mai 1945 liegenden Zeit in Betracht kommt und falls ja, unter welchen Umständen und in welchem Umfang.
- BVerwG, 22.03.1962 - II C 10.60
Antrag auf Aufhebung einer Entlassungsverfügung der Oberfinanzdirektion - Art und …
Der Senat neigt zu der Ansicht, daß die nach bisherigem Recht im Beamtenverhältnis auf Widerruf verbrachte Dienstzeit auf die Probezeit im Sinne der §§ 9 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 1 BBG anzurechnen ist (vgl. auch § 22 Abs. 3 Halbs. 2 BBG und das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 -). - BVerwG, 25.06.1980 - 2 B 32.79
Beurteilung eines Beamten auf Probe - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf …
Unter Eignung in Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 2 LBG ist nicht nur die fachliche, sondern auch die persönliche - insbesondere auch charakterliche - Eignung für die gewählte Laufbahn (vgl. § 7 Abs. 2 LBG) zu verstehen; auch unverschuldete charakterliche Mängel, die erst nach der Einstellung auftreten und die fachliche Eignung nicht berühren, können die Entlassung rechtfertigen (vgl. Urteil von 7. Juli 1961 - BVerwG 6 C 189.58 - [Buchholz 237.90 § 43] LBG Schleswig-Holstein Nr. 1). - BVerwG, 09.03.1962 - VI C 14.61
Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder …
Es ist auch geklärt, daß der Dienstherr bei der Wertung der Bewährung einen Beurteilungsspielraum hat, der von den Verwaltungsgerichten nur darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den Begriff der Bewährung verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (…BVerwGE a.a.O. S, 140; Urteile vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 351.57 - [JR 1961 S. 194 = ZBR 1961 S. 20], vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - und vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.10.1959 - VI C 189.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auflösung eines Beamtenverhältnisses auf Probe - Gewährung von Dienstbezügen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.12.1953 - II B 18.53
Zuständigkeit für Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren und im …
Auszug aus BVerwG, 22.10.1959 - VI C 189.58
Die Aussetzung der Vollziehung würde allerdings nicht im öffentlichen Interesse liegen, wenn die Revision offensichtlich Erfolg haben müßte (BVerwGE 1, 45 [47]). - BVerwG, 08.09.1953 - I A 18.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.10.1959 - VI C 189.58
Ein Gebot des öffentlichen Interesses wäre es, eine gesetzwidrig angeordnete Vollziehung aufzuheben und die vom Gesetz als Regel angeordnete aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen (BVerwGE 1, 11).
- BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
Rechtsmittel
Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung des für die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung sprechenden öffentlichen Interesses gegen das sönliche Interesse der Klägerin an der Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die daraus folgende Verpflichtung zur alsbaldigen, jedenfalls vorläufigen, Fortzahlung der Dienstbezüge ist zu berücksichtigen, daß die Nichtzahlung von Bezügen - deren Rückzahlung im Falle rechtskräftiger Abweisung der Klage zwar geboten, aber möglicherweise nicht oder nur mit Schwierigkeiten durchzusetzen sein wird - im öffentlichen Interesse liegt, daß es jedoch andererseits auch dem öffentlichen Interesse widerspricht, wenn die wirtschaftliche Lage des betroffenen Staatsbürgers vor rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gegen ihn als Beamten getroffenen Entlassungsmaßnahme in unvertretbarem Maße, unter Umständen sogar bis zur Notlage absinkt (ebenso z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI C 379.57 -, vom 26. August 1958 - BVerwG II C 236.57 - undvom 22. Oktober 1959 - BVerwG VI C 189.58 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.1958 - VI C 189.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
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