Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.07.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1962 - VI C 210.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5267
BVerwG, 21.12.1962 - VI C 210.61 (https://dejure.org/1962,5267)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1962 - VI C 210.61 (https://dejure.org/1962,5267)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1962 - VI C 210.61 (https://dejure.org/1962,5267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,5267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1580
BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61 (https://dejure.org/1963,1580)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1963 - VI C 210.61 (https://dejure.org/1963,1580)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1963 - VI C 210.61 (https://dejure.org/1963,1580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermessenserwägungen bei der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages - Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Anspruch auf Witwengeld - Ausreichende Versorgung für den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61

    Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61
    Abgesehen davon hat sich die Beklagte in diesem Verfahren - anders als in dem gleichfalls beim erkennenden Senat anhängigen Verfahren BVerwG VI C 209.61 - auf solche generellen Richtlinien nicht berufen.
  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61
    Nach allgemeinen Grundsätzen der Rechtsanwendung ist der Sinn einer behördlichen Verfügung aber aus ihrem gesamten Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerwGE 5, 275).
  • BVerwG, 08.06.1960 - VI C 178.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61
    Im Regelfall darf davon ausgegangen werden, daß diese Versorgung für den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen ausreichend ist; jedenfalls kann eine Verpflichtung zur Alimentation - etwa im Sinne der Sicherstellung eines standesgemäßen Lebensunterhalts - aus der lediglich die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages vorsehenden Regelung der §§ 36 und 39 G 131 nicht hergeleitet werden (vgl. auch Plog-Wiedow, RdNr. 12 und 14 zu § 120 BBG und BVerwGE 10, 352 [354] in bezug auf die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 i.V. mit § 125 Abs. 1 BBG).
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 275.57
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61
    Diese die zuständige Behörde bindende und daher verwaltungsgerichtlich beachtliche Ermessensrichtlinie entspricht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Ermächtigung, durch Gewährung eines Unterhaltsbeitrages Härten auszugleichen i sie stellt daher keine unzulässige Überschreitung der gesetzlichen Ermächtigung dar (vgl. hierzu allgemein auch BVerwGE 11, 56 [59] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61

    Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen …

    Da § 130 BBG - ebenso wie § 120 BBG und ähnliche beamtenrechtliche Unterhaltsbeitragsregelungen (vgl. z.B. § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 BBG, §§ 36, 39, 56 und 68 G 131) - nur dem Ausgleich von Härten und nicht etwa der Sicherstellung des standesgemäßen Lebensunterhalts dient, entspricht es dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Ermächtigung, einen Unterhaltsbeitrag nur zu bewilligen, soweit die Bewilligung nach der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers geboten ist, und seine Höhe innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze nach der Bedürftigkeit des Antragstellers zu bemessen (vgl. auch RL Nr. 1 zu § 120 und RL Nr. 2 Abs. 1 zu § 130 BBG; Plog-Wiedow, BBG, § 120 RdNr. 12 und § 130 RdNr. 11; vgl. ferner auch Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61 -, Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 1).

    Es bestehen auch keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, den Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß der RL Nr. 4 Abs. 1 zu § 120 in Verbindung mit der RL Nr. 3 zu § 130 BBG bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers und bei der Bemessung der Höhe des Unterhaltsbeitrages zu berücksichtigen, er schließt aber die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages nicht ohne weiteres aus (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61; Plog-Wiedow, BBG, § 130 RdNr. 11).

    Es kann zwar durchaus im Rahmen sachgerechter Ermessenserwägungen liegen, die wirtschaftliche Lage einer vergleichbaren Beamtenwitwe mit Anspruch auf Witwengeld, aber ohne Renteneinkommen, als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Bedürftigkeit bei einer Entscheidung nach § 130 BBG heranzuziehen; denn regelmäßig darf davon ausgegangen werden, daß diese Versorgung für den Lebensunterhalt der Witwe ausreichend ist (vgl. hierzu das bereits angeführte Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61 -).

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65

    Rechtsmittel

    Abgesehen davon ist auch dem staatlichen Dienstrecht die weitgehende Berücksichtigung der Bedürftigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Bewilligung von Versorgungsbezügen nicht fremd, insbesondere im Rahmen von Vorschriften im wesentlichen fürsorglichen und härteausgleichenden Charakters (vgl. §§ 120, 125 Abs. 1, 130 BBG; §§ 36, 39, 68 G 131 und dazu Urteile vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 1] , vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 2 = JR 1965, 192] , vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 100.63 - und vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 88.64 - zur Anrechnung privater Einkünfte auf Versorgungsbezüge vgl. auch § 37 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 G 131 [u.F.], § 37 Abs. 3 Satz 3 G 131 [F. 1953], § 37 Abs. 2 Satz 3 G 131 [F. 1957], § 35 Abs. 4 G 131 [F. 1961]).
  • BVerwG, 21.10.1965 - VI C 100.63

    Gewährung von Witwengeld in Höhe der Hälfte der gesetzlichen …

    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, daß bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrages auch die Angestelltenrente der Klägerin habe berücksichtigt werden dürfen, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Anrechnung sonstigen Einkommens auf Unterhaltsbeiträge der vorliegenden Art (vgl. hierzu die Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 1], vom 26. September 1963 - BVerwG II C 34.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 48], vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 144.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 14] und vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 2 = JR 1965 S. 192]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht