Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wechsel der Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde nach § 60 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) - Bedeutung der Bewährung im Amt für die Widerlegung einer nach der Lebenserfahrung für eine überwiegend politisch motivierte Ernennung oder Beförderung sprechenden tatsächlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.04.1956 - V A 163/54
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1956 - V A 163/54
- BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56
Papierfundstellen
- DVBl 1960, 487
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56
Ein so schwerwiegender Verfahrensmangel sei nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 27, 163 ff. von Amts wegen zu beachten.Von dieser Auffassung geht entgegen dem Vorbringen der Revision auch die von ihr angeführte, in BGHZ 27, 163 ff. veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus.
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schmälern oder beseitigen Entnazifizierungsentscheidungen wegen der Verschiedenheit der rechtspolitischen Zielsetzung des Entnazifizierungsverfahrens einerseits und des Verfahrens nach § 7 G 131 andererseits nicht die Befugnisse der obersten Dienstbehörde, eine Entscheidung nach dieser Vorschrift zu treffen; BVerwGE 2, 10 [BVerwG 03.12.1954 - BVerwG II C 114.53] [16].Zwar ist nach der Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts bei der Anwendung der zweiten Alternative des § 7 G 131 die Möglichkeit nicht außer acht zu lassen, daß der zunächst aus überwiegend politischen Gründen in eine Stellung Gelangte sich für das streitige Amt, in das er dann ernannt oder befördert worden ist, als befähigt erwiesen und bewährt hat und daß im Hinblick hierauf bei der Entscheidung über die streitige Ernennung oder Beförderung die sachlichen Motive beherrschenden oder mindestens gleichwertigen Rang im Verhältnis zu den politischen Motiven gewonnen haben; BVerwGE 2, 10 [BVerwG 03.12.1954 - BVerwG II C 114.53] [19, 20].
- BVerwG, 15.12.1959 - VI C 93.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann nur die oberste Dienstbehörde selbst sich in bezug auf eine Entscheidung nach § J G 131 binden (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1956 - BVerwG II C 115.54 -, vom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 132.57 - [Buchholz BVerwG, 234 § 7 G 131 Nr. 39] und vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -).
- BVerwG, 17.10.1956 - II C 115.54
Überprüfung der ohne Ernennung vorgenommenen Umwandlung eines …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann nur die oberste Dienstbehörde selbst sich in bezug auf eine Entscheidung nach § J G 131 binden (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1956 - BVerwG II C 115.54 -, vom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 132.57 - [Buchholz BVerwG, 234 § 7 G 131 Nr. 39] und vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -). - BVerwG, 23.10.1958 - II C 132.57
Rüge der unzureichenden Sachaufklärung - Widerruf eines begünstigenden …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann nur die oberste Dienstbehörde selbst sich in bezug auf eine Entscheidung nach § J G 131 binden (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1956 - BVerwG II C 115.54 -, vom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 132.57 - [Buchholz BVerwG, 234 § 7 G 131 Nr. 39] und vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -). - BVerwG, 09.10.1959 - VI C 225.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56
Dementsprechend kommt es auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidend darauf an, ob die oberste Dienstbehörde gegenüber dem Betroffenen die Anwendbarkeit des § 7 G 131 auf die fragliche Rechtsstellung verneint hat (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1959 - BVerwG VI C 225.57 -).
- BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Vermutung für das Fortwirken überwiegend politischer Motive bei nachfolgenden …
Die Revision könnte hiernach nur dann Erfolg haben, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine hinreichend sichere Feststellung vorlägen, daß für die Beförderungen des Klägers zum Hauptmann und zum Major der Schutzpolizei nicht nur seine engen Beziehungen zum Nationalsozialismus, sondern auch sachgerechte Beweggründe von mindestens gleichem Gewicht wirksam waren (vgl. Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 8.58 -, vom 27. Januar 1960 - BVerwG VI C 20.58 -, vom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 - und vom 21. Juni 1960 - BVerwG VI C 85.59 -). - BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60
Rechtsmittel
Es kann dahinstehen, ob die Rüge ordnungsgemäß, insbesondere den formellen Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entsprechend erhoben ist, Anforderungen, die auch dann zu beachten sind, wenn die nicht von Amts wegen zu beachtende Vorenthaltung des rechtlichen Gehörs (vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 -) bemängelt wird; vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1956 - BVerwG III C 9.55 - und Urteil vom 25. April 1961 - BVerwG VIII C 272.59 -. - BVerwG, 19.08.1964 - VI B 7.63
Bindungswirkung der Zulassung einer Revision im Urteil - Gewährung einer …
Auch diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu vergleichbaren Sachverhalten (vgl. BVerwGE 5, 275 [279]; Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 8.58 -, vom 27. Januar 1960 - BVerwG VI C 20.58 - [RiA 1960 S. 286 = NDBZ 1960 S. 200] und vom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 - [JR 1960 S. 429]; Beschluß vom 29. Juni 1962 - BVerwG II B 2.62 -).
- BVerwG, 21.06.1960 - VI C 85.59
Rechtsmittel
Die vom Berufungsgericht unterstellte Möglichkeit eines Motivwandels der Ernennungsbehörde, der allein mit dem Hinweis auf die generelle Änderung der Einstellungsbedingungen für die Polizeibeamtenlaufbahn und auf die gute fachliche Qualifikation des Klägers begründet wird, reicht zur Widerlegung der Vermutung des Fortwirkens der für die Laufbahnzulassung maßgebenden politischen Beweggründe nicht aus (vgl. hierzu dieUrteile des erkennenden Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 8.58 -;vom 27. Januar 1960 - BVerwG VI C 20.53 - undvom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 -). - BVerwG, 30.03.1966 - VI C 61.64 Die von der Revision angeführten Darlegungen im Urteil des Senatsvom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 - (DVBl. 1960 S. 487 = JR 1960 S. 429) beziehen sich auf den anders gelagerten Fall, daß der zunächst aus überwiegend parteipolitischen Gründen im Sinne der zweiten Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 in eine Amtsstellung Gekommene sich schon vor seiner Ernennung (Beförderung) in der Wahrnehmung des Amtes bewährt hat.
- BVerwG, 07.12.1960 - VI C 41.58
G 131
Es handelt sich auch nicht um einen von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel, denn er gehört, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 - ausgeführt hat, unbeschadet des Verfassungsranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Art. 103 GG - und der Qualifizierung der Verletzung des rechtlichen Gehörs als eines absoluten Revisionsgrundes in § 54 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG (vgl. auch § 138 Nr. 3 VwGO) weder zu den unverzichtbaren Verfahrensmängeln noch betrifft er die formelle Grundlage des Verfahrens vor dem Revisionsgericht. - BVerwG, 07.09.1960 - VI C 84.59
Rechtsmittel
Nur wenn die spätere Ernennung und Beförderung in mindestens gleichem Maße auf die Bewährung des Beamten in dem fehlerhaft erlangten Amt zurückzuführen ist, kann der Motivwandel der Behörde als erwiesen angesehen werden; die Möglichkeit eines Motivwandels - und mehr kann aus der generellen Erleichterung der Einstellungsbedingungen für die Polizeibeamtenlaufbahn denkgesetzlich nicht geschlossen werden - genügt dagegen zur Widerlegung der Vermutung nicht (vgl. dazu auch Urteil des Senatsvom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 8.58 -;Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG VI C 20.58 -;Urteil vom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 -).
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