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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,25
BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60 (https://dejure.org/1962,25)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1962 - VI C 39.60 (https://dejure.org/1962,25)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1962 - VI C 39.60 (https://dejure.org/1962,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 135 ; G 131 §§ 34, 35; GG Art. 33 Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 181
  • MDR 1962, 764
  • DVBl 1962, 717
  • DÖV 1962, 794
  • JR 1963, 151
 
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Wird zitiert von ... (145)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    Der Senat habe aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen können, daß der Dienstunfall des Klägers eine besondere Beziehung zu den von ihm behaupteten Beschwerden gehabt und deshalb zu deren Auftreten wesentlich mitgewirkt habe (vgl. BVerwGE 7, 48).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 48 [49, 50]; 10, 258 [260]; Urteil vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 -) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Dienstunfall eine "wesentlich mitwirkende" Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen sein müßte.

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß das Gesetz auf Grund der besonderen Ermächtigung in Art. 131 GG die Rechtsverhältnisse der Personen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst gestanden hatten und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet waren, zwar vielfach in Anknüpfung, aber ohne Bindung an die ihnen am 8. Mai 1945 zustehenden Rechte neu geregelt hat und regeln konnte (vgl. u.a. BVerwGE 5, 86 [88]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]).

    Die Regelung des § 35 Abs. 3 ist abschließend und einer ausdehnenden Auslegung nicht fähig (vgl. BVerwGE 5, 86 [90]; Beschlüsse vom 3. Mai 1958 - BVerwG VI CB 273.57 - und vom 26. März 1959 - BVerwG II CB 194.58 -).

  • BVerwG, 09.10.1961 - VI C 13.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 48 [49, 50]; 10, 258 [260]; Urteil vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 -) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Dienstunfall eine "wesentlich mitwirkende" Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen sein müßte.

    Der erkennende Senat hat die Bedenken gegen die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Württ.-Badischen Verwaltungsgerichtshofs bereits früher als gewichtig bezeichnet (BVerwGE 11, 229 [231] und Urteil vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 -), ohne daß er dort schon abschließend Stellung zu nehmen brauchte.

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    Damit befindet sich das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 3, 58 [138]).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    Der Senat hält eine Überbürdung der Beweislast für diesen Ursachenzusammenhang auf den Dienstherrn aus folgenden Erwägungen nicht für möglich: Wer die Beweislast trägt, kann sich im Verwaltungsrechtsstreit ebenso wie im Zivilprozeß (…vgl. Rosenberg, Die Beweislast, 4. Aufl. 1956 S. 12, 24) und im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BSGE 6, 70; 7, 249[254]; 14, 86 [94]) nur aus dem anzuwendenden Rechtssatz ergeben derart, daß die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft; so bürdet z.B. § 135 Abs. 3 BBG dem Dienstherrn die Beweislast dafür auf, daß ein der Ansteckung an bestimmten übertragbaren Krankheiten besonders ausgesetzter Beamter sich nicht im Dienst angesteckt hat.
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58

    Fleckfieberinfektion als Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    Der erkennende Senat hat die Bedenken gegen die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Württ.-Badischen Verwaltungsgerichtshofs bereits früher als gewichtig bezeichnet (BVerwGE 11, 229 [231] und Urteil vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 -), ohne daß er dort schon abschließend Stellung zu nehmen brauchte.
  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    Der Anscheinsbeweis kehrt aber die - im Verwaltungsrechtsstreit allein in Betracht kommende materielle oder objektive - Beweislast nicht um, sondern erbringt vollen Beweis (BGHZ 2, 1 [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50] [5]; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1958 - BVerwG II CB 18.58 - und vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 -).
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    Der Senat hält eine Überbürdung der Beweislast für diesen Ursachenzusammenhang auf den Dienstherrn aus folgenden Erwägungen nicht für möglich: Wer die Beweislast trägt, kann sich im Verwaltungsrechtsstreit ebenso wie im Zivilprozeß (…vgl. Rosenberg, Die Beweislast, 4. Aufl. 1956 S. 12, 24) und im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BSGE 6, 70; 7, 249[254]; 14, 86 [94]) nur aus dem anzuwendenden Rechtssatz ergeben derart, daß die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft; so bürdet z.B. § 135 Abs. 3 BBG dem Dienstherrn die Beweislast dafür auf, daß ein der Ansteckung an bestimmten übertragbaren Krankheiten besonders ausgesetzter Beamter sich nicht im Dienst angesteckt hat.
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    Der Anscheinsbeweis, der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung im bürgerlichen Schadensersatzrecht entwickelt worden ist, bedeutet, daß auf erste Sicht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem bestimmten Ereignis und einem Schaden besteht, wie es bei typischen, in ähnlicher Weise immer wieder vorkommenden Geschehensabläufen nach allgemeiner Erfahrung des täglichen Lebens der Fall ist; sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Nachweises (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] [318/19]).
  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 48 [49, 50]; 10, 258 [260]; Urteil vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 -) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Dienstunfall eine "wesentlich mitwirkende" Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen sein müßte.
  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58

    Rechtsmittel

  • BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …

  • BVerwG, 28.11.1958 - VI C 154.56
  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 270.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 304.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.08.1960 - II C 62.57

    Anerkennung einer im Wehrdienst erlittenen Verwundung als Dienstunfall - …

  • BVerwG, 26.11.1958 - II CB 18.58

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 350.57

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1959 - 2 C 31/58
  • RG, 07.02.1936 - III 127/35

    1. Wann wird eine Dienstunfallfolge, die einen Ruhegehaltsanspruch begründet, für …

  • BVerwG, 26.03.1959 - II CB 194.58
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1960 - VI A 1212/58
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1957 - VI A 187/53
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende …

    Derjenige, der aus einer Norm eine ihm günstige Rechtsfolge ableitet, trägt die materielle Beweislast, wenn das Gericht in Erfüllung seiner Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen zu seiner vollen Überzeugungsgewissheit ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") weder feststellen noch ausschließen kann - "non liquet" - und wenn sich aus der materiellen Anspruchsnorm nichts Abweichendes ergibt (Urteile vom 23. Mai 1962 - BVerwG 6 C 39.60 - BVerwGE 14, 181 = Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 5 S. 19 f., vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3 S. 3 und vom 28. Januar 1993 - BVerwG 2 C 22.90 - Schütz, BeamtR ES/C II 3.1 Nr. 49).

    Rn. 15 Der Gesetzgeber hat mit § 31 Abs. 3 Satz 1 letzter Satzteil ("es sei denn, …") eine Regelung der Beweislast für eine von drei Tatbestandsvoraussetzungen geschaffen und damit zum Ausdruck gebracht, im Übrigen solle es bei der materiellen Beweislast des Beamten für die anspruchsbegründenden Tatsachen bleiben (ebenso zur Vorgängervorschrift des § 135 Abs. 3 BBG Urteil vom 23. Mai 1962 a.a.O. S. 187 bzw. S. 20).

  • VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17

    Zur Rechtswidrigkeit von anlasslosen polizeilichen Identitätsfeststellungen an …

    Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gilt eine materielle Beweislast des Inhalts, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen ableitet, zu seinen Lasten geht (st. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 23.5.1962, VI C 39.60, BVerwGE 14, 181, 186 f.).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Maßgebend ist der Ursachenbegriff im Sinne des Dienstunfallrechts (vgl. BVerwGE 14, 181 [184] zu § 106 Abs. 1 Nr. 2 BBG a.F.; offengelassen in BVerwGE 16, 206 [209] zu § 53 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative G 131 [F. 1957]; Urteil vom 7. September 1960 - BVerwG 6 C 350.57 - zu § 6 Abs. 2 1. Alternative G 131 unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 26. April 1955 - 2 C 31.51 - [RiA 1955, 222];… vgl. auch Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl, a.a.O., Art. 54 Erl.

    Nach der Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts gelten im Dienstunfallrecht grundsätzlich die allgemeinen Beweisgrundsätze (BVerwGE 11, 229 [231]; 14, 181; Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG 6 C 157.60 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 12]; vom 21. November 1963 - BVerwG 2 C 93.60 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 16]; vom 28. August 1964 - BVerwG 6 C 178.62 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 21] und vom 11. Februar 1965 - BVerwG 2 C 11.62 - [ZBR 1965, 244]).

    Sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Beweises (BVerwGE 14, 181 [184];… Fürst, GKÖD I, K § 135 Rz. 52, 53;… GKÖD I, O § 31 Rz. 71; zum Anscheinsbeweis vgl. auch Urteile vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 75.63 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Anhang Nr. 36] und vom 7. Dezember 1967 - BVerwG 2 C 127.64 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Anhang Nr. 37]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in der in BVerwGE 14, 181 (186) abgedruckten Entscheidung die früher vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vertretene Auffassung abgelehnt, daß "etwaige Zweifel am Ursachenzusammenhang zwischen dienstlichem Ereignis und Körperschaden ... nach Sinn und Zweck der Dienstunfallfürsorge dann zu Lasten des Dienstherrn" gingen, "wenn sie nach dem gegenwärtigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht ausgeräumt werden könnten, der Beamte auch weder Schuld hieran habe noch seine Mitwirkung an der Aufklärung verweigere, und wenn eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Ursachenzusammenhangs bestehe".

    Offengeblieben ist lediglich, ob darüber hinaus aus dem Gedanken der Fürsorgepflicht § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) - BVersG - auf das Dienstunfallrecht entsprechend anwendbar ist (BVerwGE 14, 181 [187] sowie Urteile vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 101.64 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - insoweit in Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 35 nicht abgedruckt).

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