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| BVerwG, 13.06.1962 - VI C 4.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1959 - I A 280/57
- BVerwG, 13.06.1962 - VI C 4.60
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.06.1959 - VIII C 64.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1962 - VI C 4.60
Denn als Bundesrecht im Sinne der genannten Vorschriften ist früheres Reichsrecht jedenfalls nicht angewendet, soweit es Tatbestände geregelt hat, die bei der Überleitung von früheren Recht in Bundesrecht nach Art. 124, 125 GG bereits abgeschlossen waren (vgl.Urteil vom 18. Juni 1959 - BVerwG VIII C 64.59 - [DVBl. 1959 S. 703]).
- BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74
Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und …
Seine Anwendung und Auslegung durch die Vorinstanz betrifft deswegen nicht revisibles Bundes-, sondern irrevisibles Reichsrecht (…vgl. Urteile vom 18. Juni 1959 - BVerwG VIII C 64.59 - Buchholz 233 § 1 BWGöD Nr. 7, S. 27 und vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 4.60 -). - BVerwG, 15.12.1971 - VI C 56.68
Bemühungen um Wiedereinstellung in den Polizeidienst - Unterbrechung der Karriere …
Das Bundesverwaltungsgericht ist bisher - allerdings ohne nähere Begründung - von der Rechtsgültigkeit des § 159 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG ausgegangen (vgl. Urteil vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 4.60 -). - BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
Rechtsmittel
Jedenfalls ist es im Rahmen der Ermessenserwägungen dieser Vorschrift ein sachgerechter Gesichtspunkt, die Befreiung deshalb zu versagen, weil der Betroffene in seinem Aufenthaltsland bereits eine ausreichende, wenn auch niedrigere Versorgung erhält (vgl. hierzu auch das Urteil vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 4.60 - zu einer ähnlichen Interessenlage im Rahmen der Kann-Vorschrift des § 159 Abs. 1 Satz 3 BBG in Verbindung mit § 29 G 131).
- BVerwG, 26.01.1966 - VI C 10.63
Rechtsmittel
Jedenfalls ist es im Rahmen der Ermessenserwägungen dieser Vorschrift ein sachgerechter Gesichtspunkt, die Befreiung deshalb zu versagen, weil der Betroffene in seinem Aufenthaltsland bereits eine ausreichende, wenn auch niedrigere Versorgung erhält (vgl. hierzu auch dasUrteil vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 4.60 - zu einer ähnlichen Interessenlage im Rahmen der Kann-Vorschrift des § 159 Abs. 1 Setz 3 BBG in Verbindung mit § 29 G 131). - BVerwG, 06.12.1962 - II C 154.60 Die Reichsgrundsätze sind aber im vorliegenden Fall nicht auf einen Bundesbeamten und daher nicht als Bundesrecht angewendet worden (ebenso BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 4.60 -); sie sind daher in der Auslegung und Anwendung, die sie durch das Berufungsgericht gefunden haben, gemäß §§ 137 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO für das Revisionsgericht bindend.
- BVerwG, 10.09.1962 - VI C 146.59
Rechtsmittel
Diese Rechtsanwendung bindet im vorliegenden, nach § 137 BRRG i.V. mit § 137 Abs. 1 VwGO zu beurteilenden Fall den Senat nach § 173 VwGO i.V. mit § 562 ZPO, weil hier das Oberverwaltungsgericht früheres Reichsrecht auf einen, vor dessen Überleitung nach Art. 124, 125 GG abgeschlossenen Tatbestand, nämlich auf den 1936 erfolgten Versorgungsverzicht des Klägers gegenüber dem RAD angewendet hat; Urteil des Senats vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 4.60 -.
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