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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1891
BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66 (https://dejure.org/1969,1891)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1969 - VI C 43.66 (https://dejure.org/1969,1891)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1969 - VI C 43.66 (https://dejure.org/1969,1891)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erledigungserklärungen unter dem Vorbehalt gesetzlicher Änderungen - Ruhegehaltfähigkeit der Bezüge des letzten Amtes - Ruhegehaltfähige Zeiten - Voraussetzungen für die Beförderung zum Major zu einem bestimmten Stichtag - Wehrverwaltungsrechtliche Vorschriften als ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 270.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Selbst an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) war er hier nicht so wie sonst im Beamtenrecht gebunden (vgl. BVerwGE 8, 230 [232]).

    Da ferner, jedenfalls im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG, der Absatz 1 des § 109 BBG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfGE 11, 203 [210, 211]; BVerwGE 8, 230; Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 11), können insoweit auch gegen die gerade zum Ausgleich von Härten dieser Vorschrift getroffene Regelung des § 109 Abs. 2 BBG keine verfassungsmäßigen Bedenken erhoben werden.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Da ferner, jedenfalls im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG, der Absatz 1 des § 109 BBG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfGE 11, 203 [210, 211]; BVerwGE 8, 230; Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 11), können insoweit auch gegen die gerade zum Ausgleich von Härten dieser Vorschrift getroffene Regelung des § 109 Abs. 2 BBG keine verfassungsmäßigen Bedenken erhoben werden.
  • BVerwG, 26.10.1967 - VI C 21.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Die Bestimmung will dagegen nicht Beamte begünstigen, die nicht nur nicht befördert worden sind, sondern wegen Fehlens der persönlichen Voraussetzungen in zulässiger Weise auch gar nicht befördert werden durften (so bereitsUrteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG VI C 21.65 -).
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Der erkennende Senat hatte bereits in einer anderen Sache Gelegenheit, sich mit jenen Bedenken des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auseinanderzusetzen, und hat hierzu in seinem, den Parteien bekanntenUrteil vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -ausgeführt:.
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII P 2.63

    Anwendung der gem § 74 Abs. 2 Personalvertretungsgestez für das Land …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Unter dem Willen des Gesetzgebers ist dabei nicht der Wille des historischen Gesetzgebers, sondern der objektive Wille des Gesetzes zu verstehen (vgl. BVerwGE 17, 43 [47]).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 2.61

    Aspruch auf Anrechnung einer Kriegsgefangenschaft als ruhegehaltfähige Dienstzeit …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Darunter fällt die in Satz 1 des § 35 Abs. 3 G 131 erwähnte Zeit der Kriegsgefangenschaft nicht (vgl. BVerwGE 18, 21 [23]).
  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61

    Festsetzung des Ruhegehalts eines früheren Berufssoldaten - Verbesserung des …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Eine Gesetzesauslegung gegen den klar erscheinenden Wortlaut ist aber nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 16, 74 [BVerwG 03.05.1963 - VI C 165/61] [76]; BFH in JZ 1963 S. 261), sofern ein abweichender Wille des Gesetzgebers im Gesetz irgendwie Ausdruck gefunden hat (vgl. RGZ 139, 110 [112]).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63

    Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Mit Rücksicht auf die Neuregelung der Versorgung des Klägers und auf den eingangs erwähnten Vorbehalt, der den streitigen Bescheiden und den Urteilen der Vorinstanzen innewohnt, war nur über die Versorgungsansprüche bis zum 31. Dezember 1966 zu entscheiden; das hätte hier auch ohne die für die Folgezeit abgegebenen Erledigungserklärungen gegolten (vgl. dazu Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 13.12.1932 - VII 192/32

    Ist die Vorschrift des § 87 Abs. 2 VerglO. auf die Zeit seit Stellung des Antrags …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
    Eine Gesetzesauslegung gegen den klar erscheinenden Wortlaut ist aber nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 16, 74 [BVerwG 03.05.1963 - VI C 165/61] [76]; BFH in JZ 1963 S. 261), sofern ein abweichender Wille des Gesetzgebers im Gesetz irgendwie Ausdruck gefunden hat (vgl. RGZ 139, 110 [112]).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer …

    Die ablehnenden Bescheide der Beklagten und die Urteile der Vorinstanzen standen - wie regelmäßig in derartigen Fällen - unter dem stillschweigenden Vorbehalt einer einschlägigen gesetzlichen Regelung, wie sie hier mit der Änderung des § 114 BBG durch Art. IV § 1 Nr. 11 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173 [1232]) mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft getreten ist (vgl. hierzu Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz 232 § 110 BBG Nr. 8], vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - und vom 5. Mai 1969 - BVerwG VI C 43.66 -).
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