Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgungsansprüche eines Beamten - Auszahlung eines Unterhaltsbetrages ohne Steuerabzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 125 Abs. 2
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1969 - I A 1150/67
- BVerwG, 10.12.1969 - VI B 56.69
- BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Papierfundstellen
- BVerwGE 41, 207
- FamRZ 1973, 194
- FamRZ 1973, 197
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.09.1961 - II C 16.61
Anspruch der geschiedenen Witwe eines Beamten auf Unterhaltshilfe - Auslegung des …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert.Das kann auch nicht aus den mit anderen Fallgestaltungen zusammenhängenden Formulierungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 13, 71 [74]) geschlossen werden, wonach die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten durch die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 125 Abs. 2 BBG "nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen" soll, "als sie stehen würde, wenn der geschiedene Ehemann nicht gestorben wäre".
- BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Daran ändert nichts, daß die Lohn- und Kirchensteuer im Wege des Abzugsverfahrens erhoben, d.h. von der Beklagten als "Arbeitgeberin" im Sinne des Steuerrechts vom Unterhaltsbeitrag abgezogen und für Rechnung des "Arbeitnehmers" und Steuerschuldners an das Finanzamt abgeführt, damit also eine Schuld der Klägerin beglichen wird (vgl. dazu auch BVerwGE 28, 68 [70]). - BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert.
- BVerwG, 29.06.1961 - VI C 137.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert. - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 148.69
Änderung des Einberufungsbescheides und Anfechtungsgegenstand
Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert. - BVerwG, 07.09.1961 - III C 58.60
Antrag auf Gewährung einer Altsparerentschädigung - Sicherung der Sparanlage
Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert. - BVerwG, 15.03.1973 - II C 17.72
Erhöhung eines Unterhaltsbetrages
Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Wie dabei zu verfahren wäre, und die sich damit vor allem aus dem Steuerrecht ergebenden Zweifelsfragen, die das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem die im vorliegenden Verfahren von der Revision vertretene Auffassung billigenden Urteil vom 8. Dezember 1971 - OVG 2 A 49/71 - (das Gegenstand des beim II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen BVerwG II C 17.72 anhängigen Revisionsverfahrens ist) teilweise aufgezeigt, aber nicht gelöst hat, bedürfen hier keiner Erörterung.
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 6.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 20 Nimmt das Beamtenversorgungsrecht auf Begrifflichkeiten aus dem Regelungsbereich des Sozialversicherungsrechts Bezug, ist zwar grundsätzlich von dem Begriffsverständnis auszugehen, das sich aus diesem Rechtsgebiet ergibt (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 m. w. N.; vgl. zum abweichenden Verständnis von Besoldungs- und Versorgungsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits aber etwa BVerwG, Urteile vom 29. November 1972 - 6 C 6.70 - BVerwGE 41, 207 und vom 11. Juni 1985 - 2 C 34.83 - BVerwGE 71, 336 ). - BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung
Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1972 - BVerwG 6 C 6.70 - (BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]) sind das auf dem Alimentationsprinzip beruhende Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten einerseits und das Einkommen- und Lohnsteuerrecht andererseits selbständige Normenkomplexe, die in ihrem Regelungsgehalt und ihrer Ausgestaltung voneinander unabhängig sind und sich weder gegenseitig ergänzen noch sonst besondere wechselseitige Beziehungen aufweisen.Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt (vgl. BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 8.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 20 Nimmt das Beamtenversorgungsrecht auf Begrifflichkeiten aus dem Regelungsbereich des Sozialversicherungsrechts Bezug, ist zwar grundsätzlich von dem Begriffsverständnis auszugehen, das sich aus diesem Rechtsgebiet ergibt (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 m. w. N.; vgl. zum abweichenden Verständnis von Besoldungs- und Versorgungsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits aber etwa BVerwG, Urteile vom 29. November 1972 - 6 C 6.70 - BVerwGE 41, 207 und vom 11. Juni 1985 - 2 C 34.83 - BVerwGE 71, 336 ).
- BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 41.98
Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von …
- BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81
Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer …
Die nachgeheiratete Witwe hat zwar gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBG keinen Rechtsanspruch auf Witwengeld, d.h. auf eine Alimentation im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwGE 10, 352 [354 f.] sowie Urteil vom 16. Juli 1964 - BVerwG 2 C 88.62 - [Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 3]; BVerwGE 41, 207 [214]).Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt (BVerwGE 41, 207 [214]; Fürst, GKÖD I, Teil 3, 0 § 22 BeamtVG Rz 1; vgl. zu der insoweit ähnlichen Rechtslage bei dem wiederaufgelebten Witwengeld: BVerwGE 62, 289 [292] mit Nachweisen).
- BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83
Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld - …
Zwischen beiden Bereichen bestehen - abgesehen von der Steuerpflichtigkeit der Versorgungsbezüge - keine wechselseitigen Beziehungen (vgl. hierzu näher BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]). - BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 9.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 20 Nimmt das Beamtenversorgungsrecht auf Begrifflichkeiten aus dem Regelungsbereich des Sozialversicherungsrechts Bezug, ist zwar grundsätzlich von dem Begriffsverständnis auszugehen, das sich aus diesem Rechtsgebiet ergibt (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 m. w. N.; vgl. zum abweichenden Verständnis von Besoldungs- und Versorgungsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits aber etwa BVerwG, Urteile vom 29. November 1972 - 6 C 6.70 - BVerwGE 41, 207 und vom 11. Juni 1985 - 2 C 34.83 - BVerwGE 71, 336 ). - BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 7.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 20 Nimmt das Beamtenversorgungsrecht auf Begrifflichkeiten aus dem Regelungsbereich des Sozialversicherungsrechts Bezug, ist zwar grundsätzlich von dem Begriffsverständnis auszugehen, das sich aus diesem Rechtsgebiet ergibt (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 m. w. N.; vgl. zum abweichenden Verständnis von Besoldungs- und Versorgungsrecht einerseits und Steuerrecht andererseits aber etwa BVerwG, Urteile vom 29. November 1972 - 6 C 6.70 - BVerwGE 41, 207 und vom 11. Juni 1985 - 2 C 34.83 - BVerwGE 71, 336 ). - OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
Begriff des Erwerbseinkommens im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn; …
(BVerwG, Urteile vom 29.11.1972 - VI C 6.70 -, BVerwGE 41, 207, 211 f., vom 24.10.1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 ff., und vom 11.6.1985 - 2 C 34/83 -, BVerwGE 71, 336, 339 f.;OVG Münster, Urteil vom 20.6.2007 - 21 A 2664/05 - IÖD 2007, 213 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.9.2009 - 1 A 435/08 -, amtl. - BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00
Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im …
Der Dienstherr darf seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages durch eine bestimmte anderweitige wirtschaftliche Sicherung der nachgeheirateten Witwe als erfüllt ansehen (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 41, 207 ; 66, 360 ; 70, 211 ; Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 8.87 - ). - BVerwG, 29.06.1983 - 2 B 62.83
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- BVerwG, 15.03.1973 - II C 17.72
Erhöhung eines Unterhaltsbetrages
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.2015 - 4 S 2323/14
Anrechnung der privaten Rentenversicherung auf Unterhaltsbeitrag nach § 22 …
- VG Bayreuth, 05.08.2025 - B 5 K 23.823
Zulässigkeitsfragen: fristgerechte Einlegung des Widerspruchs, Bestandskraft von, …
- BVerwG, 13.11.2013 - 2 B 10.13
Unterhaltsbeitrag für Geschiedene; Beitragspflicht
- VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1070/07
Antrag auf Gewährung von Witwengeld im Falle einer Heirat nach Pensionierung
- VG Regensburg, 08.07.2015 - RN 1 K 14.895
Anspruch auf Unterhaltsbeitrag anstatt auf Witwengeld
- BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
Anrechnung der Hinterbliebenenrente der Bundesversicherungsanstalt für …
- VG Kassel, 20.05.2008 - 1 E 1159/07
Beamtenversorgung; vertikaler Verlustausgleich; Anforderungen an eine …
- BVerwG, 13.05.1974 - VI C 10.71
Nachzahlung von Dienstbezügen eines Beamten - Begriff des Arbeitseinkommens
- VG Stade, 05.09.2002 - 3 A 288/01
Lebensversicherung; Unterhaltsbeitrag
- VG Freiburg, 22.11.2001 - 3 K 978/00
- BVerwG, 15.03.1973 - II B 70.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- VG Köln, 12.12.2018 - 23 K 5994/16
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