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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61   

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https://dejure.org/1963,764
BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61 (https://dejure.org/1963,764)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1963 - VI C 70.61 (https://dejure.org/1963,764)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1963 - VI C 70.61 (https://dejure.org/1963,764)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.01.1963 - VI C 113.60

    Verbesserung der Versorgung eines Soldaten nach dem Offizierspensionsgesetz bei …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61
    Diese Vorschrift ist auf die vor dem zweiten Weltkrieg abgeleisteten Wehrdienstübungen des Klägers schon deswegen nicht anwendbar, weil es sich bei den verschiedenen - offenbar kurzfristigen - Ausbildungslehrgängen in den Jahren von 1934 bis 1939, an denen der Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts als Angehöriger des Beurlaubtenstandes teilgenommen hat, mit Gewißheit nicht um Zeiten einer dem Dienst eines Berufssoldaten voll entsprechenden entgeltlichen Tätigkeit und demnach auch nicht um Zeiten einer "Wiederverwendung" im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131 gehandelt haben kann (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Januar 1963 - BVerwG VI C 113.60 -).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Gewährung der Kriegsunfallversorgung gemäß § 181 a BBG einen Dienstunfall im Sinne des § 135 BBG voraussetzt (vgl. das bereits oben angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 2. Januar 1963 - BVerwG VI C 113.60 - mit weiteren Nachweisen).

    Die Magensenkung, die der Kläger während seines militärischen Einsatzes im ersten Weltkrieg erlitt und die zu einer Operation führte, ist schon deshalb nicht als Dienstunfall im Sinne des § 135 BBG anzuerkennen, weil sie nach den für das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts "durch ständige Torpedobootfahrten in den Jahren 1914 bis 1916" verursacht worden und demnach auf länger dauernde Einwirkungen zurückzuführen ist, die nicht die Begriffsmerkmale eines Dienstunfalls erfüllen (vgl. BVerwGE 11, 229 [230] und das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Januar 1963 - BVerwG VI C 113.60 -).

  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 71.61

    Anwendung der Vorschrift des § 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61
    Wehrpflichtiger des Beurlaubtenstandes (Offizier z.V.) zum Kriegswehrdienst herangezogen wurde und Kriegsbesoldung nach der Besoldungsordnung C anstelle seiner damals ruhenden Offizierspension erhielt (vgl. BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61] und seither ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Art. 131 GG die insbesondere den §§ 53 ff. zu entnehmende Tendenz innewohnt, frühere Berufssoldaten und frühere Beamte grundsätzlich versorgungsrechtlich gleichzubehandeln (vgl. BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61] [92]).

    Rechtsansicht auf das Urteil BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61] stützen zu können.

  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58

    Fleckfieberinfektion als Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61
    Die Magensenkung, die der Kläger während seines militärischen Einsatzes im ersten Weltkrieg erlitt und die zu einer Operation führte, ist schon deshalb nicht als Dienstunfall im Sinne des § 135 BBG anzuerkennen, weil sie nach den für das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts "durch ständige Torpedobootfahrten in den Jahren 1914 bis 1916" verursacht worden und demnach auf länger dauernde Einwirkungen zurückzuführen ist, die nicht die Begriffsmerkmale eines Dienstunfalls erfüllen (vgl. BVerwGE 11, 229 [230] und das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Januar 1963 - BVerwG VI C 113.60 -).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61
    Durch die dargelegte Berechnungsart wird die "bisherige Bemessungsgrundlage" entgegen der Auffassung der Revision nicht in rechtswidriger Weise verändert, sondern nur - der Grundkonzeption des Gesetzes zu Art. 131 GG entsprechend (vgl. BVerwGE 5, 86 und 11, 260) - auf das für den versorgungsrechtlichen Status des Klägers nach diesem Gesetz zuletzt (und damit auch am Stichtag des 8. Mai 1945) maßgebende Besoldungs- und Versorgungsrecht bezogen.
  • BVerwG, 23.11.1960 - VI C 198.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61
    Durch die dargelegte Berechnungsart wird die "bisherige Bemessungsgrundlage" entgegen der Auffassung der Revision nicht in rechtswidriger Weise verändert, sondern nur - der Grundkonzeption des Gesetzes zu Art. 131 GG entsprechend (vgl. BVerwGE 5, 86 und 11, 260) - auf das für den versorgungsrechtlichen Status des Klägers nach diesem Gesetz zuletzt (und damit auch am Stichtag des 8. Mai 1945) maßgebende Besoldungs- und Versorgungsrecht bezogen.
  • BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60

    Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61
    Für die vorliegende Sache ist insoweit das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - einschlägig, in dem folgendes ausgeführt wird:.
  • BVerwG, 13.07.1961 - II C 28.59
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VI C 70.61
    Daß die Anwendung des in § 29 Abs. 3 Satz 2 G 131 genannten § 112 Nr. 1 BBG sich bei verabschiedeten Berufsoffizieren der früheren Wehrmacht grundsätzlich nur auf solche Dienstzeiten beschränkt, die auf Grund der Verordnung über die Wehrpflicht von Offizieren und Wehrmachtbeamten im Offizierrang vom 22. Februar 1938 (RGBl. I S. 214), d.h. im z.V.-Verhältnis zurückgelegt worden sind, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend dargelegt (vgl. das Urteil vom 13. Juli 1961 - BVerwG II C 28.59 -, Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 5).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 2.61

    Aspruch auf Anrechnung einer Kriegsgefangenschaft als ruhegehaltfähige Dienstzeit …

    (Eier entschieden nach der bis zum 30. September 1961 geltenden Rechtslage. Ergänzung zu den Urteilenvom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - undvom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 8].).

    In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - undvom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 (Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 8, Recht im Amt 1963 S. 382) ist bereits ausgeführt worden, daß die in § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131 (Fassung 1957) bezeichneten früheren Berufssoldaten, die als Versorgungsberechtigte in der neuen Wehrmacht wiederverwendet worden sind, die nach dem 8. Mai 1945 liegende Zeit der Kriegsgefangenschaft nicht als "Zeit der Wiederverwendung" und damit nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet erhalten.

  • BVerwG, 15.01.1970 - II C 126.65

    Geltung der Überleitungsvorschrift des § 180 Abs. 2 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz …

    Daß der Kläger den erstrebten Ruhegehaltsatz auch nicht durch die Anrechnung der Zeit seiner Kriegsgefangenschaft vom 9. Mai 1945 bis zum 81. November 1946 (ein Jahr, 182 Tage) auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit erreichen kann, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verneint (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. d], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 83.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 15] undvom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 2.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 14]).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 88.61

    Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung …

    Die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts haben hieraus bereits wiederholt abgeleitet, daß in Fällen der vorliegenden Art die Berücksichtigung von Zeiten der Kriegsgefangenschaft oder des Gewahrsams nach dem 8. Mai 1945 bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nicht möglich ist (Urteile vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 - und vom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 -).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 6 B 120.80

    Ausschluss einer Anrechnung der Kriegsgefangenschaft auf Grund eines Verzichts …

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß die mit lebenslanger Dienstzeitversorgung entlassenen Berufssoldaten der alten Wehrmacht den Wehrdienst wahrend des Zweiten Weltkrieges nicht als Berufssoldaten, sondern als Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes leisteten und daß die Zeit einer Kriegsgefangenschaft nach dem 8. Mai 1945 nicht in die "Zeit der Wiederverwendung" einbezogen werden kann, die als Dienstzeit im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2 und des § 29 Abs. 3 Satz 3 G 131 gilt (vgl. BVerwGE 14, 88 [BVerwG 22.03.1962 - II C 71/61] [89 ff.]; 23, 8 [10]; Urteile vom 7. Dezember 1961 - BVerwG 2 C 40.60 - und vom 12. Juni 1963 - BVerwG 6 C 70.61 - [Buchholz 234 § 64 G 131 Nr. 8]).
  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 3.65

    Versorgung der vor Inkrafttreten der Besoldungsordnung C aus dem …

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in dem vorerwähnten Urteil vom 25. November 1965 im Einklang mit den Urteilen des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 8] undvom 7. Dezember 1964 (- BVerwG VI C 41.62 -) entwickelt hat und an denen er festhält, ist hier statt § 109 BBG die im Jahre 1937 in das Wehrmachtversorgungsgesetz eingefügte Regelung des § 37 Abs. 2 und 3 zu berücksichtigen, nach der in den Fällen, in denen ein Offizier die Bezüge seines Dienstgrades nicht mindestens ein Jahr erhalten hat, an die Stelle der in Absatz 1 genannten Dienstbezüge die Bezüge des nächstniedrigeren Dienstgrades treten, es sei denn, daß der Offizier wegen Dienstunfähigkeit im Sinne des § 31 a WVG infolge Dienstbeschädigung entlassen wurde.
  • BVerwG, 25.11.1965 - II C 9.64

    Versorgung der vor Inkrafttreten der Besoldungsordnung C aus dem …

    Die Auffassung, daß in solchen Fällen auf das zur Zeit der Wiederverwendung im Beurlaubtenstand geltende Besoldungs- und Versorgungsrecht zurückzugreifen sei, hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit überzeugender Begründung in seinemUrteil vom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 - (Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 8) vertreten und durch seinUrteil vom 7. Dezember 1964 - BVerwG VI C 41.62 - bestätigt.
  • BVerwG, 13.10.1964 - II C 55.63

    Rechtsmittel

    Die hier vorgenommene Auslegung der §§ 29 Abs. 3 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 3 und 64 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 (F. 1957) steht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Januar 1963 - BVerwG VI C 113.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 7] und Urteil vom 12. Juni 1963 - BVerwG VI C 70.61 - [a.a.O. Nr. 8]).
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