Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.1976 - VI ER 201.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtmäßigkeit der unmittelbaren Aufzeichnung von Bekundungen im Rahmen einer Parteivernehmung in Kriegsdienstverweigerungssachen - Auswirkungen der Nichterwähnung eines Umstandes in den Entscheidungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 27.10.1975 - IV A 100/74
- BVerwG, 06.05.1976 - VI ER 201.76
Papierfundstellen
- MDR 1976, 1046
- DÖV 1976, 746
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76
Nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO sind in dem Urteil nur die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind; einer Auseinandersetzung mit jeder Einzelheit des Vorbringens bedarf es nicht (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]). - BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76
Diese Belastung aber wird dem Wehrpflichtigen vom Gesetz in verfassungskonformer Weise auferlegt (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts). - BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
Die letzte mündliche Verhandlung als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76
Das anzufechtende Urteil enthält keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, daß das Verwaltungsgericht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75]) davon ausgegangen ist, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anerkennungsbegehrens sei der Zeitpunkt der Antragstellung.
- BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an eine …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine Aufzeichnung derart unvollständig ist, daß von einer Wiedergabe der Bekundungen, die zur Grundlage einer revisionsgerichtlichen Prüfung gemacht werden könnte, nicht mehr zu sprechen ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]). - BVerwG, 05.09.1975 - VI C 112.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76
Hiermit wird zwar keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiellrechtliche Frage angesprochen; im Rahmen einer zulässigen Verfahrensrevision kann aber auch dieses Vorbringen nach § 137 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG zu einer Überprüfung des Urteils führen, wenn das Verwaltungsgericht von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist (vgl. Urteil vom 5. September 1975 - BVerwG VI C 112.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 91] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 05.11.1975 - VI C 52.74
Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76
Der Mangel unvollständiger Beweiswürdigung ist deshalb nur dann ordnungsmäßig im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO gerügt, wenn dargetan ist, daß der im Urteil nicht angesprochene Umstand so große Bedeutung hat, daß er einer Erörterung unbedingt bedurft hätte (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 52.74 -).
- BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77 Der Mangel einer unvollständigen Würdigung des Gesamtergebnisses ist deshalb gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn dargetan ist, daß der im Urteil nicht angesprochene Umstand so große Bedeutung hat, daß er einer Erörterung unbedingt bedurft hätte (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG VI ER 201.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 20] unter Hinweis auf das Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 52.74 -).
- BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Entsprechend ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt, daß Lücken im Geschäftsverteilungsplan durch "gewachsene Übung" ausgefüllt werden können (BVerwGE 44, 215 (218 f.); BVerwG DÖV 1976, 746 f.; BFHE 132, 377 f.;… Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht (1990) § 21 e GVG Rdn. 2;… Albers in Baumbach/Lauterbach, ZPO 50. Aufl. § 21 e GVG Anm. 2 E). - BFH, 05.10.1999 - VII R 25/98
Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter; Anforderungen an die …
Da es seine Entscheidung auf die fehlende Bekanntgabe der Bescheide stützen wollte, mußten die vorgenannten, aus den Akten klar ersichtlichen Anhaltspunkte dafür, daß die angefochtenen Bescheide im Streitfall tatsächlich (nachträglich) an den Verfahrensbevollmächtigten der Kläger übersandt und dadurch bekanntgegeben worden sind, so große Bedeutung haben, daß es schlechterdings unverständlich erschiene, wenn das FG sie weder im Tatbestand des Urteils ausdrücklich dargestellt noch bei der rechtlichen Würdigung erwähnt hätte, obgleich es sie gewürdigt hat (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1976 VI ER 201.76, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 94, Rechtsspruch 17).
- BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß bei fehlerhafter Protokollierung von Partei- oder Zeugenaussagen mit der Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde dargelegt werden, daß und inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem Mangel beruht oder beruhen kann; dies gilt sowohl dann, wenn die Aussagen zwar fehlerhaft nicht protokolliert, aber in das Urteil aufgenommen worden sind, als auch dann, wenn Teile einer Tonaufzeichnung unverständlich sind, die Aufzeichnung aber doch insgesamt ein zutreffendes Bild der Vernehmung gibt (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - und vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 ER 201.76 - ). - VGH Bayern, 07.07.2006 - 9 ZB 06.30089
Asyl; Berufungszulassung (abgelehnt); gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung …
Sie konnte als abstrakte Regelung über die Zuordnung einer hinreichend bestimmten Fallgruppe zu den Kammern durch einen gesonderten Präsidiumsbeschluss getroffen und ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot durch eine hieran anknüpfende Übung aufrecht erhalten werden (vgl. BVerwG vom 12.12.1973 E 44, 215/218; vom 31.5.1976 DÖV 1976, 746/747 = BayVBl. 1976, 569/570; BGH vom 10.11.1992 - 5 StR 474/92, Juris [insoweit in NJW 1993, 867 nicht abgedruckt];… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 4 RdNr. 13;… Eyermann/Geiger, VwGO, 12. Aufl., § 4 RdNr. 17). - BFH, 10.07.1995 - V B 15/95 Ferner muß dargelegt werden, welche Schlußfolgerungen sich dem FG nach Ansicht des Beschwerdeführers auf Grund dieser Tatsachen hätten aufdrängen müssen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1976 VI ER 201/76, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 94, Rechtsspruch 17) und inwiefern diese für die Entscheidung erheblich sind.
- BVerwG, 14.07.1987 - 6 B 32.86 Dieses Verfahren kann auch in Kriegsdienstverweigerungssachen angewandt werden (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 ER 201.76 -
DÖV 1976, 746>).
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