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Rechtsprechung
   BFH, 01.07.1994 - VI R 101/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8148
BFH, 01.07.1994 - VI R 101/93 (https://dejure.org/1994,8148)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1994 - VI R 101/93 (https://dejure.org/1994,8148)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - VI R 101/93 (https://dejure.org/1994,8148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln; …

    Auszug aus BFH, 01.07.1994 - VI R 101/93
    Der Senat hat nach Ergehen der Vorentscheidung mit Urteil vom 17. März 1994 VI R 120/92 (BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536) entschieden, daß die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen ist, wenn das FA in einem Haftungsbescheid vom Arbeitgeber Lohnsteuer wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nachfordert.

    Soweit das FA der Vorentscheidung -- und damit im Ergebnis auch dem Senatsurteil in BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536 -- entgegenhält, es lasse die Praxisorientierung vermissen und räume dem Regreßbedürfnis des Arbeitgebers absolute Priorität ein, vermögen diese Einwände zu keiner anderen Rechtsauffassung zu führen.

    Abweichend von der Auffassung des FG im Streitfall hat der Senat in dem Urteil in BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536 aber die Auffassung vertreten, die Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes mache den Haftungsbescheid nicht etwa inhaltlich unbestimmt (§ 119 Abs. 1 AO 1977) mit der Folge, daß er gemäß § 124 Abs. 3, § 125 Abs. 1 AO 1977 unwirksam und der Klarheit wegen aufzuheben wäre.

  • FG Nürnberg, 21.06.1995 - V 115/93
    a) Der individuellen Berechnung der Lohnsteuer hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung der Tennisplätze stand entgegen, daß die Klägerin trotz Aufforderung durch das Finanzamt (vgl. schriftliche Aufforderung - Tz. 13 der Prüfungsfeststellungen - zur Vorbereitung der Schlußbesprechung; Aktenvermerk des Finanzamts vom 21.12.1992 Bl. 44 Arbeitgeberakte), diesem keine Spielerlisten überlassen hat, so daß für den Beklagten eine schätzweise Ermittlung anhand eines durchschnittlichen Lohnsteuersatzes in Anlehnung an § 40 EStG geboten und zulässig war (…vgl. BFH-Urteil vom 17.03.1994 a.a.O., insb. S. 538 l.Sp.u. und vom 01.07.1994 VI R 101/93 , BFH/NV 1995, 297).

    b) Auch soweit der Beklagte die Lohnsteuer hinsichtlich der "Nachteilsausgleichung" nicht individuell berechnet hat, ist der Senat der Auffassung, daß eine Aufhebung des Bescheids mit der Maßgabe, eine individuelle Berechnung der Haftungsschuld durchzuführen (vgl. BFH-Urteil vom 01.07.1994 a.a.O., S. 298 r.Sp. a.E.), nicht in Frage kommt.

  • BFH, 06.12.1996 - VI R 48/94

    Aufwendungen für übliche Betriebsveranstaltungen sind auch bei geringfügiger …

    Im Gegensatz zu den Fällen der Pauschalierung nach § 40 EStG, in denen die Anwendung des Nettosteuersatzes in Abs. 1 Satz 2 gesetzlich vorgeschrieben ist, hat das FA, wenn es den Arbeitgeber im Wege der Haftung in Anspruch nimmt, die Höhe der Lohnsteuer grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1994 VI R 120/92, BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536, und vom 1. Juli 1994 VI R 101/93, BFH/NV 1995, 297).
  • BFH, 20.12.2004 - VI B 137/03

    Arbeitnehmer-Begriff

    Die Vorentscheidung weicht auch nicht von dem BFH-Urteil vom 1. Juli 1994 VI R 101/93 (BFH/NV 1995, 297) ab, nach dem im Falle der Arbeitgeberhaftung wegen Zuwendung von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen die Lohnsteuer grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen ist.
  • BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95

    Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen als lohn- und …

    Er hat diese Auffassung mit Urteil vom 1. Juli 1994 VI R 101/93 (BFH/NV 1995, 297) bestätigt.
  • FG München, 01.04.2010 - 8 V 3819/09

    Lohnsteuerhaftung des Drückerkolonnenchefs für Zeitschriftenwerber

    Rn. 17 aa) Die Höhe der Lohnsteuer ist trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen (BFH-Urteil vom 1. Juli 1994 VI R 101/93, BFH/NV 1995, 297).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93

    Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn

    Der Höhe nach bezieht sich die Haftung - entsprechend dem Wortlaut und dem Zweck der genannten Vorschrift - auf die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Vorschriften "einzubehalten und abzuführen hat" (vgl. auch: BFH-Urteile vom 22. Juli 1993 VI R 116/90 ,BStBl II 1993, 775; vom 1. Juli 1994 VI R 101/93 , BFH/NV 1995, 297).
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