Rechtsprechung
| BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2b, EStG § 13 Abs 1, EStG § 13 Abs 7, EStG VZ 2013
Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen bei alleiniger Anfechtung des laufenden Gesamthandsgewinns
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen bei alleiniger Anfechtung des laufenden Gesamthandsgewinns
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 180 Abs 1 S 1 Nr 2b AO, § 13 Abs 1 EStG 2009, § 13 Abs 7 EStG 2009, EStG VZ 2013
Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen bei alleiniger Anfechtung des laufenden Gesamthandsgewinns - IWW
§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 4a EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Grenzen der Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen im Rahmen der Feststellung des Gewinns einer Gesamthandsgemeinschaft; Zulässigkeit der Anfechtung des Sondergewinns eines Mitglieds
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen bei alleiniger Anfechtung des laufenden Gesamthandsgewinns
- rechtsportal.de
Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen bei alleiniger Anfechtung des laufenden Gesamthandsgewinns
- datenbank.nwb.de
Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen bei alleiniger Anfechtung des laufenden Gesamthandsgewinns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Verfahrensrecht | Vorsicht - Einspruch bei Personengesellschaften
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Anfechtung des Gewinnfeststellungsbescheids - und die Sonderbeteriebsaufwendungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsaufwendungen bei alleiniger Anfechtung des laufenden Gesamthandsgewinns
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 13, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
Forstwirtschaft, Wald, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Entfernungspauschale, Verpflegungsmehraufwand - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 13 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15
- BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16
Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des …
Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18
Keine selbständige Feststellung ist hingegen der sich aus den einzelnen Feststellungen ergebende Gesamtgewinn, der lediglich eine Rechengröße darstellt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 01.03.2018 - IV R 38/15, BFHE 260, 543, BStBl II 2018, 587, Rz 24 ff.; vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 19, und vom 23.01.2020 - IV R 48/16, Rz 17, jeweils m.w.N.). - BFH, 01.03.2018 - IV R 38/15
Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer …
Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18
Keine selbständige Feststellung ist hingegen der sich aus den einzelnen Feststellungen ergebende Gesamtgewinn, der lediglich eine Rechengröße darstellt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 01.03.2018 - IV R 38/15, BFHE 260, 543, BStBl II 2018, 587, Rz 24 ff.; vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 19, und vom 23.01.2020 - IV R 48/16, Rz 17, jeweils m.w.N.). - BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15
Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen …
Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18
Selbständig anfechtbar ist auch die Feststellung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns, und zwar sowohl eines solchen des einzelnen Mitunternehmers als auch eines solchen auf Ebene der Gesamthand (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 02.10.2018 - IV R 24/15, Rz 22), sowie --als weitere Feststellung-- die Qualifikation des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns als Bestandteil der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
- BFH, 23.01.2020 - IV R 48/16
Keine Klagebefugnis des Personengesellschafters bei Streit über Grund oder Höhe …
Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18
Keine selbständige Feststellung ist hingegen der sich aus den einzelnen Feststellungen ergebende Gesamtgewinn, der lediglich eine Rechengröße darstellt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 01.03.2018 - IV R 38/15, BFHE 260, 543, BStBl II 2018, 587, Rz 24 ff.; vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 19, und vom 23.01.2020 - IV R 48/16, Rz 17, jeweils m.w.N.). - BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18
Rn. 18 4. Soweit das FA gleichwohl die geltend gemachten Fahrtaufwendungen des Z --wenn auch nur in Höhe der Entfernungspauschale-- bei der Gewinnermittlung der Klägerin für das Wirtschaftsjahr vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 und entsprechend anteilig bei der Feststellung des laufenden Gesamthandsgewinns des Streitjahres berücksichtigt hat, kommt eine Änderung dieser Feststellung zu Ungunsten der Klägerin wegen des finanzgerichtlichen Verböserungsverbots (Verbot der reformatio in peius) nicht in Betracht (z.B. BFH-Beschluss vom 10.03.2016 - X B 198/15, Rz 8, m.w.N.). - BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14
Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids
Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18
Welche Besteuerungsgrundlagen der Kläger mit seiner Klage angreift und damit zum Gegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens gemacht hat, ist durch Auslegung der Klageschrift oder der darin ausdrücklich in Bezug genommenen Schriftstücke zu ermitteln (BFH-Urteil vom 30.11.2017 - IV R 33/14, Rz 23). - FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet als Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 17/18
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.10.2017 - 6 K 604/15 aufgehoben.
- BFH, 01.08.2024 - VI R 23/22
Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz 1971/2010 in der Freistellungsphase eines …
Eine Änderung zu Ungunsten der Kläger kommt wegen des finanzgerichtlichen Verböserungsverbots (Verbot der reformatio in peius) nicht in Betracht (z.B. Senatsurteil vom 18.11.2020 - VI R 17/18, Rz 18, m.w.N.).Ebenso wenig ist allerdings wegen des finanzgerichtlichen Verböserungsverbots (Verbot der reformatio in peius) die Steuerfestsetzung zu Ungunsten der Kläger zu ändern (z.B. Senatsurteil vom 18.11.2020 - VI R 17/18, Rz 18, m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 04.06.2026 - 2 K 101/23
Einordnung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit …
Auch sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die von einer Erbengemeinschaft (…vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2004 - IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674) oder einer Gesamthandsgemeinschaft wie einer GbR (vgl. BFH-Urteil vom 18.11.2020 - VI R 17/18, BFH/NV 2021, 625) erzielt werden, gesondert und einheitlich festzustellen. - BFH, 09.09.2025 - VI R 16/23
Doppelte Haushaltsführung: Kein Werbungskostenabzug für die vom Ehegatten …
Rn. 34 Soweit das FA die geltend gemachten Unterkunftskosten zu Unrecht zur Hälfte als Werbungskosten der Klägerin berücksichtigt hat, kommt eine Änderung zu Ungunsten der Klägerin wegen des finanzgerichtlichen Verböserungsverbots (Verbot der reformatio in peius) nicht in Betracht (z.B. Senatsurteil vom 18.11.2020 - VI R 17/18, Rz 18).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".