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| BFH, 08.11.1996 - VI R 24/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines finanzgerichtlichen Prozessurteils
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 06.09.1994 - 5 K 1666/94
- BFH, 08.11.1996 - VI R 24/96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88
Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine …
Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 24/96
Es wird dabei zu berücksichtigen haben, daß die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO 1977 ein unselbständiger Bestandteil der Entscheidung zur Haupt sache ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Oktober 1989 IV R 82/88, BFHE 159, 103, BStBl II 1990, 277) und der Vorsitzende gemäß § 76 Abs. 2 FGO darauf hinzuwirken hat, daß unklare Anträge erläutert und sachdienliche Anträge gestellt werden.
- FG Hamburg, 30.04.2015 - 1 K 264/13
Einkommensteuer, Abgabenordnung: "Aufforderung" zur Abgabe einer Steuererklärung …
Ebenso wie die positive Entscheidung, eine Veranlagung durchzuführen, ist auch die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO ein unselbständiger Bestandteil der Entscheidung zur Hauptsache (BFH, Urteil vom 08.11.1996, VI R 24/96, BFH/NV 1997, 363; Urteil vom 26.10.1989,IV R 82/88, BFHE 159, 103, BStBl II 1990, 277). - FG München, 22.11.2021 - 7 K 1778/20
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
Bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO handelt es sich um einen unselbständigen Bestandteil, der Entscheidung zur Hauptsache ist (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1989 IV R 82/88, 103, BStBl II 1990, 277 und vom 8. November 1996 VI R 24/96, Rn. 12, juris). - FG Hamburg, 04.06.2002 - III 128/01
Versäumung der Veranlagungs-Antragsfrist, unzuständiges Amt:
Der Gegenstand des Klagebegehrens ist genügend bestimmt, wenn sich - wie hier - aus dem Klagvorbringen ergibt, dass das FA unter Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO wegen Versäumung der Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG verpflichtet werden soll, eine Einkommensteuer-Veranlagung für ein bestimmtes Kalenderjahr gemäß der eingereichten Steuererklärung durchzuführen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 08. November 1996 VI R 24/96, BFH/NV 1997, 363).
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