Rechtsprechung
| BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG § 8 Abs 1, EStG § 13 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 3, FGO § 118 Abs 2, EStG VZ 2016
Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsinformationen.bund.de
Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 2009, § 8 Abs 1 EStG 2009, § 13 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 EStG 2009, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009
Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - IWW
§ 13 des Einkommensteuergesetzes, § ... 13a EStG, § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG, § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG, §§ 13, 13a Abs. 3 Satz 1 EStG, § 21 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 21 Abs. 3 EStG, § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4 EStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 13 Abs. 1, 2 EStG, § 13 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung der Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch einen Land- und forstwirtschaftlichen Fachbetrieb
- Betriebs-Berater
Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung der Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch einen Land- und forstwirtschaftlichen Fachbetrieb
- datenbank.nwb.de
Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 13 ; EStG § 21 ; EStG § 13a Abs 3 S 1 Nr 5 ; EStG § 21 Abs 3
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 13, EStG § 21, EStG § 13a Abs 3 S 1 Nr 5, EStG § 21 Abs 3
Einkunftsart, Abgrenzung, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Durchschnittssatzgewinnermittlung - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.09.2020 - 7 K 3909/18
- BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt …
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Für die betriebliche Veranlassung ist es nicht erforderlich, dass die Einnahmen im Betrieb erwirtschaftet wurden oder ein Entgelt für eine betriebliche Leistung darstellten (Senatsurteil vom 21.11.2018 - VI R 54/16, BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, Rz 15, m.w.N.). - BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines …
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Rn. 18 b) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (§ 13 i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG; z.B. Senatsurteil vom 23.10.2018 - VI R 5/17, BFHE 262, 425, BStBl II 2019, 601, Rz 20). - BFH, 26.09.2007 - I R 43/06
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der …
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Rn. 33 Dies ist zulässig, da die Einlegung einer Anschlussrevision von einem "innerprozessualen Vorgang" abhängig gemacht werden darf und die Beurteilung einer Rechtsfrage durch das Gericht jedenfalls dann ein solcher "innerprozessualer Vorgang" ist, wenn auf ihr eine Sachentscheidung beruht (BFH-Urteil vom 26.09.2007 - I R 43/06, BFHE 219, 13, BStBl II 2008, 134, unter II.2., m.w.N.).
- BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00
Geldgeschäfte eines Freiberuflers
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Rn. 24 (3) Im Einzelfall kann sich indes durchaus ergeben, dass auch die Unterverpachtung land- und forstwirtschaftlicher Flächen als ein Hilfsgeschäft der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit des Pachtbetriebs anzusehen ist (s. z.B. zu Geldgeschäften eines Freiberuflers, BFH-Urteil vom 31.05.2001 - IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828, m.w.N.). - BFH, 16.11.1978 - IV R 191/74
Ob ein Reiterhof als Einheit zu betrachten und insgesamt als Gewerbebetrieb oder …
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Unter Landwirtschaft ist dabei die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren zu verstehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.11.1978 - IV R 191/74, BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246, unter 2.a, m.w.N.). - BFH, 03.09.2015 - VI R 58/13
Mittelbare Beteiligung - Werbungskosten des Arbeitnehmers aus …
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Diese ist revisionsrechtlich bindend (§ 118 Abs. 2 FGO), wenn die Tatsachenwürdigung verfahrensrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Würdigung nicht gegen Denkgesetze verstößt oder Erfahrungssätze verletzt (z.B. Senatsurteil vom 03.09.2015 - VI R 58/13, BFHE 251, 429, BStBl II 2016, 305, Rz 19). - BFH, 08.05.2019 - VI R 8/17
Unterhaltung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Dazu treten müssen die die jeweilige land- und forstwirtschaftliche Erwirtschaftungsart kennzeichnenden Merkmale des § 13 Abs. 1 und 2 EStG (Senatsurteil vom 08.05.2019 - VI R 8/17, Rz 18). - BFH, 19.04.2021 - VI R 49/18
Steuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der …
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Eine Einnahme ist betrieblich veranlasst, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben ist (s. Senatsurteil vom 19.04.2021 - VI R 49/18, BFHE 273, 98, BStBl II 2022, 316, Rz 13, m.w.N.). - FG Münster, 23.09.2020 - 7 K 3909/18
Steuerliche Berücksichtigung von Einnahmen aus landwirtschaftlicher …
Auszug aus BFH, 09.05.2023 - VI R 38/20
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.09.2020 - 7 K 3909/18 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 15.05.2024 - II R 12/21
Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer
Diese Würdigung ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.2023 - VI R 38/20, BFH/NV 2023, 1057, Rz 31).Diese Würdigung ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.2023 - VI R 38/20, BFH/NV 2023, 1057, Rz 31).
- BFH, 03.11.2023 - VI B 2/23
Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage des Vorliegens eines Betriebs der Land- …
Unter Landwirtschaft ist dabei die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren zu verstehen (BFH-Urteil vom 16.11.1978 - IV R 191/74, BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246, unter 2.a, m.w.N. und Senatsurteil vom 09.05.2023 - VI R 38/20). - FG Münster, 15.10.2024 - 2 K 2092/21
Immobilien - Zur Zuordnung eines Grundstücks zur privaten Verpachtung oder zu …
Rn. 43 1. Unter Landwirtschaft ist dabei die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren zu verstehen (BFH-Urteil vom 16.11.1978 IV R 191/74, BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246, m.w.N.; und BFH-Urteil vom 09.05.2023 VI R 38/20, BFH/NV 2023, 1059).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".