Rechtsprechung
| BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 4, EStG § 9 Abs 4, AktG § 15, EStG VZ 2015
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche
- rechtsinformationen.bund.de
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 4 EStG 2009, § 9 Abs 4 EStG 2009, § 15 AktG, EStG VZ 2015
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche - IWW
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 3 und 4 EStG, § 15 des Aktiengesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Umfang der Berücksichtigung von Fahrtkosten eines an verschiedenen Einsatzstellen im Hamburger Hafen eingesetzten Hafenarbeiters
- Betriebs-Berater
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Berücksichtigung von Fahrtkosten eines an verschiedenen Einsatzstellen im Hamburger Hafen eingesetzten Hafenarbeiters
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beruflich veranlasste Fahrtkosten - und das weiträumige Tätigkeitsgebiet
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten eines Hafenarbeiters bei Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in verschiedenen Hafeneinzelbetrieben
- juraforum.de (Kurzinformation)
Leiharbeiter: Vollständige Fahrtkosten als Werbungskosten absetzbar
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.02.2021 - 4 K 11006/17
- BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21
Papierfundstellen
- NZA-RR 2023, 382
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- FG Niedersachsen, 03.02.2021 - 4 K 11006/17
Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung zusätzlicher Fahrtkosten …
Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21
Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.02.2021 - 4 K 11006/17 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 02.12.2016 aufgehoben.das Urteil des Niedersächsischen FG vom 03.02.2021 - 4 K 11006/17 sowie die Einspruchsentscheidung vom 02.12.2016 aufzuheben und die Einkommensteuerfestsetzung für 2016 insoweit zu ändern, als weitere Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 949 EUR berücksichtigt werden.
- BFH, 30.09.2020 - VI R 10/19
Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht
Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21
Bei der beispielhaften Erwähnung des Hafenarbeiters in der Begründung des Gesetzentwurfs dürfte vielmehr von einem anderen als dem im Streitfall bindend festgestellten Tätigkeitsbild des Klägers ausgegangen worden sein (vgl. Senatsurteil vom 30.09.2020 - VI R 10/19, BFHE 270, 465, BStBl II 2021, 306 zur ersten Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht). - FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5269/17
Versicherungsbezirk kein "weiträumiges Tätigkeitsgebiet"
Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21
Rn. 19 aa) Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten auszuüben hat (ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25.11.2020 - IV C 5-S 2353/19/10011:006, BStBl I 2020, 1228, Rz 42 und 46; FG Berlin-Brandenburg vom 09.04.2019 - 5 K 5269/17, EFG 2019, 1088;… Schmidt/Krüger, EStG, 41. Aufl., § 9 Rz 216; Kreft und Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 9 EStG Rz 485;… Oertel in Kirchhof/Seer, EStG, 21. Aufl., § 9 Rz 82; Fuhrmann in Korn, § 9 EStG Rz 109.7; Brandis/Heuermann/Thürmer, § 9 EStG Rz 314b; Lochte, in Frotscher/Geurts, EStG, § 9 Rz 157e; Claßen A. in Lademann, EStG, § 9 EStG Rz 72;… KKB/Geserich, § 9 EStG, 8. Aufl., Rz 190; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Erste Tätigkeitsstätte", Rz 51 ff.).
- BFH, 23.06.2026 - VIII R 13/24
Reisekostenrechtliche Betriebsstätte eines Selbständigen
Der Gesetzgeber hat damit zur Überzeugung des Senats (objektiv) zum Ausdruck gebracht, dass diejenigen Normen nicht auf Selbständige angewandt werden sollen, die aufgrund einer normativen Gesamtbetrachtung von mehreren Tätigkeitspunkten, in Gestalt einer Vielzahl von Sachmitteln (großräumige erste Tätigkeitsstätte, vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2019 - VI R 12/17, BFHE 264, 265, BStBl II 2019, 551, Rz 15) oder der Tätigkeit auf einer Fläche (weiträumiges Tätigkeitsgebiet, vgl. BFH-Urteil vom 15.02.2023 - VI R 4/21, BFHE 280, 40, BStBl II 2023, 829), zu einer auf die Entfernungspauschale beschränkten Abzugsfähigkeit von Fahrtaufwendungen führen. - FG Berlin-Brandenburg, 25.07.2023 - 11 K 11130/21
Erste Tätigkeitsstätte als die ortsfeste betriebliche Einrichtung des …
c) Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG ) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten ausgeübt werden soll (zu Versicherungskaufmann: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.04.2019 - 5 K 5269/17, EFG 2019, 1088 , zu Lkw-Fahrer: FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 01.09.2022 - 2 K 104/19, EFG 2023, 186 , zu Hafenarbeiter: FG Niedersachsen, Urteil vom 03.02.2021 - 4 K 11006/17, EFG 2021, 748 , Revision anhängig BFH VI R 4/21, Gesetzgeber nennt Arbeitnehmer, die im Hafengebiet tätig sind, Schornsteinfeger, Forstarbeiter oder Briefzusteller: BT-Drs.
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