Rechtsprechung
| BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 122 Abs 2 Nr 1, AO § 366, FGO § 47 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, PUDLV § 2 Nr 3
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist
- rechtsinformationen.bund.de
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 Abs 2 Nr 1 AO vom 16.12.2022, § 366 AO, § 47 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 2 Nr 3 PUDLV
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 47 Abs. 1 FGO, § 366 der Abgabenordnung, § 122 Abs. 2 AO, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 41 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Art. 43 des Postrechtsmodernisierungsgesetzes, Art. 1 des Postrechtsmodernisierungsgesetzes, § 18 Abs. 1 des Postgesetzes, § 143 Abs. 2 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist
- rechtsportal.de
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist
- datenbank.nwb.de
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Drei-Tage-Bekanntgabevermutung - und das strukturelle Zustellungsdefizit
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Strukturelles Zustellungsdefizit: Privater Postdienstleister hebelt Drei-Tages-Frist aus
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AO § 122 Abs 2 Nr 1
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AO § 122 Abs 2 Nr 1
Zugangsvermutung, Drei-Tage-Fiktion
Verfahrensgang
- FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
- BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Papierfundstellen
- BB 2025, 2709 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei …
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Rn. 12 Post im Sinne der Vorschrift des § 122 Abs. 2 AO ist nicht nur die Deutsche Post AG, sondern auch ein (sonstiger) privater Postdienstleiter (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.06.2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 14, und BFH-Beschluss vom 18.04.2013 - X B 47/12, Rz 17, m.w.N.).Rn. 13 a) Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern behauptet er lediglich, es nicht innerhalb der Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, hat er sein Vorbringen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen (BFH-Urteil vom 14.06.2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 9).
Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Behörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH-Urteile vom 11.07.2017 - IX R 41/15, Rz 18, und vom 14.06.2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 9, jeweils m.w.N.).
Rn. 15 c) Unter welchen näheren Voraussetzungen ein Gericht von der Bekanntgabe innerhalb der Dreitagesfrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO überzeugt ist oder ob noch Zweifel am Zugang bestehen, lässt sich nicht allgemeingültig bestimmen, sondern ist Inhalt der jeweiligen tatrichterlichen Überzeugungsbildung (vgl. BFH-Urteile vom 31.10.2000 - VIII R 14/00, BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156, und vom 14.06.2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 11).
- BFH, 20.02.2025 - VI R 18/22
Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an …
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (Senatsurteil vom 20.02.2025 - VI R 18/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 10).Rn. 24 (2) Dies war im Streitfall --anders als in dem vom erkennenden Senat mit Urteil vom 20.02.2025 - VI R 18/22 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschiedenen Sachverhalt-- jedoch offenkundig nicht der Fall.
Es lässt sich hier nicht ausschließen, dass die am Freitag vom FA zur Post gegebene Einspruchsentscheidung erst an einem späteren Tag als am darauffolgenden Montag dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zuging, da Samstag und Sonntag im Gewerbegebiet zustellfreie Tage waren und es sich auch bei dem Montag --dem letzten Tag der Frist (hierzu s. BFH-Beschluss vom 23.02.2018 - X B 61/17, Rz 11, und Senatsurteil vom 20.02.2025 - VI R 18/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 18)-- nicht um einen regulären Zustelltag handelte.
- BFH, 23.02.2018 - X B 61/17
Anwendung der Zugangsvermutung bei Einschaltung privater Postdienstleister
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Es lässt sich hier nicht ausschließen, dass die am Freitag vom FA zur Post gegebene Einspruchsentscheidung erst an einem späteren Tag als am darauffolgenden Montag dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zuging, da Samstag und Sonntag im Gewerbegebiet zustellfreie Tage waren und es sich auch bei dem Montag --dem letzten Tag der Frist (hierzu s. BFH-Beschluss vom 23.02.2018 - X B 61/17, Rz 11, und Senatsurteil vom 20.02.2025 - VI R 18/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 18)-- nicht um einen regulären Zustelltag handelte.Angesichts eines solchen "strukturellen Zustellungsdefizits" ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ohne Weiteres entkräftet (vgl. BFH-Beschluss vom 23.02.2018 - X B 61/17, Rz 11).
- BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22
Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines …
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Rn. 18 aa) § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO greift nur dann ein, wenn feststeht, wann der mit einfachem Brief übersandte Verwaltungsakt tatsächlich zur Post aufgegeben worden ist (BFH-Beschlüsse vom 26.02.2020 - VIII B 56/19, Rz 8, und vom 26.01.2021 - X B 108/20, Rz 9, jeweils m.w.N.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.2023 - 6 C 3.22, BVerwGE 181, 83, Rz 22, zu § 41 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes). - BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen …
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Behörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH-Urteile vom 11.07.2017 - IX R 41/15, Rz 18, und vom 14.06.2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 9, jeweils m.w.N.). - BFH, 09.12.2009 - II R 52/07
Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der …
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Lässt sich das Datum der Aufgabe zur Post nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststellen, ist § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht anwendbar (BFH-Urteil vom 09.12.2009 - II R 52/07, BFH/NV 2010, 824, unter II.2.b aa). - BFH, 12.03.2003 - X R 17/99
Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Sie kann im Revisionsverfahren nur darauf hin überprüft werden, ob das FG von einem unzureichend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen ist oder mit seiner Sachverhaltswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteil vom 12.03.2003 - X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031). - BFH, 18.04.2013 - X B 47/12
Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter …
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Rn. 12 Post im Sinne der Vorschrift des § 122 Abs. 2 AO ist nicht nur die Deutsche Post AG, sondern auch ein (sonstiger) privater Postdienstleiter (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.06.2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 14, und BFH-Beschluss vom 18.04.2013 - X B 47/12, Rz 17, m.w.N.). - BFH, 26.02.2021 - X B 108/20
Postaufgabe und Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Rn. 18 aa) § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO greift nur dann ein, wenn feststeht, wann der mit einfachem Brief übersandte Verwaltungsakt tatsächlich zur Post aufgegeben worden ist (BFH-Beschlüsse vom 26.02.2020 - VIII B 56/19, Rz 8, und vom 26.01.2021 - X B 108/20, Rz 9, jeweils m.w.N.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.2023 - 6 C 3.22, BVerwGE 181, 83, Rz 22, zu § 41 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes). - BFH, 03.05.2001 - III R 56/98
Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe …
Auszug aus BFH, 29.07.2025 - VI R 6/23
Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssig oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 03.05.2001 - III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365). - BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00
Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden
- BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts
- BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19
Sachaufklärungspflicht des FG; Versendung von Steuerbescheiden durch ein …
- FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
Verfahrensrecht - Entfällt die Drei-Tages-Fiktion (generell), wenn innerhalb der …
- BFH, 20.02.2025 - VI R 18/22
Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an …
Ebenso wenig steht ihr entgegen, dass der Postdienstleister (hier die X AG) Postgut regelmäßig nur an fünf von sechs Werktagen ausgeliefert und damit nicht das für einen Universaldienst im Bereich der Briefleistungen geltende Qualitätsmerkmal einer werktäglichen Zustellung nach § 2 Nr. 5 der Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15.12.1999 (BGBl I 1999, 2418), zuletzt geändert am 07.07.2005 (BGBl I 2005, 1970), in der bis zum 18.07.2024 geltenden Fassung (aufgehoben durch Art. 43 des Postrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.07.2024, BGBl. 2024 I Nr. 236 und ersetzt durch § 19 des Postgesetzes vom 15.07.2024, BGBl. 2024 I Nr. 236) erfüllt hat (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2023 - 16 K 16130/22, EFG 2023, 1191; FG Münster, Urteil vom 11.05.2023 - 8 K 520/22 E, EFG 2023, 1044, Rz 38, Revision anhängig unter VI R 6/23; anderer Ansicht Süß/Müller, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2023, 428; dieselben DStR 2023, 1478). - BFH, 17.02.2026 - IX B 95/25
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (BFH-Urteile vom 20.02.2025 - VI R 18/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 10, und vom 29.07.2025 - VI R 6/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 12).Er muss Tatsachen vortragen, die den Schluss zulassen, dass ein anderer Geschehensablauf als der typische --Zugang binnen vier Tagen nach Aufgabe zur Post-- ernstlich in Betracht zu ziehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 20.02.2025 - VI R 18/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 11, und vom 29.07.2025 - VI R 6/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 13; jeweils m.w.N.).
Sie kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das FG von einem unzureichend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen ist oder mit seiner Sachverhaltswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 29.07.2025 - VI R 6/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 14 ff., m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2026 - L 7 KG 1076/25 Denn danach mussten von den an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen - mit einer hier nicht einschlägigen Ausnahme - im Jahresdurchschnitt mindestens 80 vom Hundert an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 vom Hundert bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden (vgl. BFH, Urteil vom 29.07.2025 - VI R 6/23 -, juris, Rdnr. 23).
- FG Sachsen, 26.01.2026 - 1 K 72/24
Widerlegung der Dreitagesvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (in der vor 1.1.2025 …
Der Verwaltungsakt gilt in diesem Fall gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO in der für das Streitjahr 2023 geltenden Fassung bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 2025, VI R 6/23, BFH/NV 2026, 91 m. w. N.).Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssig oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 29. Juli 2025, VI R 6/23, BFH/NV 2026, 91 m. w. N.).
- BFH, 19.11.2025 - IX B 121/24
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensfehler
Rn. 12 aa) Das FA rügt zunächst eine Divergenz hinsichtlich der Entscheidung des FG Münster vom 11.05.2023 - 8 K 520/22 E. Diese Entscheidung ist mit Urteil des BFH vom 29.07.2025 - VI R 6/23 (zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen) aufgehoben worden. - FG Berlin-Brandenburg, 21.01.2026 - 16 K 16221/25
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
Rn. 33 Der VI. Senat des BFH hat in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 29.07.2025 VI R 6/23, DStR 2025, 2670, BFH/NV 2026, 91, juris Rn. 26, veröffentlicht am 13.11.2025) allerdings ausgeführt, dass die Bekanntgabevermutung auch dadurch entkräftet werde, dass die Einspruchsentscheidung, die der dortigen Klage in Kopie beigefügt war, mit einem Posteingangsstempel des Prozessbevollmächtigten von einem späteren Tag versehen war.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".