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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2020 - VI ZB 25/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28372
BGH, 21.07.2020 - VI ZB 25/19 (https://dejure.org/2020,28372)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2020 - VI ZB 25/19 (https://dejure.org/2020,28372)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - VI ZB 25/19 (https://dejure.org/2020,28372)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts über einer Eintragung in Fristenkalender zumindest anhand der Handakte; vorausschauende Anweisungen für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts über einer Eintragung in Fristenkalender zumindest anhand der Handakte; vorausschauende Anweisungen für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kein Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens bei der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei Vorlage einer Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung; Anforderungen ...

  • Betriebs-Berater

    Organisation der Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Unzureichende Vorkehrungen für unerwarteten Ausfall

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233
    Kein Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens bei der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei Vorlage einer Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung; Anforderungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts über Eintragung in Fristenkalender zumindest anhand der Handakte; vorausschauende Anweisungen für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zu Vorkehrungen zur Fristenkontrolle im Krankheitsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsanwalt wird krank - Was wird mit den Fristen?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Pflicht zu Vorkehrungen zur Fristenkontrolle im Krankheitsfall - Pflicht zu Vorkehrungen zur Fristenkontrolle im Krankheitsfall

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt erkrankt: Was ist für die Wahrung von Fristen zu tun? (IMR 2020, 474)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt erkrankt: Was ist für die Wahrung von Fristen zu tun? (IBR 2020, 621)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1463
  • FamRZ 2020, 1929
  • DB 2020, 2184
  • AnwBl 2020, 685
  • AnwBl Online 2020, 834
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 709/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine elektronisch …

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - VI ZB 25/19
    Diese anwaltliche Prüfungspflicht besteht auch dann, wenn die Handakte nicht zugleich zur Bearbeitung mit vorgelegt worden ist, so dass der Rechtsanwalt in diesen Fällen die Vorlage der Handakte zur Fristenkontrolle zu veranlassen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2020 - VI ZB 63/19, z.V.b.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13, NJW 2014, 3102 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - VI ZB 63/19

    Überprüfung der Fristvermerke in der Handakte durch Befassen eines Rechtsanwalts …

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - VI ZB 25/19
    Diese anwaltliche Prüfungspflicht besteht auch dann, wenn die Handakte nicht zugleich zur Bearbeitung mit vorgelegt worden ist, so dass der Rechtsanwalt in diesen Fällen die Vorlage der Handakte zur Fristenkontrolle zu veranlassen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2020 - VI ZB 63/19, z.V.b.; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13, NJW 2014, 3102 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 16.04.2019 - VI ZB 44/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - VI ZB 25/19
    Dabei sollen die allgemeinen Vorkehrungen und die konkreten Maßnahmen im Verhinderungsfall ineinandergreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. April 2019 - VI ZB 44/18, NJW-RR 2019, 1207 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2020 - IX ZB 8/18, z.V.b., Rn. 10 ff. mwN).
  • BGH, 28.05.2020 - IX ZB 8/18

    Beauftragung eines vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der …

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - VI ZB 25/19
    Dabei sollen die allgemeinen Vorkehrungen und die konkreten Maßnahmen im Verhinderungsfall ineinandergreifen (…vgl. Senatsbeschluss vom 16. April 2019 - VI ZB 44/18, NJW-RR 2019, 1207 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - IX ZB 8/18, z.V.b., Rn. 10 ff. mwN).
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 60/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen bei Übermittlung …

    Insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss die Klägerin nicht in ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip), der es den Gerichten gebietet, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2020 - VI ZB 25/19, zVb;… vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809, Rn. 5;… vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502, Rn. 6).
  • BGH, 15.03.2022 - VI ZB 20/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bezeichnung von Berufungskläger und …

    Insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss den Beklagten zu 2 nicht in seinem verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), der es den Gerichten gebietet, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19, NJW-RR 2021, 54 Rn. 7; vom 21. Juli 2020 - VI ZB 25/19, AnwBl 2020, 685 Rn. 4;… vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809 Rn. 5;… vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 6).
  • KG, 07.03.2024 - 27 U 112/23

    Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Frist für die Berufungsbegründung …

    Rn. 19 Hinsichtlich der Maßstäbe, die der BGH für den Fall einer unvorhergesehenen Krankheit betreffend die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes aufgestellt hat, wird zunächst auf die Ausführungen des BGH in dem Beschluss des BGH vom 21.7.2020 zu VI ZB 25/19 verwiesen.

    Rn. 31 Bereits daraus ergebe sich, dass im Sinne der auch seitens des Senats zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes - Beschluss vom 21.06.2020 - VI ZB 25/19 - diese Handlungsvariante im Lichte des Verfahrensgrundrechts der Beklagten und Berufungsklägerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) letztlich nicht zumutbar sei.

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