Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14594
BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17 (https://dejure.org/2018,14594)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2018 - VI ZB 48/17 (https://dejure.org/2018,14594)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17 (https://dejure.org/2018,14594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,14594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 234 ZPO
    Gericht darf nicht vor Fristablauf über Wiedereinsetzungsantrag entscheiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zu frühe Entscheidung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 234 ZPO
    Gericht darf nicht vor Fristablauf über Wiedereinsetzungsantrag entscheiden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3258
  • NJW-RR 2018, 1149
  • MDR 2018, 1106
  • MDR 2018, 1426
  • MDR 2018, 883
  • FamRZ 2018, 1250
  • VersR 2018, 1212
  • AnwBl 2018, 682
  • AnwBl Online 2018, 1066
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 94/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Einzelanwalts zu Vorkehrungen …

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17
    Für das weitere Verfahren wird zu berücksichtigen sein, dass ein Einzelanwalt ohne eigenes Personal ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, zu treffen hat und dass es zu den möglichen und zumutbaren Maßnahmen, die ein unvorhergesehen erkrankter Rechtsanwalt zu treffen hat, auch gehören kann, den Vertreter zu benachrichtigen und diesen zu bitten, einen Fristverlängerungsantrag zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 94/13, NJW 2014, 228 Rn. 7, 10, 11 mwN).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17
    In diesem Sinn gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfGE 53, 219, 222).
  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei …

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17
    Danach darf das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden; dabei ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 27/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf …

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17
    Danach darf das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden; dabei ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17

    Anforderungen an die Substantiierung des Klageanspruchs: Konkrete Bezugnahme auf …

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags einer Partei haben (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, MDR 2018, 883 Rn. 6).
  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur …

    Es ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. zum Ganzen Senat…, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5; Beschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, NJW-RR 2018, 1149 Rn. 6, jeweils mwN).

    Mit der Rechtsbeschwerde ist davon auszugehen, dass dies auf die verfrühte Verwerfungsentscheidung zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, NJW-RR 2018, 1149 Rn. 8).

  • BGH, 19.02.2019 - VI ZB 43/18

    Zumutbare Vorkehrungen eines Rechtsanwalts für krankheitsbedingten …

    Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen treffen (…Senatsbeschlüsse vom 10. April 2018 - VI ZB 44/16, VersR 2018, 1085 Rn. 7; vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, VersR 2018, 1212 Rn. 9; vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026;… BGH, Beschlüsse vom 26. September 2013 - V ZB 94/13, NJW 2014, 228 Rn. 7;… vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, NJW 2008, 3571 Rn. 9).

    Die fristwahrenden Maßnahmen eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts ohne eigenes Personal können sich aber darin erschöpfen, die Vertretung, für die er zuvor im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen für Verhinderungsfälle Vorsorge zu treffen hatte, zu kontaktieren und um die Beantragung einer Fristverlängerung zu bitten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, VersR 2018, 1212 Rn. 9;… vom 10. April 2018 - VI ZB 44/16, VersR 2018, 1085 Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 94/13, NJW 2014, 228 Rn. 11).

  • BGH, 16.04.2019 - VI ZB 44/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Rn. 3 Mit Beschluss vom 24. April 2018 (VI ZB 48/17, VersR 2018, 1212) hat der Senat den Beschluss des Berufungsgerichts aufgehoben, weil dieses vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist über den Antrag entschieden hatte.
  • AG München, 26.02.2025 - 271 C 21680/24

    Kein Widerrufsrecht bei Beauftragung eines Schranks, der individuell auf Basis …

    Rn. 37 Hat der Besteller mit der Kündigung zum Ausdruck gebracht, jegliche weitere Leistung des Unternehmers abzulehnen, also im Fall seiner endgültigen Erfüllungsverweigerung ist die Kündigungsvergütung eines Werkunternehmers ohne Abnahme fällig (BGH NJW 2018, 3258).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht