Rechtsprechung
| BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zum Mitverschulden des Unfallgeschädigten beim Verdienstausfallschaden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Gerichtes gegen die ihm obliegende Pflicht zur Schadensminderung - Anspruch auf Erstattung von erbrachten Rentenleistungen aus übergegangenem Recht - Einseitige Betrachtungsweise eines Berufungsgerichts - Beweispflicht und Darlegungslast im Haftpflichtrecht
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Darlegungs- und Beweislast für zumutbare Arbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254
Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des Verletzten
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2142
- MDR 1979, 658
- VersR 1979, 424
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.06.1967 - VI ZR 3/66
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Versetzung eines Polizeibeamten in den …
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Auf die Klägerin als Legalzessionarin ( § 1542 RVO) ist nur der Schaden übergegangen, wie ihn der Verletzte in zumutbarer Weise durch Verwertung der ihm verbliebenen Arbeitskraft hätte mindern können ( §§ 412, 404 BGB; s.u.a. Senatsurteile vom 27. Juni 1967 - VI ZR 3/66 = VersR 1967, 953, 954 und vom 18. Februar 1969 - VI ZR 2/68 = VersR 1969, 538, 539 m.w.Nachw.).Zutreffend geht das Berufungsgericht von dem Grundsatz aus, daß im Haftpflichtrecht letztlich der Schädiger beweisen muß, daß es dem Verletzten nach den gesamten Umständen seiner besonderen Lage möglich und (unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Persönlichkeit, Ausbildung und bisherigen Lebensstellung) zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (RGZ 160, 119, 120; BGHZ 10, 18, 20 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 78/52]; Senatsurteile vom 27. Juni 1967 a.a.O.; vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 88/69 = VersR 1971, 348, 349 m.w.Nachw.; zuletzt v. 13. Juni 1972 - VI ZR 83/71 - VersR 1972, 975).
Vielmehr ist schadensrechtlich der ersatzfähige Schaden (und zwar bereits von seiner Entstehung an) auf den Umfang begrenzt, auf den er sich bei pflichtgemäßem Verhalten des Verletzten beschränken läßt, so daß - wie der Senat im Urteil vom 18. Dezember 1962 a.a.O. bereits entschieden hat - auch ein in den Ruhestand versetzter Beamter sich nicht der Pflicht, seine verbliebene Arbeitskraft in zumutbarer Weise zu nutzen, unter Hinweis auf seine Pensionierung entziehen kann; dies kann auch dem Legalzessionar entgegengehalten werden (Senatsurt. v. 27. Juni 1967 a.a.O.).
Das Berufungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung, falls eine Verletzung der Schadensminderungspflicht zu bejahen ist, zu berücksichtigen haben, inwieweit H. in Hinblick auf sein verhältnismäßig niedriges Renteneinkommen etwa erzielbare Einkünfte zunächst zum Ausgleich seines durch die Rente nicht gedeckten Verdienstausfalls verwenden durfte (s. Senatsurteil v. 27. Juni 1967 a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 16, 265, 275 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und Senatsurt. v. 6. April 1976 - VI ZR 240/74 = VersR 1976, 877, 878).
- BGH, 01.12.1970 - VI ZR 88/69
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem von …
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Zutreffend geht das Berufungsgericht von dem Grundsatz aus, daß im Haftpflichtrecht letztlich der Schädiger beweisen muß, daß es dem Verletzten nach den gesamten Umständen seiner besonderen Lage möglich und (unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Persönlichkeit, Ausbildung und bisherigen Lebensstellung) zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (RGZ 160, 119, 120; BGHZ 10, 18, 20 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 78/52];… Senatsurteile vom 27. Juni 1967 a.a.O.; vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 88/69 = VersR 1971, 348, 349 m.w.Nachw.; zuletzt v. 13. Juni 1972 - VI ZR 83/71 - VersR 1972, 975).Die mangelnde Bereitschaft des Verletzten, sich um anderweiten Verdienst zu bemühen, kann bereits eine Verletzung der ihm nach § 254 Abs. 2 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht bedeuten (so schon Senatsurteil v. 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38 und v. 1. Dezember 1970 a.a.O.;… Müller, StVR 22. Aufl. § 9 StVG Rdz. 90).
Davon ist der Senat bereits in seinen Urteilen vom 1. Dezember 1970 a.a.O. und vom 13. Juni 1972 a.a.O. ausgegangen, in denen er von "einer Erleichterung der Beweislage" oder davon, "daß keine zu hohen Anforderungen an die Beweislast des Schädigers zu stellen sind", gesprochen hat (vgl. auch Senatsurt. v. 18. Dezember 1962 - VI ZR 112/62 = VersR 1963, 337, 338).
- BGH, 13.06.1972 - VI ZR 83/71
Anforderungen an die Schadensminderungspflicht - Vorliegen von Fahrlässigkeit bei …
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Zutreffend geht das Berufungsgericht von dem Grundsatz aus, daß im Haftpflichtrecht letztlich der Schädiger beweisen muß, daß es dem Verletzten nach den gesamten Umständen seiner besonderen Lage möglich und (unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Persönlichkeit, Ausbildung und bisherigen Lebensstellung) zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (RGZ 160, 119, 120; BGHZ 10, 18, 20 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 78/52];… Senatsurteile vom 27. Juni 1967 a.a.O.; vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 88/69 = VersR 1971, 348, 349 m.w.Nachw.; zuletzt v. 13. Juni 1972 - VI ZR 83/71 - VersR 1972, 975).Davon ist der Senat bereits in seinen Urteilen vom 1. Dezember 1970 a.a.O. und vom 13. Juni 1972 a.a.O. ausgegangen, in denen er von "einer Erleichterung der Beweislage" oder davon, "daß keine zu hohen Anforderungen an die Beweislast des Schädigers zu stellen sind", gesprochen hat (vgl. auch Senatsurt. v. 18. Dezember 1962 - VI ZR 112/62 = VersR 1963, 337, 338).
- BGH, 18.12.1962 - VI ZR 112/62
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Davon ist der Senat bereits in seinen Urteilen vom 1. Dezember 1970 a.a.O. und vom 13. Juni 1972 a.a.O. ausgegangen, in denen er von "einer Erleichterung der Beweislage" oder davon, "daß keine zu hohen Anforderungen an die Beweislast des Schädigers zu stellen sind", gesprochen hat (vgl. auch Senatsurt. v. 18. Dezember 1962 - VI ZR 112/62 = VersR 1963, 337, 338).Vielmehr ist schadensrechtlich der ersatzfähige Schaden (und zwar bereits von seiner Entstehung an) auf den Umfang begrenzt, auf den er sich bei pflichtgemäßem Verhalten des Verletzten beschränken läßt, so daß - wie der Senat im Urteil vom 18. Dezember 1962 a.a.O. bereits entschieden hat - auch ein in den Ruhestand versetzter Beamter sich nicht der Pflicht, seine verbliebene Arbeitskraft in zumutbarer Weise zu nutzen, unter Hinweis auf seine Pensionierung entziehen kann; dies kann auch dem Legalzessionar entgegengehalten werden (…Senatsurt. v. 27. Juni 1967 a.a.O.).
- RG, 15.03.1939 - VI 254/38
Ist der an seiner Gesundheit Verletzte verpflichtet, zwecks Minderung des …
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Zutreffend geht das Berufungsgericht von dem Grundsatz aus, daß im Haftpflichtrecht letztlich der Schädiger beweisen muß, daß es dem Verletzten nach den gesamten Umständen seiner besonderen Lage möglich und (unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Persönlichkeit, Ausbildung und bisherigen Lebensstellung) zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (RGZ 160, 119, 120; BGHZ 10, 18, 20 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 78/52];… Senatsurteile vom 27. Juni 1967 a.a.O.; vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 88/69 = VersR 1971, 348, 349 m.w.Nachw.; zuletzt v. 13. Juni 1972 - VI ZR 83/71 - VersR 1972, 975).Wie schon das Reichsgericht (RGZ 160, 119, 121) betont hat, kann die Durchführung einer dem Einzelfall gerecht werdenden Arbeitsaufnahme nur bei verständigem Zusammenwirken beider Parteien (wobei der Schädiger insbesondere die zur Umschulung erforderlichen Kosten zur Verfügung stellen muß) befriedigend gelöst werden.
- BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52
Zumutbarkeit einer Umschulung und einer Operation
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Zutreffend geht das Berufungsgericht von dem Grundsatz aus, daß im Haftpflichtrecht letztlich der Schädiger beweisen muß, daß es dem Verletzten nach den gesamten Umständen seiner besonderen Lage möglich und (unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Persönlichkeit, Ausbildung und bisherigen Lebensstellung) zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (RGZ 160, 119, 120; BGHZ 10, 18, 20 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 78/52];… Senatsurteile vom 27. Juni 1967 a.a.O.; vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 88/69 = VersR 1971, 348, 349 m.w.Nachw.; zuletzt v. 13. Juni 1972 - VI ZR 83/71 - VersR 1972, 975). - BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53
Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Das Berufungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung, falls eine Verletzung der Schadensminderungspflicht zu bejahen ist, zu berücksichtigen haben, inwieweit H. in Hinblick auf sein verhältnismäßig niedriges Renteneinkommen etwa erzielbare Einkünfte zunächst zum Ausgleich seines durch die Rente nicht gedeckten Verdienstausfalls verwenden durfte (…s. Senatsurteil v. 27. Juni 1967 a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 16, 265, 275 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und Senatsurt. v. 6. April 1976 - VI ZR 240/74 = VersR 1976, 877, 878). - BGH, 06.04.1976 - VI ZR 240/74
Schadensminderungspflicht einer arbeitsfähigen, kinderlosen Witwe eines getöteten …
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Das Berufungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung, falls eine Verletzung der Schadensminderungspflicht zu bejahen ist, zu berücksichtigen haben, inwieweit H. in Hinblick auf sein verhältnismäßig niedriges Renteneinkommen etwa erzielbare Einkünfte zunächst zum Ausgleich seines durch die Rente nicht gedeckten Verdienstausfalls verwenden durfte (…s. Senatsurteil v. 27. Juni 1967 a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 16, 265, 275 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und Senatsurt. v. 6. April 1976 - VI ZR 240/74 = VersR 1976, 877, 878). - BGH, 06.11.1954 - VI ZR 70/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Die mangelnde Bereitschaft des Verletzten, sich um anderweiten Verdienst zu bemühen, kann bereits eine Verletzung der ihm nach § 254 Abs. 2 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht bedeuten (so schon Senatsurteil v. 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38 und v. 1. Dezember 1970 a.a.O.;… Müller, StVR 22. Aufl. § 9 StVG Rdz. 90). - BGH, 18.02.1969 - VI ZR 2/68
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Dienstunfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Auf die Klägerin als Legalzessionarin ( § 1542 RVO) ist nur der Schaden übergegangen, wie ihn der Verletzte in zumutbarer Weise durch Verwertung der ihm verbliebenen Arbeitskraft hätte mindern können ( §§ 412, 404 BGB; s.u.a. Senatsurteile vom 27. Juni 1967 - VI ZR 3/66 = VersR 1967, 953, 954 und vom 18. Februar 1969 - VI ZR 2/68 = VersR 1969, 538, 539 m.w.Nachw.).
- OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
Rn. 346 Es werden hierbei hohe Anforderungen an einen Geschädigten gestellt; er muß sich aktiv um eine Beschäftigungsstelle bemühen; schon in der fehlenden Bereitschaft hierzu kann ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegen (vgl. BGH VersR 1979, 424 f.; 1997, 1158 ff.; 2006, 286 f.;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personensachen, 10. Aufl. 2010, Rz. 54 ff.).Ihn trifft ihn in erster Linie die Pflicht, sich ernstlich darum zu bemühen, die ihm verbliebene Arbeitskraft nutzbringend zu verwerten; er kennt seine Fähigkeiten und Neigungen am besten, nur er kann sie - notfalls mit fachkundiger Beratung - testen lassen; zudem verfügt er in der Regel über das bessere Wissen der im Einzugbereich seines Wohnorts vorhandenen Arbeitsplätze; insbesondere wird der Schädiger, wenn der Verletzte in einem großen Unternehmen (wie beispielweise der Deutschen Bahn) beschäftigt war, nur selten in der Lage sein, die betriebsinternen Möglichkeiten eines anderweitigen Arbeitsplatzes beurteilen zu können (so wörtlich BGH NJW 1979, 2142 [2143]).
Wie schon das RG (RGZ 160, 119 [121]) betont hat, kann die Durchführung einer dem Einzelfall gerecht werdenden Arbeitsaufnahme nur bei verständigem Zusammenwirken beider Parteien (wobei der Schädiger insbesondere die zur Umschulung erforderlichen Kosten zur Verfügung stellen muß) befriedigend gelöst werden (so wörtlich BGH NJW 1979, 2142 [2143]).
Die mangelnde Bereitschaft des Verletzten, sich um anderweitigen Verdienst zu bemühen, kann bereits eine Verletzung der ihm nach § 254 II 1 Fall 3 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht bedeuten (so schon BGH VersR 1955, 38; 1971, 348; NJW 1979, 2142 [2143] m.w.N.).
Rn. 348 aaa) Die Beweislast dafür, daß es der Klägerin bei einer MdE von 50% bzw. 25% nach den gesamten Umständen ihrer besonderen Lage (unter Berücksichtigung ihres Alters und ihrer Persönlichkeit, Ausbildung und der bisherigen Lebensstellung) möglich und zumutbar war, eine neue Arbeit aufzunehmen, trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Beklagte (BGHZ 10, 18 [20] = NJW 1953, 1098; NJW 1967, 2053; VersR 1971, 348 [349]; 1972, 975; NJW 1979, 2142 [2143] unter Hinweis auf RGZ 160, 119 [120]; NJW 2001, 1640 ff.; zuletzt NZV 2007, 29).
Hat der Schädiger eine konkret zumutbare Arbeitsmöglichkeit nachgewiesen, so wird es Sache des Verletzten sein, um dem Einwand nach § 254 II 1 Fall 3 BGB mit Erfolg zu begegnen, darzulegen und zu beweisen, warum er diese Möglichkeit nicht hat nutzen können (BGH NJW 1979, 2142 [2143];… OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.03.2005 - 1U 149/04 [Juris]).
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter …
Demgegenüber ist es Sache des Schädigers zu behaupten und zu beweisen, dass der Geschädigte entgegen seiner Darstellung in einem konkret bezeichneten Fall ihm zumutbare Arbeit hätte aufnehmen können (BGH, Urt. v. 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78, NJW 1979, 2142 f). - BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83
Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …
So hat es der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 = VersR 1979, 424 - bei einem Streit über die Frage, ob der Verletzte eine andere zumutbare Arbeit hätte finden können, als Sache des Geschädigten angesehen, darzulegen, welche Arbeitsmöglichkeiten für ihn zumutbar und durchführbar seien und was er bereits unternommen habe, um einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.
- BGH, 21.09.2021 - VI ZR 91/19
Verstoß eines Verkehrsunfallverletzten gegen die Schadensminderungspflicht: …
Den Verletzten trifft eine sekundäre Darlegungslast, er muss darlegen, was er unternommen hat, um seine Gesundheit zu verbessern und Arbeit zu finden oder was dem ggf. entgegenstand (…vgl. Senatsurteile vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89, NJW 1991, 1412, 1413, juris Rn. 16; vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78, NJW 1979, 2142 f., juris Rn. 13;… Zoll in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kap. 32 Rn. 75). - BGH, 12.03.2024 - VI ZR 283/21
Gericht überging zwei ärztliche Befunde: "Medizinische Sachkunde angemaßt"
Nach der Senatsrechtsprechung hat der Verletzte, wenn er wieder arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, den Schädiger in der Regel über die für ihn zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten und seine Bemühungen um einen angemessenen Arbeitsplatz zu unterrichten (…vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 2023 - VI ZR 152/21, VersR 2023, 519 Rn. 13;… vom 21. September 2021 - VI ZR 91/19, VersR 2021, 1583 Rn. 21;… vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89, VersR 1991, 437, 438, juris Rn. 16; vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78, VersR 1979, 424, 425, juris Rn. 13). - BGH, 26.09.2006 - VI ZR 124/05
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch …
Das Berufungsgericht verkennt nicht, dass zwar grundsätzlich der Schädiger für das Vorliegen eines Mitverschuldens und eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht darlegungs- und beweispflichtig ist (BGHZ 91, 357, 369; Senatsurteile vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 - VersR 1979, 424, 425 und vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438), der Geschädigte andererseits aber, soweit es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken und erforderlichenfalls darlegen muss, was er zur Schadensminderung unternommen hat (BGHZ 91, 243, 259 f.; Senatsurteile vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 - NJW 1996, 652, 653 und vom 29. September 1998 - VI ZR 296/97 - VersR 1998, 1428). - OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des …
Es obliegt daher ihnen, zu beweisen, dass es dem Kläger nach den gesamten Umständen seiner besonderen Lage möglich und (unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Persönlichkeit, Ausbildung und bisherigen Lebensstellung) zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 -, Rn. 12, juris); dazu gehört die Darlegung, welche Art von Arbeiten der Kläger ausüben kann (BGH…, Urteil vom 03. März 1998 - VI ZR 385/96 -, Rn. 22, juris).Es ist daher zunächst die Sache des Klägers, im einzelnen darzutun, welche Schritte er unternahm, um eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie seiner sozialen Stellung entsprechende Tätigkeit zu finden (BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 -, Rn. 12 - 14, juris).
- LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung …
Die Beweislast für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger (vgl. nur BGH, Urteile vom 23.01.1979 - VI ZR 103/78, VersR 1979, 424; vom 29.09.1998 - VI ZR 296/97, VersR 1998, 1428; OLG Köln, MDR 1999, 157;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 254 Rdn. 72 m.w.N.). - BGH, 24.01.2023 - VI ZR 152/21
Verkehrsunfallbedingte Rentenzahlung wegen Erwerbsminderung: …
Rn. 11 1. Soweit das Berufungsgericht einen Anspruch der Klägerin wegen eines Verstoßes der Geschädigten gegen ihre Schadensminderungspflicht in Form unzureichender Anstrengungen zur Aufnahme einer erneuten Erwerbstätigkeit verneint hat, ist allerdings im Ausgangspunkt zutreffend, dass eine Kürzung des aus übergegangenem Recht des Geschädigten hergeleiteten Erstattungsanspruchs des Sozialversicherungsträgers bei einem Verstoß des Geschädigten gegen seine Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) in Betracht kommt, weil sich der Sozialversicherungsträger ein solches Mitverschulden seines Versicherten anrechnen lassen muss (…vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1980 - VI ZR 92/79, VersR 1981, 347, 348 f., juris Rn. 8 und Rn. 16; vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78, VersR 1979, 424, juris Rn. 8 mwN; vom 18. Februar 1969 - VI ZR 2/68, VersR 1969, 538, 539).Nach der Senatsrechtsprechung hat der Verletzte, wenn er wieder arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, den Schädiger in der Regel über die für ihn zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten und seine Bemühungen um einen angemessenen Arbeitsplatz zu unterrichten (…vgl. Senatsurteile vom 21. September 2021 - VI ZR 91/19, VersR 2021, 1583 Rn. 21;… vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89, VersR 1991, 437, 438, juris Rn. 16; vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78, VersR 1979, 424, 425, juris Rn. 13).
- BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Ist der beweisbelasteten Partei eine nähere Darlegung des Sachverhalts nicht möglich, weil nur dem Gegner die Einzelheiten bekannt sind, und ist dem Gegner deren Vortrag zumutbar, braucht die beweisbelastete Partei ihr Vorbringen erst unter Beweis zu stellen, wenn der Gegner eine substantiierte Sachdarstellung gegeben hat (vgl. etwa zum Arztfehlerprozeß BGH, Urteil vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - NJW 1978, 1681f. [BGH 14.03.1978 - VI ZR 213/76] unter II 2 b; zum Mitverschulden des Geschädigten BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 - NJW 1979, 2142 unter II 2 a; zum Negativbeweis BGH…, Urteil vom 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86 - BGHR ZPO § 286 Negativbeweis 1). - BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89
Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und …
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06
Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei unfallbedingtem …
- BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97
Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen …
- LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 13 S 43/11
Schadensminderungspflicht nach Verkehrsunfall: Verzögerung einer …
- BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95
Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger
- OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mitverschulden …
- OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20
Höhe des Erwerbsschadens; Obliegenheit des Verkehrsunfallgeschädigten zum …
- BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82
Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen …
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 330/04
Darlegungs- und Beweislast bei mitwirkendem Verschulden
- OLG Koblenz, 29.04.2024 - 12 U 884/22
Mietwagenkosten nach einem Unfall: Volle Erstattung bei Reparatur-Verzögerung
- OLG Stuttgart, 18.10.2016 - 12 U 35/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an …
- OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 61/06
Verkehrsunfallhaftung: Mitverschuldensquote bei Verkehrsunfall; Umfang der …
- OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 8 U 127/03
Arzthaftungsprozess: Materieller und immaterieller Schadensersatz wegen eines …
- OLG Koblenz, 08.12.2014 - 12 U 668/13
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz des …
- BGH, 26.02.1980 - VI ZR 2/79
Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls
- LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück …
- BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81
Schadensminderungspflicht eines wegen eines fremdverschuldeten Unfalls in den …
- OLG Köln, 05.08.2021 - 10 U 11/20
- LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte …
- BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
Berücksichtigung von Mitverschulden im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen …
- OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
Schmerzensgeldbemessung: Voraussetzungen für die Aufspaltung in Kapitalbetrag und …
- BGH, 22.12.1987 - VI ZR 6/87
Richterliche Schätzung unfallbedingt entgangener Verdienstmöglichkeiten
- OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
- OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
Schadensersatz; Verdienstausfallschaden; Verdienstausfallsrente; Verkehrsunfall ; …
- OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
Zur Berechnung des Anspruchsübergangs nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X bei Mithaftung …
- OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
Ermittlung des unfallbedingten Verdienstausfallschadens eines am Berufsanfang …
- LG Kleve, 20.05.2005 - 1 O 522/03
- OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 1 U 62/20
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Berechnung des Verdienstausfallschadens …
- OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
Verdienstausfallschaden - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch nicht …
- LG Lüneburg, 28.05.2021 - 6 O 53/17
Ersatz des Verdienstausfalls bei selbständig Tätigen für die unfallbedingte …
- OLG Frankfurt, 05.10.1995 - 12 U 181/94
Ersatzfähigkeit eines verkehrsunfallbedingten Verdienstausfallschadens infolge …
- OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98
Erstattung von Arbeitslosengeld ; Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ; …
- OLG Schleswig, 07.09.2021 - 7 U 34/21
Regress des Verdienstausfallschadens durch den Rentenversicherungsträger
- LG München I, 10.07.2015 - 17 O 13445/13
Verkehrsunfall mit Personenschaden - Verdienstausfall- und …
- BGH, 06.02.1986 - I ZR 92/84
Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Kündigung des Handelsvertreters
- OLG München, 08.05.1998 - 10 U 4856/97
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Zuerkennung eines weiteren Schmerzensgeldes …
- BGH, 16.12.1980 - VI ZR 92/79
Schadensminderungspflicht eines gesetzlichen Zessionars - Pflicht des …
- OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
Nachprüfbarkeit der unfallbedingten Dienstunfähigkeit eines Beamten im …
- OLG Hamm, 17.05.2016 - 9 W 27/15
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Erwerbsschadens
- OLG Hamm, 28.10.2022 - 9 U 33/21
Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit aufgrund als Folge erlittenen Verkehrsunfalls; …
- AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Dauer des Nutzungsausfalls bei fehlender …
- OLG Brandenburg, 19.10.2006 - 12 U 65/06
Haftungsverteilung bei der Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit …
- OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 1 U 149/04
Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Anspruchs auf Ersatz des …
- OLG Nürnberg, 10.10.1997 - 6 U 4250/96
Ersatz von Verdienst-Entgang auch nach freiwilliger Aufgabe einer Arbeitsstelle
- OLG München, 06.03.1997 - 24 U 445/96
- OLG Bremen, 14.03.1990 - 1 U 81/89
Sicherung eines Nichtschwimmerbeckens in einem Hallenbad
- OLG Stuttgart, 22.07.1983 - 15 UF 57/83
Unterhaltsgläubiger; Bemühen um Erwerbstätigkeit; Darlegungslast; …
- OLG Stuttgart, 08.05.1981 - 15 UF 316/80
Bestehen eines Anspruchs auf Unterhalt; Ausnahmen vom Grundsatz der …
- LG Bonn, 07.02.1994 - 10 O 443/93
Ersatz gewährter Sozialleistungen; Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung …
- OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
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