Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 3 § 9
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden PKW - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrswidriges Überholen - Gebotspflicht - Anhalteweg - Fahren auf Sicht
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1378
- MDR 1974, 923
- VersR 1974, 997
- DB 1974, 1667
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Der Schutzbereich dieser Norm erstreckt sich allerdings auch auf solche Hindernisse, die durch Verschulden eines anderen in den nicht einsehbaren Raum gelangt sind (vgl. BGHSt 2, 188; BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 379/52, VRS 4, 359, 360; vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53, VRS 6, 296; Weigelt, DAR 1960, 226).Andererseits findet das Gebot des Fahrens auf Sicht dann in dem Vertrauensgrundsatz doch seine Grenze, wenn sich das Hindernis nicht bereits in der Fahrbahn befindet - sei es, dass es dort liegt oder sich in gleicher Richtung langsamer als das herannahende Kraftfahrzeug fortbewegt oder gar stehen geblieben ist -, sondern plötzlich von der Seite (oder von oben) her völlig unvermittelt in die Fahrbahn gelangt (BGH, Urteil vom 19. März 1968 - VI ZR 4/67, VersR 1968, 603; vom 21. Januar 1954, aaO.; OLG Nürnberg, VersR 1968, 78;… Jagusch, aaO., § 9 Rdn. 4).
- BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60
Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Dies ergibt sich sowohl aus § 1 StVO in der zur Unfallzeit gültigen alten Fassung als insbesondere auch aus § 9 Abs. 1 StVO a.F., wonach der Fahrzeugführer die Fahrgeschwindigkeit so einzurichten hat, dass er jederzeit in der Lage ist, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten und dass er das Fahrzeug nötigenfalls rechtzeitig anhalten kann (BGHZ 35, 400 = BGHSt - VGS - 16, 145, 147). - BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51
Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall - Pflichtwidrige Nichtherabsetzung der …
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Der Schutzbereich dieser Norm erstreckt sich allerdings auch auf solche Hindernisse, die durch Verschulden eines anderen in den nicht einsehbaren Raum gelangt sind (vgl. BGHSt 2, 188; BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 379/52, VRS 4, 359, 360; vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53, VRS 6, 296; Weigelt, DAR 1960, 226).
- BGH, 19.03.1968 - VI ZR 4/67
Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Fahrbahn tretenden …
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Andererseits findet das Gebot des Fahrens auf Sicht dann in dem Vertrauensgrundsatz doch seine Grenze, wenn sich das Hindernis nicht bereits in der Fahrbahn befindet - sei es, dass es dort liegt oder sich in gleicher Richtung langsamer als das herannahende Kraftfahrzeug fortbewegt oder gar stehen geblieben ist -, sondern plötzlich von der Seite (oder von oben) her völlig unvermittelt in die Fahrbahn gelangt (BGH, Urteil vom 19. März 1968 - VI ZR 4/67, VersR 1968, 603;… vom 21. Januar 1954, aaO.; OLG Nürnberg, VersR 1968, 78;… Jagusch, aaO., § 9 Rdn. 4). - BGH, 22.12.1961 - 4 StR 365/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Das muss so wie in den bereits erörterten Fällen, in denen das Hindernis von der Seite in die Fahrbahn gelangt, auch dann gelten, wenn - wie hier - ein anderer Kraftfahrer (Radfahrer oder Fußgänger) sich in verkehrswidriger Weise mit einer ins Gewicht fallenden Geschwindigkeit auf ihn zu bewegt (vgl. BGH, VRS 22, 137;… Cramer, aaO., § 3 StVO n.F. Rdn. 37; Möhl, DAR 1968, 29, 32). - BGH, 08.05.1952 - 5 StR 379/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Der Schutzbereich dieser Norm erstreckt sich allerdings auch auf solche Hindernisse, die durch Verschulden eines anderen in den nicht einsehbaren Raum gelangt sind (vgl. BGHSt 2, 188; BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 379/52, VRS 4, 359, 360; vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53, VRS 6, 296; Weigelt, DAR 1960, 226).
- BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17
Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über …
Insoweit wird das Sichtfahrgebot durch den Vertrauensgrundsatz (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929, 1930 mwN) für solche Hindernisse begrenzt, mit denen der Fahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 898, 899; Thüringer OLG, ZfS 2009, 376; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73, NJW 1974, 1378, 1379).An dieser Möglichkeit fehlt es aber, wenn sich der geschätzte Anhalteweg durch nicht voraussehbare und damit nicht einkalkulierbare Umstände verkürzt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 aaO).
- BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17
Fahrradunfall auf einem mit Stacheldraht gesperrten Feldweg
Insoweit wird das Sichtfahrgebot durch den Vertrauensgrundsatz (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929, 1930 mwN) für solche Hindernisse begrenzt, mit denen der Fahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 898, 899; Thüringer OLG, ZfS 2009, 376; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73, NJW 1974, 1378, 1379).An dieser Möglichkeit fehlt es aber, wenn sich der geschätzte Anhalteweg durch nicht voraussehbare und damit nicht einkalkulierbare Umstände verkürzt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 aaO).
- BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87
Begriff der höheren Gewalt
Der Kläger hat das Gebot des Fahrens auf Sicht jedenfalls nicht verletzt, wenn ihm ein entgegenkommender Kraftfahrer infolge verkehrswidrigen Überholens seinen Anhalteweg verkürzt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73 - VersR 1974, 987).
- BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81
Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein Kraftfahrer "auf Sicht" fahren, d.h. seine Geschwindigkeit so einrichten muß, daß er jederzeit vor einem in seiner Fahrbahn befindlichen Hindernis anhalten kann, es sei denn, daß dieses völlig unvermittelt in seine Fahrbahn gelangt ist (§ 3 StVO; Senatsurteile vom 3. Mai 1966 - VI ZR 178/65 = VersR 1966, 736 und 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73 = VersR 1974, 997, 998 m.w.Nachw.). - OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03
Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens …
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem im Überholen begriffenen Fahrzeug und einem ordnungsgemäß entgegenkommenden Fahrzeug hat im Hinblick auf die Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO der Überholer i. d. R. die alleinige Haftung zu tragen (vgl. BGH, VersR 1969, 738; VersR 1974, 997;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 7. Auflage, Rdnr. 215). - OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und …
Rn. 76 Abweichendes kann dagegen in den Fällen gelten, in denen der Anhalteweg aufgrund besonderer Umstände ohne Verschulden des Auffahrenden verkürzt worden ist, etwa durch ein von der Seite her in den Anhalteweg geratendes Hindernis, mit dem der Auffahrende nicht rechnen konnte (vgl. etwa BGH NJW-RR 1987, 1235; BGH, VersR 1974, 997, 998 m.w.Nachw;… OLG Hamm OLGR 2001, 138 Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl., § 25 StPO Rn. 19). - OLG Hamm, 12.09.2000 - 27 U 141/97
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unbeleuchteten Motorrad des …
Denn - wie der BGH mehrfach entschieden hat (vgl. VersR 1983, 153, 154; VersR 1974, 997, 998) - das Gebot des Fahrens auf Sicht findet seine Grenze am Vertrauensgrundsatz, wenn sich ein anderer Fahrzeugführer in verkehrswidriger Weise mit einer ins Gewicht fallenden Geschwindigkeit auf ihn zubewegt (vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1987, 692, 694; OLG Stuttgart DAR 1991, 179, 180, BayObLG VRS 24, 72, 73; Jagusch/Hentschel, § 3 StVO Rdnr. 14; Mühlhaus/Janiszewsky § 3 StVO Rdnr. 9. Der Grund dieser Einschränkung des Sichtfahrgebotes liegt darin, daß der geschätzte Anhalteweg sich für den Kraftfahrer durch für ihn nicht einzukalkulierende Umstände verkürzt. - BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81
Geltung des Vertrauensgrundsatzes im Hinblick auf unvermittelt auf die Fahrbahn …
Der Grundsatz des Fahrens auf Sicht gilt nicht für Umstände, die den Anhalteweg für den Kraftfahrer nicht vorher berechenbar verkürzen (BGH Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73 = NJW 1974, 1378, 1379;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. Rdn. 25). - BGH, 09.11.1982 - VI ZR 151/81
Anschnallpflicht des Taxifahrers
Zwar findet das Gebot des Fahrens auf Sicht u.a. dann seine Grenze am Vertrauensgrundsatz, wenn sich ein anderer Kraftfahrer in verkehrswidriger Weise mit einer ins Gewicht fallenden Geschwindigkeit auf ihn zubewegt (vgl. das Senatsurteil vom 14. Mai 1°74 - VI ZR 106/73 - VersR 1974, 997 f). - BGH, 05.11.1974 - VI ZR 91/73
Pflichten des Führers einer Straßenbahn
Sein Vertrauen darauf, daß der Überweg frei sein werde, kann das Gebot, auf Sicht zu fahren, nicht "relativieren" (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73 - VersR 1974, 997, 998). - BGH, 25.11.1975 - VI ZR 185/74
Auslegung einer Vereinbarung über die Anpassung einer Schadensersatzrente - …
- OLG München, 17.02.1977 - 24 U 824/76
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